3466/J XXVII. GP

Eingelangt am 23.09.2020
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Anfrage

 

des Abgeordneten Hannes Amesbauer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Transparenzverlust hinsichtlich polizeilicher Kriminalstatistik

 

Auf der Homepage https://www.bundeskriminalamt.at/501/start.aspx wird jährlich die polizeiliche Kriminalitätsstatistik veröffentlicht. Es fällt in diesem Zusammenhang auf, dass im Jahr 2018, also unter Innenminister Herbert Kickl, die übliche Broschüre auch mit detailreichen Tabellen hinterlegt waren und durch die verfügbaren Daten ein hohes Maß an Transparenz bereitgestellt wurde. Das Hochladen dieser umfangreichen Tabellen als Excel-Dateien bieten der Öffentlichkeit außerdem die Möglichkeit die Daten zu Analysezwecken rasch und einfach zu verarbeiten.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Haben Sie persönlich die Nichtveröffentlichung der Tabellen angewiesen?

2.    Wenn ja, warum haben Sie das angewiesen?

3.    Hat ein Mitarbeiter aus ihrem Kabinett die Nichtveröffentlichung angewiesen?

4.    Wenn ja, wer hat dies angewiesen?

5.    Wenn ja, warum wurde dies angewiesen?

6.    Wenn die Fragen 1 und 3 mit nein zu beantworten sind, wer hat die Nichtveröffentlichung angewiesen, veranlasst bzw. zu verantworten?

7.    Gibt es konkrete Gründe, dass die Tabellen zur Kriminalitätsstatistik 2019 anlog zur Kriminalitätsstatistik 2018 der Öffentlichkeit vorenthalten wurden?

8.    Wenn ja, welche konkreten Gründe liegen dafür vor?

9.    Wenn nein, warum wurden die Tabellen dann nicht veröffentlicht?