3522/J XXVII. GP
Eingelangt am 23.09.2020
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Anfrage
der Abgeordneten Andreas Kollross, Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Folgeanfrage: Auszahlung Kommunales Investitionsprogramm 2020
Den 2095 Gemeinden in Österreich fehlen aufgrund der Coronakrise in diesem Jahr laut Berechnungen des KDZ rund 1,5 bis 1,9 Mrd. Euro. Auch die kommenden Jahre stehen die Gemeinden vor schwierigen Herausforderungen. Durch das Konjunkturstärkungsgesetz kommt es für 2020 und 2021 zu zusätzliche Mindereinnahmen von rund 1,1 Mrd. Euro.
Rund 42 % der gesamten
Einnahmen beziehen die Gemeinden aus konjunkturabhängigen Steuereinahmen. Durch die
Coronakrise ist zusätzlich zu den erwartbaren Minderungen des
Steueraufkommens - und damit der Ertragsanteile für die Gemeinden - mit einem erheblich
reduzierten Aufkommen, der von der Lohnsumme abhängenden Kommunalsteuer,
zu rechnen. Die Finanzierung zahlreicher kommunaler Dienstleistungen ist dadurch gefährdet. Wichtige Teile der
Daseinsvorsorge wie Kinderbetreuung, Rettungs- und Feuerwehrwesen, Schulerhaltung,
Spitalsfinanzierung, Abwasserent- und Wasserversorgung fallen nämlich in
den Aufgabenbereich der Kommunen. Die Städte und Gemeinden sind jedoch
nicht nur für die Finanzierung wichtiger Infrastruktur zuständig und
mit fast 75.000 Vollbeschäftigtenäquivalenten der größte
öffentliche Dienstgeber, sondern auch der größte
öffentliche Investor in dieser Republik.
296 Millionen Euro haben die Gemeinden zum Beispiel im Jahr 2018 in die
Wirtschaftsförderung investiert. Das Schicksal vieler Handwerksbetriebe,
Installateurinnen, Gärtnerinnen, Tischlerinnen und regionaler Baufirmen
ist somit eng mit der Finanzkraft ihrer Heimatgemeinde verwoben.
Zur Unterstützung von kommunalen Investitionen hat der Nationalrat am 18.06.2020 das Kommunalinvestitionsgesetz 2020 (KIG 2020) verabschiedet, welches mit 1. Juli 2020 in Kraft getreten ist. Nach dem Kommunalinvestitionsgesetz 2020 werden kommunale Investitionsprogramme der Gemeinden mit Zweckzuschüssen von insgesamt einer Milliarde Euro vom Bund unterstützt. Die Höhe des Zweckzuschusses beträgt maximal 50 % der Gesamtkosten pro Investitionsprojekt. Dieser Zuschuss ist jedoch mit der anteiligen Höhe begrenzt, welche für jede Gemeinde gemäߧ 2 Abs. 8 KIG 2020 berechnet wird.
Der Zweckzuschuss wird nur für Investitionsprojekte gewährt,
1. mit denen im Zeitraum 1. Juni 2020 bis 31. Dezember 2021 begonnen wurde bzw. wird, oder
2. mit denen zwar ab 1 Juni 2019 bereits begonnen wurde, deren Finanzierung aber aufgrund von Mindereinnahmen als Folge der COVID-19-Krise nicht mehr möglich ist.
Damit eine Gemeinde das Paket in Anspruch nehmen kann, muss sie davor allerdings 50 % Eigenmittel aufbringen. Es stellt sich die Frage, inwiefern finanzschwache Gemeinden dieses Angebot in Anspruch nehmen können.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1. Wie viele Gemeinden und Städte haben insgesamt einen Zweckzuschuss beantragt? (Mit Bitte um Auflistung nach Bundesland, Bezirk, Gemeinde und Höhe des beantragten Zweckzuschusses)
2.
Wie viele Gemeinden und Städte haben insgesamt einen Zweckzuschuss
erhalten? (Mit Bitte um Auflistung nach Bundesland, Bezirk, Gemeinde und
Höhe des beantragten Zweckzuschusses)
3. Wie viele Anträge von Gemeinden und Städten wurden insgesamt abgelehnt? (Mit Bitte um Auflistung nach Bundesland, Bezirk, Gemeinde und Höhe des beantragten Zweckzuschusses)
a.
Was waren die Gründe der Ablehnung?
4.
Wie lange dauert es im Durchschnitt, bis das Förderansuchen einer
Gemeinde positiv abgeschlossen wurde?
5.
Wie lange dauert es im Durchschnitt, bis es zur Auszahlung des positiven
Förderansuchens kommt?
6.
Welche zusätzlichen Investitionen, Instandhaltungen und Sanierungen
(im Folgenden „Investitionsprojekte“) auf kommunaler Ebene wurden
in welcher Höhe angefragt? (Mit Bitte um Auflistung nach Art, Anzahl und
Höhe der Investitionsprojekte, sowie nach Bundesland, Bezirk und Gemeinde)
7. Welche zusätzlichen Investitionen, Instandhaltungen und Sanierungen (im Folgenden „Investitionsprojekte“) auf kommunaler Ebene wurden insgesamt in welcher Höhe gefördert? (Mit Bitte um Auflistung nach Art, Anzahl und Höhe der Investitionsprojekte, sowie nach Bundesland, Bezirk und Gemeinde)
8. Wie viele Anträge gab es insgesamt, die die Bundesfördermittel verwendeten, um bereits bestehende Projekte, die ab dem 1 Juni 2019 begonnen wurden, zu finanzieren? (Mit Bitte um Auflistung nach Bundesland, Bezirk und Höhe des beantragten Zweckzuschusses)
9. Wie viele Gemeinden und Städte wurden insgesamt mit einem Zweckzuschuss iSd § 2 Abs. 2 Z 18 KIG 2020 gefördert? (Mit Bitte um Auflistung nach Bundesland, Bezirk, Gemeinde und Höhe des ausbezahlten Zweckzuschusses)
a.
Haben Sie Kenntnis darüber, wie viele Ferienbetreuungsplätze
dadurch finanziert wurden?
10.
Wie viele Gemeinden und Städte mussten sich einer Evaluierung des
Bundes unterziehen? (Mit Bitte um Auflistung nach Anzahl und Gemeinden)
11.
Wie viele Gemeinden und Städte haben sich mit einer Resolution an
Sie bzw. das Finanzministerium gewandt, um auf die kritische Lage der
Gemeindefinanzen in Folge der Coronakrise hinzuweisen und einen kommunalen
Rettungsschirm einzufordern?
12. Wie viele Gemeinden und Städte nahmen insgesamt im Zuge des KIG 2020 zusätzlich zur Förderung des Bundes seit September Fremdmittel in Anspruch?
a.
Haben Sie Kenntnis darüber woher diese Fremdmittel stammen?
13.
Wie viele Abgangsgemeinden - Gemeinden, bei denen die Ausgaben aus dem
ordentlichen Haushalt die Einnahmen aus dem ordentlichen Haushalt im jeweils
betrachteten Jahr übersteigen - gab es mit Stichtag 31.12.2019 in
Österreich? {Mit Bitte um Auflistung nach Bundesland, Region und Gemeinde)
14.
Haben Sie Kenntnis darüber, wie viele Abgangsgemeinde es mit
Jahresende geben wird? {Mit Bitte um Auflistung nach Bundesland, Bezirk und
Gemeinde)
15. Sind Ihnen Gemeinden und Städte bekannt, die aufgrund ihrer prekären Finanzsituation die Finanzierung durch das KIG 2020 nicht in Anspruch nehmen können?