3484/J XXVII. GP

Eingelangt am 23.09.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Julia Herr,

Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

betreffend Definition einkommensschwacher Haushalten im Umweltförderungsgesetz

Mit der jüngsten Novelle des Umweltförderungsgesetzes werden den Ländern in den Jahren 2021 und 2022 maximal 100 Millionen Euro für die Unterstützung einkommensschwacher Haushalte bei Thermischer Sanierung und Heizungstausch zur Verfügung gestellt. Nähere Bedingungen sind dem Gesetzestext zufolge noch durch Sie und Ihr Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie festzulegen.

Die AnfragestellerInnen halten eine solche Konkretisierung auch für dringend nötig, da das Gesetz aktuell keinerlei Definition für „einkommensschwache Haushalte“ gibt. Eine Festlegung dieser Kriterien ist jedoch für eine abschließende Beurteilung dieser Unterstützung notwendig.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1)    Wie werden für die Umweltförderung „einkommensschwache Haushalte“ definiert?

2)    Welche Kriterien muss ein Haushalt erfüllen, um im Zuge der Umweltförderung als „einkommensschwach“ zu gelten?

3)    Wie werden Haushalte den Nachweis dieser Kriterien erbringen müssen?

4)    Wie hoch schätzen Sie die Zahl der Haushalte, die die Unterstützung österreichweit in Anspruch nehmen können?

5)    Wie hoch schätzen Sie die Zahl der Haushalte, die österreichweit Bedarf an dieser Unterstützung haben?

6)    Auf welchen Daten, Zahlen und Studien basieren Ihre Annahmen bez. Frage 4 und 5?

7)    Wie soll die Unterstützung pro Haushalt aussehen?

8)    Wird es einen absoluten Maximalbetrag pro „einkommensschwachen Haushalt“ geben? a. Wenn ja, wie hoch ist dieser?

9)    Wird es einen relativen Maximalbetrag im Vergleich zur gesamten Investitionshöhe pro „einkommensschwachen Haushalt“ geben?

a. Wenn ja, wie hoch ist dieser?

10) Nach welchem Modus soll die Mittelzuteilung an die Länder erfolgen?

11) Nach welchem Vergabeverfahren wird die Unterstützung von einkommensschwachen Haushalten ablaufen?

12) Ist beim Vergabeverfahren ein First-come-first-served-Prinzip geplant?

13) Die Unterstützung ist mit 100 Millionen Euro limitiert. Welche Daten, Zahlen, Studien lagen der Festlegung auf dieses Limit zugrunde?

14) Was passiert, wenn die 100 Millionen Euro rasch ausgeschöpft sind?

15) Werden Sie die Unterstützung nach einem Jahr evaluieren, um den Erfolg und einen möglicherweise anfallenden Bedarf an zusätzlichen finanziellen Mitteln festzustellen?

a. Wenn nein, warum nicht?

16) 140.000 Menschen leben in Österreich in Energiearmut (Stand 2018). Sie können es sich nicht leisten, ihre Wohnung warm zu halten. Das betrifft auch Menschen, die in Mietwohnungen leben und keine Möglichkeit haben durch thermische Sanierung oder Heizkesseltausch ihre laufenden Heizkosten zu senken und daher auch von der Unterstützung nicht profitieren. Wie planen Sie diese Menschen zu unterstützen?

17) Bezugnehmend auf Frage 16: Planen Sie VermieterInnen in die Pflicht zu nehmen, Mietwohnungen zu sanieren und das Heizsystem auszutauschen?

18) Bezugnehmend auf Frage 15 und 17: Wie planen Sie eine Weitergabe von Kosten für thermische Sanierung und Heizkesseltausch durch die VermieterInnen an die MieterInnen zu unterbinden?

19) Werden künftig auch jene rund 16.000 Haushalte von den Förderungen profitieren können, die über kein fest installiertes Heizsystem verfügen?

a. Wenn nein, welche sonstigen Maßnahmen sehen Sie für diese Haushalte vor?