3572/J XXVII. GP

Eingelangt am 25.09.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Robert Laimer und GenossInnen

 

an den Bundeskanzler

 

betreffend Maßnahmen zur Blackout-Vorsorge in Österreich

 

 

1.    Das Österreichische Bundesheer hat am 16. Jänner 2020 im Rahmen des Sicherheitspolitischen Jahresauftakts 2020 die Öffentlichkeit darüber informiert, dass seitens des Bundesheeres mit dem Eintritt eines Blackouts binnen der nächsten fünf Jahre mit einer 100-prozentigen Wahrscheinlichkeit gerechnet wird[1]. Dabei wurden auch die notwendigen Vorsorgemaßnahmen eingefordert. Der Eintritt einer Pandemie wurde damals mit einer deutlich geringeren Wahrscheinlichkeit beurteilt.

2.    Ende August 2020 referierte Gerhard Christiner, technischer Vorstandsdirektor der Austrian Power Grid (APG) bei den kommunalen Sommergesprächen in Bad Aussee. Er betonte, dass die Transportfähigkeit von Strom in Österreich mangelhaft sei. Seit Jahren funktioniert es nur mehr mit Notmaßnahmen, die sehr viel Geld kosten. Zudem sei es während des Corona-Lockdowns zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Versorgungssicherheit gekommen[2]. Die APG ist in Österreich für die Versorgungssicherheit verantwortlich.

3.    Die Studie „Gefährdung und Verletzbarkeit moderner Gesellschaften durch Stromausfall“ des Büros für Technikfolgenabschätzung beim deutschen Bundestag kam bereits 2010 zum Schluss: „Aufgrund der nahezu vollständigen Durchdringung der Lebens- und Arbeitswelt mit elektrisch betriebenen Geräten würden sich die Folgen eines langandauernden und großflächigen Stromausfalls zu einer Schadenslage von besonderer Qualität summieren. Betroffen wären alle Kritischen Infrastrukturen, und ein Kollaps der gesamten Gesellschaft wäre kaum zu verhindern. Trotz dieses Gefahren- und Katastrophenpotenzials ist ein diesbezügliches gesellschaftliches Risikobewusstsein nur in Ansätzen vorhanden. Die Folgenanalysen haben gezeigt, dass bereits nach wenigen Tagen im betroffenen Gebiet die flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit (lebens-)notwendigen Gütern und Dienstleistungen nicht mehr sicherzustellen ist. Spätestens am Ende der ersten Woche wäre eine Katastrophe zu erwarten, das heißt die gesundheitliche Schädigung bzw. der Tod sehr vieler Menschen sowie eine mit lokal bzw. regional verfügbaren Mitteln und personellen Kapazitäten nicht mehr zu bewältigender Problemlage.“[3]

4.    Das Complexity Science Hub Vienna (CSH) hat aufgrund der Corona-Krise im Juni 2020 eine Untersuchung zur Robustheit der österreichischen Lieferketten veröffentlicht und kam zu folgenden Erkenntnissen:

·         „Die große Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten bedeutet, dass die österreichische Zulieferkette insgesamt nur beschränkt robust ist. Der hohe Anteil an Lieferanten, für die es keine aktuell verfügbaren Alternativen gibt, verstärkt dieses Risiko. Daher könnte es relativ leicht zu systemisch relevanten kaskadenartigen Zulieferkrisen kommen.

·         Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang die große Abhängigkeit von ausländischen Zulieferern.

·         Über 30 Prozent der Unternehmen brauchen ihre SchlüsselmitarbeiterInnen unbedingt, um den Betrieb aufrechterhalten zu können. Im verarbeitenden Gewerbe gab etwa die Hälfte der Firmen an, 60 bis 100 Prozent ihrer SchlüsselmitarbeiterInnen unbedingt zu benötigen.

·         Der Großteil der größeren Firmen gab an, innerhalb von zwei Wochen den Betrieb wieder aufnehmen zu können.“[4]

5.    Die KIRAS-Sicherheitsforschungsstudie „Ernährungsvorsorge in Österreich“ (2015) stellte erhebliche Mängel in der Vorsorge fest: Demnach erwarten rund drei Millionen Menschen oder ein Drittel der Bevölkerung, dass sie sich im Fall eines Blackouts maximal vier Tage selbst versorgen können. Nach sieben Tagen betrifft das bereits rund sechs Millionen Menschen, oder zwei Drittel der Bevölkerung.[5]

6.    Der österreichische Blackout-Experte und Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Krisenvorsorge, Herbert Saurugg, warnt seit Jahren vor den unterschätzten Wiederanlaufzeiten nach einem europaweiten Strom-, Infrastruktur- sowie Versorgungsausfall („Blackout“) und fordert vor allem die Bevölkerung und die Gemeinden zur Vorsorge auf[6]. In seiner Blackout-Definition rechnet er mit einem europaweiten Stromausfall als Primärereignis, der in Österreich nach etwa einem Tag und auf europäischer Ebene nach rund einer Woche behoben werden können sollte. Darüber hinaus sei zu erwarten, dass es nach dem Stromausfall noch mehrere Tage dauern könnte, bis die Telekommunikationsversorgung (Handy, Festnetz, Internet) wieder funktioniert. Bis dahin funktioniere aber weder eine Produktion noch eine Warenverteilung. Hinzu kommen die transnationalen Abhängigkeiten in den Lieferketten [4]. Ein breiter Wiederanlauf der Versorgung mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen (Lebensmitteln, Medikamente, Medizingüter, Gesundheitsdienstleistungen etc.) solle frühestens in der zweiten Woche erwartet werden, womit bereits mit verheerenden Folgen zu rechnen ist [3].[7]

7.    Im Zuge des KIRAS-Sicherheitsforschungsprojektes „BlackÖ.1“[8] wurde ein Blackout-Simulator[9] entwickelt, um die potenziellen Schadenskosten zu beziffern. Allein die Nichterbringbarkeit von Leistungen soll bei einem 24-stündigen, österreichweiten Stromausfall einen Schaden von rund einer Milliarde Euro verursachen. In der Schweiz werden die wirtschaftlichen Folgen eines Blackouts mit 2–4 Milliarden Franken pro Tag beziffert.[10] Das Hamburger Weltwirtschafts-Institut (HWWI) bezifferte den wirtschaftlichen Schaden der ersten Stunde eines deutschlandweiten Stromausfalls mit 600 Millionen Euro. Eine weitere Berechnung sei aufgrund der kaskadierenden Ausfälle und Schäden (Lieferketten [4]) nicht möglich.[11]

8.    Die Autoren Nikil Mukerji und Adriano Mannino von „COVID-19: Was in der Krise zählt. Über Philosophie in Echtzeit“ empfehlen im Umgang mit „Low probability-high impact“-Risiken, nicht zuletzt aufgrund der aktuellen Erfahrungen aus der Corona-Krise, folgende Fragestellung: Was, wenn wir falsch liegen? Welche Kosten/Folgen hätte ein Handeln bzw. ein Nichthandeln? „Wenn die erwarteten Kosten der Maßnahmen im Vergleich zum Schadensausmaß des Szenarios hinreichend gering sind, dann sollten die Maßnahmen ergriffen werden. Mit anderen Worten: Wir mögen geneigt sein, die wahrscheinlichsten Szenarien besonders zu beachten. Mindestens so wichtig ist es aber, den Blick auf die schlimmsten Szenarien zu richten, selbst wenn ihre Eintrittswahrscheinlichkeit gering ist.“[12]

 

Das Bundesministerium für Landesverteidigung (BMLV) hat eine sehr klare und eindeutige Risikoeinschätzung kommuniziert [1], welche auch Seitens der netzverantwortlichen APG untermauert wurde [2]. Darüber hinaus gibt es von den europäischen Übertragungsnetzbetreibern ENTSO-E einen klaren Hinweis, dass ein solches Ereignis nicht ausgeschlossen werden kann.[13] Verschiedene Folgeneinschätzungen kommen zum Schluss, dass ein solches Ereignis katastrophale Auswirkungen nach sich ziehen würde [3], [4], [5], [6], [7]. Von der Wissenschaft wird untermauert, dass daher konsequente Vorsorgemaßnahmen geboten sind [8].

Als Vorsitzender der Bundesregierung tragen sie nicht nur die Verantwortung für das Handeln ihrer Regierungsmitglieder und sollten daher über alle gesamtstaatlichen Maßnahmen zum Schutz Österreichs und seiner Bevölkerung informiert sein, sie haben auch die Koordinationskompetenz per Verfassung . Aufgrund dieser Verantwortung und der Expertise und Einschätzung zahlreicher ExpertInnen zum Thema „Blackout“ und der damit verbundenen Warnsignale stellen die unterzeichnenden Abgeordneten nachstehende

 

Anfrage:

 

Der Katastrophenschutz ist gemäß Bundesverfassung Angelegenheit der Länder. Bei länderübergreifenden Ereignissen ist grundsätzlich das Bundesministerium für Inneres (BMI) für die Koordinierung der Katastrophenhilfe zuständig.

1.    Wer führt aktuell die Koordinierung der gesamtstaatlichen Blackout-Vorsorgemaßnahmen durch?

2.    Welche konkreten Maßnahmen wurden und werden auf Bundesebene zur konkreten Krisenvorsorge getroffen, die über das unmittelbare Krisenmanagement (SKKM) hinausgehen?

3.    Warum gibt es nur in einem Bundesland eine Blackout-Arbeitsmappe für Gemeinden[14]? Wer kann auf Bundesebene eine Verteilung an alle österreichischen Gemeinden bzw. einen generell freien Zugang sicherstellen?

4.    Wie und durch wen konkret werden die Gemeinden, die Bürgermeister und Bürgermeisterinnen bei der Blackout-Vorsorge unterstützt?

5.    Wie kann das Kommunale Investitionspaket (KIP) für konkrete Maßnahmen zur Robustheitssteigerung der kommunalen Infrastrukturen genutzt werden?[15]

 

Im Gegensatz zur Corona-Krise (Pandemie) gibt es bei einem Blackout keine Vorwarnzeit[16]. Der Ausfall sämtlicher Versorgungsleistungen ist binnen weniger Minuten bis Stunden zu erwarten [6]. Die Möglichkeit einer Koordinierung durch die Bundesregierung wie in der Corona-Krise wird daher bis zum breiten Wiederanlauf der Telekommunikationsversorgung nur sehr eingeschränkt möglich sein. Die Gesellschaft zerfällt bis dahin in Kleinststrukturen. Eine Hilfe ist nur mehr auf lokaler Ebene, in den Gemeinden, möglich. Vielen BürgermeisterInnen ist diese Verantwortung nicht bewusst, noch gibt es mit wenigen Ausnahmen konkrete ganzheitliche Vorbereitungen.

6.    Über welche Kanäle oder Strukturen kann die Bevölkerung beim Ausfall der Telekommunikationsversorgung Notrufe absetzen und Hilfe holen?

7.    Welche Maßnahmen werden seitens der Bundesregierung gesetzt, um das vom BMLV kommunizierte Risiko in der breiten Öffentlichkeit bewusst zu machen und konkrete Vorsorgemaßnahmen in der Bevölkerung und in den Gemeinden anzustoßen?

8.    Welche konkreten Maßnahmen wurden bisher aufgrund der Studie „Ernährungsvorsorge in Österreich“ [5] getroffen, um die gesellschaftliche Verwundbarkeit durch absehbare Versorgungsausfälle [4], [5], [6] zu reduzieren?

9.    Wie und durch wen wird im Fall eines Blackouts die gesamtstaatliche Koordinierung erfolgen?

10.  Wer und über welche Kanäle wird die Bevölkerung und Unternehmen über den Eintritt eines Blackouts informieren? Wie rasch wird das erfolgen?

11.  Wie wird die Treibstoffversorgung für wichtige Einrichtungen und für die Einsatzorganisationen aufrechterhalten?

 

BM a. D. Thomas Starlinger hat im Sommer 2019 die Öffentlichkeit darüber informiert, dass das Österreichische Bundesheer (ÖBH) im Fall eines Blackouts nicht einsatzbereit sei.[17]

12.  Welche Maßnahmen wurden in der Zwischenzeit seitens des BMLV getroffen, um die Einsatzfähigkeit zu erhöhen?

13.  Welche Aufgaben wird das Österreichische Bundesheer im Fall eines Blackouts konkret übernehmen (können)?

14.  Wie informiert das BMLV seine MitarbeiterInnen über die eigene Risikoeinschätzung [1], damit auch eine entsprechende Eigenvorsorge getroffen wird? Können diese Informationen/Aufbereitungen auch in anderen Organisationen zur Risikokommunikation genutzt werden?

 

Besonders in produzierenden Unternehmen entscheidet eine rasche Information über den Eintritt eines Blackouts über mögliche zusätzliche Schäden. Auch beim Wiederanlauf können enorme Schäden entstehen, wenn in dieser Phase der Strom erneut ausfallen sollte, wie das durchaus erwartet wird [6].

15.  Wer wird im Fall eines Blackouts die Öffentlichkeit informieren? Über welche Kanäle und wie rasch?

16.  Wer wird die Öffentlichkeit informieren, wenn das europäische Stromversorgungssystem wieder ausreichend stabil funktioniert, damit rasch mit einem sicheren Wiederanlauf der Infrastruktur- und Versorgungssysteme begonnen werden kann?

 

Der Gesundheitssektor ist im Fall eines Blackouts besonders verwundbar und gefährdet, da nur in Spitälern eine Notstromversorgung vorgeschrieben ist und diese auch nur einen Teilaspekt bei der Blackout-Bewältigung darstellt. Nur wenige Krankenhäuser sind in der Lage, die Eigenversorgung und Entsorgung ohne externe Unterstützung und Leistungen mehr als ein paar Tage aufrechterhalten zu können. Durch zahlreiche internationale Abhängigkeiten in der Logistik ist in Folge eines Blackouts mit massiven Engpässen zu rechnen [4]. Daher wird rasch nur mehr eine absolute Notversorgung möglich sein, da andernfalls mit einem kompletten Zusammenbruch der Versorgung zu rechnen ist. Pflegeeinrichtungen und die mobile Pflege werden ebenfalls nur mehr sehr eingeschränkt aufrechterhalten werden können.

17.  Wer wird im Fall eines Blackouts der Öffentlichkeit mitteilen, dass nur mehr ein absoluter Notbetrieb aufrechterhalten werden kann? Wie wird die Bevölkerung jetzt darauf vorbereitet?

18.  Welche konkreten Maßnahmen wurden und werden seitens der Bundesregierung getroffen, um zumindest eine zweiwöchige Notversorgung im Gesundheitswesen aufrechterhalten zu können?

19.  Welche gesamtstaatlichen Vorgaben und Pläne gibt es hinsichtlich der Aufrechterhaltung eines Notbetriebes im Gesundheitssektor während eines Blackouts (Triage, Aussetzung von Sicherheitsvorschriften etc.)?

20.  Wie und durch wen wird sichergestellt, dass Krankenhäuser aufgrund ihrer „Lichtinselfunktion“ nicht „überrannt“ werden?

21.  Wie wird sichergestellt, dass zumindest die Treibstoffversorgung für die Notstromeinrichtungen aufrechterhalten werden kann?

 

Auch im Landwirtschafts- und Lebensmittelversorgungssektor wird mit erheblichen Ausfällen und Problemen in Folge eines Blackouts gerechnet [3], [4], [6]. Damit könnte es auch aufgrund der internationalen Abhängigkeiten in der Logistik zu längerfristigen und beträchtlichen Versorgungsengpässen kommen.

22.  Welche konkreten Maßnahmen wurden bisher aufgrund der Erkenntnisse aus der Sicherheitsforschungsstudie „Ernährungsvorsorge in Österreich“ (2015) [5] auf Bundesebene getroffen?

23.  Welche gesamtstaatlichen Vorkehrungen gibt es, um Versorgungsengpässe in der Grundversorgung abfedern zu können?

24.  Welche Maßnahmen wurden und werden im Lebensmittelsektor getroffen, um zusätzliche Schäden (Ausfälle in der Tierhaltung, Kühlgüter, Zerstörung von Einrichtungen wie Supermärkte) zu vermindern?

25.  Welche konkreten Vorsorgemaßnahmen wurden bisher in Zusammenarbeit mit den großen Lebensmittelketten getroffen?

 

Aufgrund der sehr eingeschränkten Vorsorge in der Bevölkerung [5] muss damit gerechnet werden, dass es auch zu Eskalationen und Übergriffen (Plünderung von Supermärkten) kommen kann. Eine Zerstörung von für die Versorgung wichtigen Einrichtungen würde dazu führen, dass der Wiederanlauf noch deutlich länger dauern würde. Die Polizei wird nicht alle Aufgaben wahrnehmen können.

26.  Welche konkreten Krisenkommunikationskonzepte gibt es für den Fall eines Blackouts, um die Lage möglichst lange zu deeskalieren?

27.  Welche Maßnahmen werden den Gemeinden und dem Lebensmittelhandel empfohlen, um eine Zerstörung von Einrichtungen zu verhindern? Welche konkreten Vorkehrungen gibt es bereits?

 

Kinder und sonstige schutzbedürftige Menschen (Touristen, Pendler, alte und gebrechliche Menschen etc.) sind bei einem Blackout besonders auf fremde Hilfe angewiesen.

28.  Welche konkreten Vorbereitungsmaßnahmen wurden im Bildungsbereich getroffen? Insbesondere, wenn Schüler und Schülerinnen nicht in der Lage sind, nach Hause zu kommen oder abgeholt zu werden (Übernachtung, Internate etc.).

29.  Welche Vorbereitungsmaßnahmen wurden und werden getroffen, um gestrandete Menschen, insbesondere Pendler und Touristen zu versorgen?

30.  Welche konkreten Maßnahmen wurden getroffen, um Tourismusgebiete, insbesondere Skigebiete[18], zu sensibilisieren und zur Vorsorge anzuhalten.

 



[1] siehe „Sicher. Und Morgen? Sicherheitspolitischer Jahresauftakt 2020“ - https://youtu.be/ZeD9eH6uP5g   

[2] siehe https://www.kommunal.at/corona-krise-zeigt-luecken-im-stromnetz-auf

[3] siehe https://www.tab-beim-bundestag.de/de/untersuchungen/u137.html

[4] siehe https://www.csh.ac.at/wp-content/uploads/2020/06/CSH-Policy-Brief-Lieferkette-final.pdf

[5] siehe https://www.joanneum.at/fileadmin/user_upload/imported/uploads/tx_publicationlibrary/Risiko-_und_Krisenmanagement_fuer_die_Ernaehrungsvorsorge__EV-A_.pdf

[6] siehe https://www.kommunalnet.at/index.php?id=1353

[7] siehe https://www.saurugg.net/blackout/auswirkungen-eines-blackouts

[8] siehe https://energieinstitut-linz.at/portfolio-item/black-oe-i-ii/

[9] siehe http://blackout-simulator.com

[10] siehe https://www.handelszeitung.ch/politik/blackout-kosten-2-milliarden-franken-pro-tag-1312716

[11] siehe http://www.hwwi.org/uploads/tx_wilpubdb/HWWI_Research_Paper_142.pdf

[12] siehe https://www.reclam.de/special/covid-19

[13] Nach dem Blackout in der Türkei im Jahr 2015 hielten die europäischen Übertragungsnetzbetreiber (ENTSO-E) in ihrem Abschlussbericht fest: „Altough the electric supply should never be interrupted, there is, unfortunately, no collapse-free power system“ – Siehe https://www.entsoe.eu/Documents/SOC%20documents/Regional_Groups_Continental_Europe/20150921_Black_Out_Report_v10_w.pdf

[14] siehe https://www.zivilschutz.steiermark.at/2-zivilschutz/610-pressekonferenz-blackout-leitfaden.html

[15] siehe etwa https://www.kommunal.at/blackout-vorsorge-den-gemeinden

[16] Außer bei einer vorangehenden Strommangellage, wie sie im Rahmen der SKKM-Übung "Helios 2019" beübt wurde. Siehe https://www.bmi.gv.at/news.aspx?id=65313033756D52655A43773D

[17] siehe https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20190618_OTS0197/tagesbefehl-verteidigungsminister-starlinger-anlaesslich-seines-amtsantritts bzw. https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20190917_OTS0177/bundesheer-verteidigungsminister-thomas-starlinger-praesentiert-zustandsbericht-unser-heer-2030

[18] In der Wintersaison könnten tausende Menschen auf Skiliften steckenbleiben oder in Hotels nicht mehr ausreichend versorgt werden.