3479/J XXVII. GP

Eingelangt am 23.09.2020
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Erstellung und Kommunikation der Corona-Ampel

 

Am 04. September 2020 präsentierte die Bundesregierung die von ihr bereits am 09. Juli 2020 angekündigte Corona-Ampel präsentiert, deren Zielsetzung auf der Homepage des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wie folgt beschrieben wird: „Regionale Cluster und Hotspots brauchen starke regionale Antworten. Die Corona-Ampel ermöglicht es, abhängig von der epidemischen Lage, Maßnahmen für alle Gesellschafts- und Wirtschaftsbereiche zu setzen. Diese Maßnahmen können dann für das gesamte Bundesgebiet, einzelne Bundesländer oder Bezirke gelten. Damit ist die Corona-Ampel ein Werkzeug für eine einheitliche, koordinierte und transparente Vorgehensweise der Behörden. Sie informiert die österreichische Bevölkerung über das Risiko in einer bestimmten Region und auch über die eventuellen Maßnahmen, die gesetzt werden. Die Maßnahmen sind zum Teil bereits rechtlich verankert (vgl. Lockerungsverordnung) oder können auf Basis der derzeitigen Rechtslage bzw. ab der Novellierung des COVID-19-Maßnahmengesetzes und des Epidemiegesetzes 1950 umgesetzt werden. Dies betrifft vor allem den Mund-Nasen-Schutz“. Bereits sechs Tage nach der Präsentation wurde der Zweck dieser Corona-Ampel durch die Verordnung bundesweiter Maßnahmen, wie etwa der Wiedereinführung der Mund-Nasen-Schutzpflicht in der Gastronomie, in Geschäften und bei allen Formen des Kundenkontakts sowie Teilnehmerbeschränkungen bei Veranstaltungen ad absurdum geführt. Es gilt daher zu hinterfragen, wie, durch wen und zu welchen Kosten dieses letztlich gescheiterte Projekt in mehr als zwei Monaten erstellt wurde.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende


Anfrage

 

 

1.    Wie viele Mitarbeiter Ihres Bundesministeriums waren mit der Erstellung der Corona-Ampel befasst?

a.    Welches Arbeitsstundenausmaß nahm dies insgesamt in Anspruch?

b.    Wie viele Überstunden mussten geleistet werden?

c.    Auf welche Höhe belaufen sich die dafür angefallenen Kosten?

2.    Waren an der Erstellung und Bewerbung der Corona-Ampel privatwirtschaftliche Unternehmen bzw. Agenturen beteiligt?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn ja, welche Leistungen von diesen jeweils erbracht?

c.     Wenn ja, wurden die entsprechenden Aufträge öffentlich ausgeschrieben?

d.    Wenn ja, auf welche Höhe beliefen sich die dafür aufzuwenden Kosten, gegliedert nach den jeweiligen Unternehmen?

e.    Wenn ja, wurden mit diesen Unternehmen Verträge mit welcher Laufzeit und welchen Gesamtkostenvolumina jeweils unterzeichnet?

3.    Besteht hinsichtlich der weiteren, öffentlichen Kommunikation der Corona-Ampel eine Zusammenarbeit mit privatwirtschaftlichen Unternehmen bzw. Agenturen?

a.    Wenn ja, mit welchen?

b.    Wenn ja, welche konkreten Leistungen werden von diesen erbracht?

c.    Wenn ja, wurde die entsprechenden Aufträge einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren unterzogen?

d.    Wenn ja, auf welche Höhe belaufen sich die Kosten für die durch diese Unternehmen erbrachten Leistungen?

e.    Wenn ja, wurden mit diesen Unternehmen Verträge mit welcher Laufzeit und welchen Gesamtkostenvolumina jeweils unterzeichnet?

4.    Wurde hinsichtlich der Erstellung sowie Kommunikation der Corona-Ampel mit externen Personen zusammengearbeitet?

a.    Wenn ja, mit welchen?

b.    Wenn ja, welche konkreten Leistungen wurden von diesen erbracht?

c.    Wenn ja, wurden mit diesen Personen Vertragsverhältnisse eingegangen?

d.    Wenn ja, welche Laufzeiten beinhalten diese Verträge?

e.    Wenn ja, welche Kosten fielen für diese Zusammenarbeit an?

f.     Wenn ja, aus welchen Gründen jeweils wurden mit diesen Personen Kooperationen eingegangen?