3541/J XXVII. GP
Eingelangt am 24.09.2020
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Anfrage
der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Landesverteidigung
betreffend ISP Vertragsbeendigung
Am 22. Juni 2020 setzte Bundesministerin Tanner nach Kritik durch den Ibiza Untersuchungsausschuss eine Kommission ein, um zu ergründen, welchen Mehrwert ein Werkvertrag mit dem FPÖ-nahen Institut für Sicherheitspolitik (ISP) dem BMLV erbringt. In der ZiB1 dieses Tages sagte sie dann: "Die Kommission soll die Inhalte all dieser Verträge überprüfen, und alles was an Wert für das Verteidigungsministerium da sein mag oder auch nicht ... Das Allerwichtigste war, dass wir sofort reagiert haben, was das ISP anbelangt, als Untersuchungsausschussergebnisse ans Licht gekommen sind, die es dann unmöglich gemacht haben, diesen Vertrag auch weiterzuführen."
In Anfragebeantwortung 2871 A/B vom 14.09.2020 widersprach die Ministerin dann den Ausführungen in der ZiB. Auf die Frage, welche Erkenntnisse aus dem UsA sie zu ihrer Reaktion verleitet hätten, schrieb sie: "Der Evaluierungsauftrag wurde unabhängig von Informationen aus dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss in Auftrag gegeben." Weiters führte die Ministerin aus, dass das ISP bereits am 9. Juni davon in Kenntnis gesetzt wurde, dass der Vertrag nach Auslaufen am 31.12.2020 nicht verlängert würde.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1. Wenn Anfragebeantwortung 2871 A/B korrekt ist und es bereits am 9. Juni 2020 entschieden war, dass der Vertrag des ISP nicht verlängert würde, auf welche Ergebnisse des UsA bezog sich Ministerin Tanner in der ZiB am 22. Juni wenn sie sagte, dass diese Ergebnisse die Weiterführung des Vertrages unmöglich gemacht hätten?
2. Wenn die Aussage in der ZiB korrekt war, aber sowohl Evaluierungsauftrag als auch Vertragsbeendigung bereits vor dem UsA entschieden wurden, worauf bezieht sich das Statement der Ministerin im Hinblick auf eine sofortige Reaktion, als die Ergebnisse des UsA ans Licht gekommen sind?