3539/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.09.2020
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Anfrage

 

des Abgeordneten Erwin Angerer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

betreffend der ALSAG-Abgabe

 

 

Der österreichische Altlastenatlas bietet ein geographisches Informationssystem sowie ein tabellarisches Verzeichnis der Altlasten für jedes Bundesland. Jene Flächen, die bspw. als sanierungsbedürftig bewertet werden, werden im Altlastenatlas angeführt. Die Novellierung des ALSAG (ALSAG-Novelle 2019) sieht vor, dass Flächen vermehrt recycelt werden sollen. Das bedeutet, dass industriell/gewerblich vorgenutzte Flächen, die ihre Funktion verloren haben, mittels umwelttechnischer und wirtschaftspolitischer Maßnahmen wieder zum ursprünglichen Nutzungspotenzial zurückfinden sollen.

 

Ziel dieser „Bemühungen“ ist es somit, Flächenversiegelungen entgegenzuwirken und bestehende Flächen zu nutzen. Auf vielen dieser Flächen befinden sich jedoch noch alte Bausubstanzen, sodass eine Rekultivierung der Flächen nur dann gewährleistet ist, wenn solche Bauwerke entfernt werden. Bei Abbruch von alten Bausubstanzen entsteht gemäß Altlastensanierungsgesetz eine Abgabenpflicht, sodass ein Neubau auf einem unbebautem Grundstück meist wesentlich günstiger ist. Obwohl das Gesetz die Möglichkeit zum Recycling von Bau- und Abbruchabfällen vorsieht und dieses ausdrücklich erwünscht ist, so geht auch diese Vorgehensweise mit enormen Kosten einher. Eine umfassende Dokumentation, eine sogenannte Schad- und Störstofferkundung und weitere Pflichten verursachen hohe Kosten, die für viele abschreckend sind. Die aktuellen Vorgaben des ALSAG führen daher zur absurden Situation, dass die Bebauung von unbelasteten Grundstücken weitaus attraktiver erscheint als Maßnahmen zum Flächenrecycling. Das Gesetz fördert demnach den Bau auf der „grünen Wiese“, da Rekultivierungsmaßnahmen derart streng reguliert und abgabenpflichtig sind, dass sie für viele Privatpersonen aber auch Firmen nicht lukrativ und durchführbar sind. Gesetzliche Vorschriften und Steuern verteuern jede Nutzung einer alten Bausubstanz bzw. eines bereits bebauten Grundstückes derart, dass viele diese umweltfreundliche Möglichkeit gar nicht erst in Betracht ziehen.

 

Die „bürokratischen und finanziellen Steine“, die Privaten und Firmen damit in den Weg gelegt werden, stehen im Widerspruch zum viel zitierten „politischen Bemühen“ der Flächenversiegelung entgegenzuwirken, alte Bausubstanzen zu nutzen und verdichtet zu bauen. Es ist daher die derzeitige gesetzliche Regelung zur Einhebung eines Altlastensanierungsbeitrages in Frage zu stellen und entsprechend abzuändern. Wesentlich sinnvoller und gerechter wäre es, auf z.B. mineralische Rohstoffe, die für die Herstellung von Bauwerken verwendet werden, eine entsprechende Abgabe einzuheben.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Wie hoch sind die jährlichen Einnahmen aus der ALSAG-Abgabe?

2.    Wie setzen sich diese Einnahmen zusammen?

3.    Wofür werden diese Einnahmen verwendet?

4.    Welcher Verwaltungsaufwand und welche Verwaltungskosten entstehen bei der Kontrolle und Einhebung der ALSAG?

5.    Wer ist für die Einhebung der ALSAG zuständig?

6.    Wie viele Verfahren (Verwaltungsverfahren, Gerichtsverfahren, etc.) im Zusammenhang mit der Entrichtung der ALSAG-Abgabe sind derzeit anhängig?

(Mit der Bitte um Angabe der Gesamtzahl und Aufschlüsselung nach Bundesländern und Branchen)

7.    Wie hoch sind die jeweils im Verfahren erhobenen Forderungen?

(Mit der Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern)

8.    Welche Branchen sind von den Forderungen betroffen?

(Mit der Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern)

9.    Wie viele mineralische Baustoffe (in Tonnen) werden pro Jahr in Österreich verarbeitet?

10. Wie hoch wäre die notwendige Abgabe pro Tonne an mineralischen Baustoffen, um dieselben Einnahmen, wie aus der bisherigen Einhebung der ALSAG-Abgabe, zu erzielen?

11. Werden solche Überlegungen bei der geplanten Novellierung des Gesetzes angedacht?

a.    Wenn ja, inwiefern?

b.    Wenn nein, warum nicht?

12. Ist eine Anpassung der ALSAG-Abgabe im Hinblick auf die Förderung zur Rekultivierung von Flächen und zur Vermeidung von Flächenversiegelungen angedacht?

a.    Wenn ja, inwiefern?

b.    Wenn nein, warum nicht?