3595/J XXVII. GP

Eingelangt am 30.09.2020
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Anfrage

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Aktion Scharf der Finanzpolizei gegen Kebabstände

 

In den vergangen Tagen war diversen Medienberichten zu entnehmen, dass es von Seiten der Finanzpolizei aufgrund vermehrter Anzeigen aus der Bevölkerung zu einer "Aktion Scharf" gegen Kebabstände gekommen ist.

Laut dieser Medienberichte würden insgesamt 76 Wiener Kebabstände kontrolliert. Die Bilanz: 69 Verstöße gegen die Arbeitszeitaufzeichnungen, 27 Verstöße gegen die Registrierkassen und18 Verstöße gegen die Belegerteilungspflicht. Außerdem wurden 22 Meldeverstöße zur Sozialversicherung, 5 Verstöße gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz, ein Verstoß gegen das Arbeitslosenversicherungsgesetz und eine Übertretung der Gewerbeordnung festgestellt (Quelle: https://www.heute.at/s/kebab-kontrolle-mit-scharf-9-von-10-standln-angezeigt-100103814 zuletzt abgerufen am 29.09.2020).

Im Zuge der Berichte meldete sich dann auch der Finanzminister persönlich und in ungewohnter Schärfe gegen die Unternehmer zu Wort: „...Kebabstände sind kein rechtsfreier Raum. Offenbar glauben die kontrollierten Betreiber, dass sie tun können, was sie wollen, ignorieren unsere Gesetze und gehen dabei besonders frech vor. Wir sorgen dafür, dass sie das teuer zu stehen kommt, kämpfen weiter gegen diese schwarzen Schafe und damit für die große Mehrheit der anständigen heimischen Unternehmer.“ (Quelle: https://www.heute.at/s/kebab-kontrolle-mit-scharf-9-von-10-standln-angezeigt-100103814 zuletzt abgerufen am 29.09.2020).

Sowohl die Wortwahl gegenüber Unternehmer_innen, als auch die regionale Eingrenzung der Schwerpunktkontrollen sorgten auf vielen Seiten für Verwunderung.

Der Zusammenhang zwischen der Bürgermeisterkanditatur des Finanzministers in Wien und den Vorgängen ist jedenfalls auffallend.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wie kam es zu den Schwerpunktkontrollen gegen Kebabstände?

a.    Wie viele Anzeigen gab es von Seiten der Bevölkerung?

b.    Handelte es sich bei den Anzeigen um Anzeigen gegen einzelne Betriebe oder gegen den gesamten Branchenzweig der Kebabstände?

2.    Wie viele Anzeigen waren es konkret und wann haben diese Anzeigen stattgefunden? (Bitte um zeitliche Auflistung und regionale Eingrenzung.) 

a.    Haben diese Anzeigen wirklich nur Unternehmer in Wien betroffen?

3.    Sind noch andere Schwerpunktkontrollen in näherer Zukunft geplant?

a.    Wenn ja, welche und werden diese auch nach Region und Küchenrichtung geclustert?

4.    Ist es üblich, dass Schwerpunktkontrollen entlang regionaler und kulinarischer Begebenheiten durchgeführt werden?

a.    Wenn ja, welche Schwerpunktkontrollen entlang welcher regionalen und kulinarischen Begebenheit hat es in den Jahren 2019 und 2020 gegeben und welche Ergebnisse konnten erzielt werden?

5.    Lassen sich aufgrund der Ergebnisse regionale und kulinarische unterschiede innerhalb der Branchen ausfindig machen?  

a.    Wenn ja, welche? (Bitte um Auflistung nach Region, Küchenrichtungen und Betriebsgröße)

6.    War schon länger bekannt, dass es bei Kebabständen in Wien zu derartigen Verstößen kommt?

a.    Wenn ja, kann ein Zusammenhang zwischen Wien-Wahl und der Schwerpunktprüfung "Aktion Scharf" ausgeschlossen werden?

                                      i.Wenn ja, wie?

7.    Die hohe Anzahl an Verstößen gegen die Arbeitszeitaufzeichnung in Betrieben mit nur einer Verkaufsperson wird von vielen Unternehmen in der Praxis damit begründet, dass die verpflichtende Ruhepause bei Betrieben mit nur einer Person zu einer nicht tragbaren bürokratischen und betriebswirtschaftlichen Belastung führt. Nicht nur für Unternehmer_innen, sondern auch für Arbeitnehmer_innen. So muss in der Praxis nach 6 Stunden entweder der Betrieb für 30 Minuten geschlossen werden oder eine zweite Person für eine 30-minütige Ablöse extra in den Betrieb kommen. Gibt es hier von Seiten des Ministeriums eine Handlungsempfehlung, wie diese Pausen in Ein-Personen-Betrieben (Bsp. Kebabstand mit einer Mitarbeiter_in) ohne übermäßige bürokratische und betriebswirtschaftliche Belastung umgesetzt werden können?

a.    Wenn ja, wie sieht diese Handlungsempfehlung aus und ist diese mit Wirtschafts- und Arbeiterkammer abgestimmt?

b.    Wenn nein, wo können Betriebe eine Handlungsempfehlung für die verpflichtende Ruhepause bekommen?