3523/J XXVII. GP

Eingelangt am 23.09.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag.a Selma Yildirim, Verena Nussbaum, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

 

betreffend Nationaler Aktionsplan Behinderung – wo ist die Evaluierung?

 

Der Nationale Aktionsplan Behinderung (NAP) hat die Umsetzung der von Österreich im Jahr 2008 ratifizierten UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zum Ziel. Er stellt das zentrale behindertenpolitische Programm der österreichischen Bundesregierung dar. Die Laufzeit des NAP Behinderung war von 2012 – 2020 angesetzt, diese wurde um ein Jahr, bis 31. Dezember 2021 verlängert.

Diese Verlängerung wurde u.a. damit begründet, dass die Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluierung bei der Erarbeitung eines nächsten NAP angemessen berücksichtigt werden können. Diese Anfrage gilt daher dem aktuellen Stand und den Ergebnissen der wissenschaftlichen Evaluierung des NAP Behinderung, dessen Endbericht seit Ende Mai 2020 vorliegen sollte.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende:

 

Anfrage

1. Seit wann liegt dem BMASGK der Endbericht der wissenschaftlichen Evaluierung des NAP Behinderung vor?

2. Welche zentralen Empfehlungen formuliert der Endbericht für die Gestaltung des neuen NAP Behinderung, der ab 1. Jänner 2022 gelten sollte?

3. Wann wird der Endbericht der Evaluierung dem Nationalrat zur Durchsicht und zur Debatte vorgestellt?

4. Wann wird der Endbericht der Evaluierung des NAP Behinderung auf der Website des BMASGK der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt?

5.Sollte eine Veröffentlichung des Endberichts der Evaluierung von Seiten des BMASGK nicht vorgesehen zu sein, ersuchen wir um die Erläuterung der Gründe für die Nichtveröffentlichung.