3587/J XXVII. GP

Eingelangt am 30.09.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Kai Jan Krainer,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend: Kurzbericht Härtefallfonds gem. Art. 15 des 2. COVID-19-Gesetz (31.08.2020)

Sehr geehrter Herr Finanzminister!

Gemäß Artikel 15 des 2. COVID-19-Gesetz[1], Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds (Härtefallfondsgesetz), hat der Bundesminister für Finanzen „dem Budgetausschuss des Nationalrats quartalsweise einen Bericht, in dem sämtliche Maßnahmen, die nach diesem Gesetz ergriffen wurden, detailliert dargestellt sind, vorzulegen. Der Bericht hat insbesondere die finanziellen Auswirkungen der gesetzten Maßnahmen auszuweisen.1' (§ 1 Abs. 5 Härtefallfondsgesetz)

Bereits bei der Beschlussfassung des Gesetzes im Nationalrat wurde angeregt, die Berichtspflicht zu verkürzen, da sowohl die Höhe des Betrages als auch die Geschwindigkeit der Entwicklungen zumindest eine monatliche Berichterstattung rechtfertigen würden.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher nachstehende

Anfrage:

Nachstehende Fragen beziehen sich auf den Stichtag 31. August 2020

1)    Wie viele Förderanträge wurden bis zum Stichtag 31. August 2020 eingereicht (für den Zeitraum 16.8.-31.8.2020 und für den Gesamtzeitraum seit Inkrafttreten des Gesetzes)?

2)    Wie viele Förderanträge wurden bis zum Stichtag 31. August 2020 bewilligt (für den Zeitraum 16.8.-31.8.2020 und für den Gesamtzeitraum seit Inkrafttreten des Gesetzes)?

3)    Wie viele dieser Förderanträge wurde abgewiesen (für den Zeitraum 16.8.-31.8.2020 und für den Gesamtzeitraum seit Inkrafttreten des Gesetzes)?

a.    Was waren die Gründe für die Abweisungen?

4)    Wie hoch war das Volumen der insgesamt beantragten nicht rückzahlbaren Zuschüsse zum Stichtag (für den Zeitraum 16.8.-31.8.2020 und für den Gesamtzeitraum seit Inkrafttreten des Gesetzes)?

5)    Wie hoch war das Volumen der insgesamt bewilligten nicht rückzahlbaren Zuschüsse zum Stichtag (für den Zeitraum 16.8.-31.8.2020 und für den Gesamtzeitraum seit Inkrafttreten des Gesetzes)?

6)    Wie hoch war das Volumen der insgesamt nicht bewilligten nicht rückzahlbaren Zuschüsse zum Stichtag (für den Zeitraum 16.8.-31.8.2020 und für den Gesamtzeitraum seit Inkrafttreten des Gesetzes)?

7)    Die Richtlinie der WKO listet in § 1 die unterschiedlichen Unternehmensbranchen auf, die eine Unterstützung beantragen können[2]. Wie stellt sich die Verteilung der in den Fragen 2)- 7) auf die einzelnen Unternehmensbranchen (z.B. EPU, neue Selbstständige, Vortragende, Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten, freie Dienstnehmer, EDV-Spezialisten, Nachhilfelehrer und Kleinstunternehmer), nach Antragsfällen gesamt, bewilligt, nicht bewilligt und Antragsvolumen gesamt, bewilligt, nicht bewilligt, dar (für den Zeitraum 16.8.- 31.8.2020 und für den Gesamtzeitraum seit Inkrafttreten des Gesetzes)?

8)    Wie hoch war der Stand des Gesamtfondsvolumens zum Stand 31.8.2020?

9)    Wie hoch war der davon ausgenützte, bereits bewilligte, Stand des Fondsvolumens per 31.8.2020?

10) Wie viel von den bewilligten Förderungen waren per 31.8.2020 zahlungswirksam an die Empfänger überwiesen?

11) Wie hoch war der Durchschnitt der gewährten Unterstützungen per 31.8.2020 (für den Zeitraum 16.8.-31.8.2020 und für den Gesamtzeitraum seit Inkrafttreten des Gesetzes)? Bitte um Angabe der Gesamtfallzahl je Durchschnittswert.

12) Wie hoch war der Median der gewährten Unterstützungen per 31.8.2020 (für den Zeitraum 16.8.-31.8.2020 und für den Gesamtzeitraum seit Inkrafttreten des Gesetzes)? Bitte um Angabe der Gesamtfallzahl je Medianwert.

13) Wie stellt sich die Höhe der gewährten Unterstützungen per 31.8.2020 nach Quartilen dar (für den Zeitraum 16.8.-31.8.2020 und für den Gesamtzeitraum seit Inkrafttreten des Gesetzes)? Bitte um Angabe der Gesamtfallzahl je Quartilwert.



[1] https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_I_16/BGBLA_2020_I_16.html

[2]  https://wvw.wko.at/service/haertefall-fonds-foerderrichtllnien.html