3596/J XXVII. GP

Eingelangt am 30.09.2020
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt

betreffend Beteiligung Österreichs an Hilfeleistungen in Moria sowie der europäischen Migrations- und Asylpolitik

 

Die Tragödie der gemeinsamen Migrationspolitik der EU-Mitgliedsstaaten und ihre Auswirkungen, die sich auf den griechischen Inseln zeigen, stehen seit dem Brand im Lager Moria am 8. September 2020 erneut im Rampenlicht - ein Lager, das bereits im Oktober 2019 vermehrt von weltweiten Nachrichtendiensten als "Hölle auf Erden" bezeichnet (https://www.reuters.com/article/us-europe-migrants-greece-lesbos-protest-idUSKBN1WG3W7) und Anfang 2020 stark vom UNHCR kritisiert wurde (https://www.unhcr.org/news/videos/2020/2/5e4cfd0f1/refugees-speak-of-dreadful-reality-inside-lesvos-moria-camp.html?query=moria). Die griechische Regierung agiert besorgniserregend, sowohl gegenüber den Flüchtlingen als auch den Personen und Organisationen, die ihnen helfen wollen. 

 

Humanitäre Katastrophe

Zum Zeitpunkt des Einbringens dieser Anfrage haben rund 10.000 ehemalige Bewohner des Lagers in Moria das provisorische Zeltlager bei Kara Tepe auf Lesbos bezogen (https://www.nzz.ch/international/das-fluechtlingslager-moria-steht-in-flammen-was-wir-wissen-und-was-noch-unklar-ist-ld.1575717?reduced=true). Viele unter ihnen befürchten, das Zeltlager könne zu einem Gefängnis werden und ihnen würde das Verlassen des Lagers - und der Insel - durch die griechischen Behörden verwehrt. Während sich die örtlichen Behörden mit Verhaftungen wegen Brandstiftung in Moria beschäftigen, herrscht für mehrere tausende Menschen auf Lesbos neben dem seit Langem bestehendem Leid auch weiterhin große Verwirrung und Sorge um ihre physische und psychische Gesundheit, sowie ihre Zukunft.

Anfang Februar forderte der UNHCR die Evakuierung von Familien und Kranken aus dem Lager in Moria auf Lesbos (https://www.theguardian.com/global-development/2020/feb/11/un-calls-for-urgent-evacuation-of-lesbos-refugee-camp). In Moria herrschten die schlimmsten Bedingungen unter den fünf Lagern auf den griechischen Inseln, mit 1.300 Menschen pro Wasserhahn und ohne Seife, sowie so gut wie keine medizinische und psychologische Betreuung vor Ort. Seit Mitte März appelliert das EU-Parlament an Griechenland, die Lager zu räumen (https://www.europarl.europa.eu/news/en/press-room/20200323IPR75632/refugees-on-greek-islands-urgent-evacuation-to-prevent-spread-of-covid-19). 

Das Programm der EU-Kommission zur Verteilung unbegleiteter Flüchtlingskinder aus den Lagern startete ebenfalls im März und wird, nach einer vorläufigen Einstellung während des Höhepunkts der COVID-19 Lockdowns in den meisten EU-Ländern, nun weitergeführt. Bereits kurz vor Ausbruch des Corona-Virus haben sich 11 Länder zur Aufnahme der 2.000 Schutzbedürftigsten bereit erklärt (Belgien, Bulgarien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Portugal, Slowenien). 

Am 31. März appellierte der Vorsitzende des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres an alle EU-Staaten, sich solidarisch mit Griechenland zu zeigen und sich bei der Verteilung der Schutzbedürftigen zu beteiligen (https://www.europarl.europa.eu/news/en/press-room/20200330IPR76106/refugees-in-greece-meps-demand-solidarity-warn-about-impact-of-health-crisis). Das EU-Kommissions-Programm umfasst die Zusammenarbeit mit dem UNHCR, der Internationalen Organisation für Migration (IOM) und der griechischen Regierung (https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/BRIE/2020/651917/EPRS_BRI(2020)651917_EN.pdf). Pro aufgenommener Person kann ein Staat 6.000 Euro an Unterstützung von der EU-Kommission einfordern. Ein derartiges Programm entlastet das griechische Gesundheitssystem und ermöglicht den Betroffenen Schutz und Gesundheitsversorgung. Auch die Eindämmung eines tödlichen Virus und die Verhinderung explosiver gesellschaftlicher Spannungen zwischen jenen, die in den Lagern ausharren und den Inselbewohner_innen, ist von europaweitem Interesse. Unser Antrag für eine Beteiligung Österreichs an diesem Programm wurde am 28.04.2020 aber abgelehnt (https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/UEA/UEA_00119/index.shtml).

 

Verhalten der griechischen Regierung

Polizeigewalt gegen Insel- und Lagerbewohner_innen wurde bereits vor Monaten gemeldet. Beispielsweise setzte die griechische Polizei Tränengas gegen Demonstrant_innen ein, die am 24.02.2020 gegen den Bau neuer Lager auf den Inseln Lesbos und Chios protestierten. Am 12.09.2020 setzte die Polizei ebenfalls Tränengas gegen Demonstrant_innen (hauptsächlich die Lagerbewohner_innen Morias) ein, die gegen die untragbaren Umstände und den Mangel an Sicherheit in den Lagern protestierten. Viele, unter ihnen Kinder, mussten anschließend in einem Krankenhaus wegen Atemproblemen behandelt werden (https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2020-09/fluechtlingslager-moria-polizei-traenengas-migranten-lesbos-brand). Auch Journalist_innen wurden seit dem Brand in Moria Opfer von Gewalt durch Behörden, und werden an ihrer Berichterstattung gehindert (https://reliefweb.int/report/greece/greek-police-uses-brutal-violence-and-arbitrary-bans-obstruct-reporting-refugee-crisis). 

Auch die Küstenwache steht im Fokus von Kritik. Auf EU-Ebene ist diese bereits seit geraumer Zeit politisch fragwürdig im besten Falle und unmenschlich und wider internationalem Recht im schlechtesten - u.a. mit Hinblick auf die Pflicht zur Seenotrettung gemäß United Nations Convention of the Law of the Sea (UNCLOS) Artikel 98, und der International Convention for the Safety of Life at Sea (SOLAS) Artikel V-33, sowie das Recht zur Seenotrettung gemäß UNCLOS Artikel 18.2., und das Recht zur Durchfahrt transnationaler Gewässer gemäß UNCLOS Artikel 18 und 19. Der Guardian berichtete am 12.03.2020, mitsamt Aufnahmen der Kommunikation zwischen EU und libyscher Küstenwache, wie die EU Seeboote, die auf europäischen Gewässern aufgefunden wurden, wieder auf libysche Gewässer ausgesetzt und anschließend von der libyschen Küstenwache nach Libyen brachten (https://www.theguardian.com/world/2020/mar/12/revealed-the-great-european-refugee-scandal). Hierzu berichtete der Spiegelam 24.07.2020, dass die EU genau zu diesem Zwecke 100 Mio. € an die libysche Küstenwache bezahlt hätte(https://www.spiegel.de/politik/ausland/libyen-europa-und-seine-handlanger-am-pranger-a-65ff0309-5b9c-4a07-98f0-bd3a474aa03f).
Zuletzt erregte diese Thematik im deutschsprachigen Raum auch mit Hinblick auf Griechenland durch die Sendung A Short Story of Moria von Joko und Klaas, die am 16.09.2020 auf Pro Sieben ausgestrahlt wurde, hohes Aufsehen. In dieser erzählt ein afghanischer Geflüchteter von den Verhältnissen auf Moria, wo er die letzten 9 Monate verbracht hat ​(https://www.rnd.de/medien/joko-und-klaas-15-minuten-sendezeit-fur-schicksale-aus-moria-warnung-an-eltern-nicht-fur-kinder-geeignet-6FUBLNFNZBAVJJPUKLV5T7ZEOM.html)​. Dabei wird berichtet, wie die griechische Küstenwache den Motor eines Schlauchboots, in welchem sich rund 40 Menschen im Mittelmeer befanden, zuerst zerstört, das Boot zurück in türkisches Gewässer führt und dann samt Menschen an Bord dort ihrem Schicksal überlässt. Drei Tage waren diese ohne Wasser oder Nahrung.

Personen und Organisationen, die helfen wollen, werden unter Druck gesetzt. In einem gemeinsamen Ministerialbeschluss vom März 2020 und einem Gesetz vom Mai 2020 legte die griechische Regierung ein neues Migrations- und Asylgesetz in Griechenland fest. Dieses fordert die Registrierung von im Migration- und Asylbereich tätigen Nichtregierungsorganisationen (NGOs) beim Ministerium für Migration und Asyl, sowie das Vorweisen eines Zertifikats im Falle eines Staats- oder EU-Förderantrags. Die administrativen Beschränkungen machen es quasi unmöglich, die Forderungen für die Registrierung oder das Zertifikat zu erfüllen und resultieren demnach oft in der Verweigerung einer Registrierung oder Ausstellung eines solchen Zertifikats seitens der Regierung. Die Regeln wurden als unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte auf Vereinigungsfreiheit, Privatsphäre und Freiheit von Diskriminierung kritisiert. 

Am 02.07.2020 veröffentlichte der Expertenrat für NGO-Recht beim Europarat seine Stellungnahme zu jenen Regeln. Sie spiegelt Bedenken bezüglich des willkürlichen Charakters des Regelwerks wieder; auch bestätigt sie von griechischen Organisationen, wie Refugee Support Aegean des ECRE (European Council on Refugees and Exiles) Netzwerkes, geäußerte Anschuldigungen bezüglich der Verletzung des Rechts auf Vereinigungsfreiheit und anderer Grundrechte (https://rsaegean.org/wp-content/uploads/2020/05/RSA_Comments_NGO_Registry.pdf). In der Stellungnahme heißt es: 

“The provisions are vague and overly broad, failing to satisfy the requirements for legal certainty and are prone to being applied arbitrarily. The requirements for registration appear to be designed to restrict entire classes of NGOs from being able to operate in the domains of asylum, migration, and social integration, thus failing to satisfy the requirements of proportionality” (para. 66 https://rm.coe.int/expert-council-conf-exp-2020-4-opinion-ngo-registration-greece/16809ee91d).

 

Österreichisches Engagement

Während sich die österreichische Regierung strikt gegen eine Verteilung von Asylsuchenden oder Flüchtlingen auf alle EU-Länder äußert, werden Stimmen innerhalb Österreichs zugunsten einer Aufnahme von Menschen aus den Lagern seit geraumer Zeit lauter. Am 23. März riefen 150 NGOs in Österreich und der EU in einem dringenden Appell zur sofortigen „Evakuierung der Flüchtlingslager und Hotspots auf den griechischen Inseln auf, um eine Katastrophe inmitten der Covid-19-Pandemie zu verhindern“ (https://orf.at/stories/3159053/). Innerhalb von drei Tagen lag der Zuspruch zu diesem Appell bei über 300 NGOs; viele unter ihnen sind österreichische zivilgesellschaftliche und kirchliche Organisationen(https://asyl.at/sysadmin/info/presseaussendungen/breiteunterstuetzungfuerappellzurevakuierungderlageringriechenland/).

Durch Hilfeleistung vor Ort solle laut österreichischer Regierung ein effizienter Beitrag im Sinne der eigenen Mitverantwortung als EU-Mitgliedsstaat geleistet werden. Finanzielle und materielle Hilfeleistung wird der Ausarbeitung einer nachhaltigen Strategie auf internationaler Ebene vorgezogen. Laut Beantwortung vom 08.05.2020 unserer Anfrage bezüglich der Lager für Flüchtlinge und Migrant_innen in Griechenland vom 10.03.2020 (https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/J/J_01237/index.shtml) liegt die Priorität der Regierung bei der "Bekämpfung der Fluchtursachen durch Hilfe vor Ort und (dem) Schutz der EU-Außengrenzen". Zu diesem Zwecke wurden Zahlungen an das UNHCR für die Lager in Griechenland, für humanitäre Hilfe in Idlib in Syrien, sowie Spenden von Nachbar in Not für Syrien aus dem Auslandskatastrophenfonds beschlossen. Außenminister Alexander Schallenberg hätte bei seinem Besuch in Athen im März "der griechischen Regierung volle Unterstützung und Solidarität bei der Bewältigung der Krise versichert" - ob er damit den Versand von 181 Wohn- und Sanitärcontainer und ähnlichen Objekten meint, bleibt unklar.

Noch unklarer ist, ob sich die österreichische Bundesregierung für eine menschliche Behandlung und Versorgung der betroffenen Menschen einsetzt, d.h. ob und inwiefern unverhältnismäßige Gewaltanwendung durch die griechische Polizei und das Korrigieren der genannten, Hilfe verhindernden Gesetze mit griechischen Verantwortungsträger_innen diskutiert werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Erreichte Ihr Ministerium Anfragen der EU-Kommission bezüglich der Aufnahme von vulnerablen Personen aus Griechenland im Rahmen des EU-Programmes?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn ja, wie wurde wann jeweils von Seiten Ihres Ministeriums reagiert?  

c.    Wie viele österreichische Vertreter_innen haben seit Juli 2019 durch einen bilateralen Einsatz bzw. im Wege von EASO und Frontex wann in welcher Funktion und wie lange das griechische Asyl- und Migrationswesen unterstützt (bitte um detaillierte Auflistung)?

d.    Auf welche faktischen Grundlagen stützt sich die Entscheidung und Einstellung Ihres Ministeriums?

2.    In der Beantwortung unserer Anfrage (1237/J) bezüglich der Lager für Flüchtlinge und Migrant_innen in Griechenland vom 10.03.2020 (https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/J/J_01237/index.shtmlwurde unsere Frage, welche Maßnahmen seitens der Regierungen Kurz I und Kurz II ergriffen wurden, um an der Verbesserung der Lage der Geflüchteten in Griechenland und konkreten Lösungsvorschlägen mitzuwirken, in folgender Weise beantwortet: "Im Rahmen des Zivilschutzmechanismus der EU (UPCM) werden materielle Leistungen wie Wolldecken, Schlafsäcke, Isomatten und Feldbetten zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus stellt die österreichische Bundesregierung Griechenland 181 Wohn- und Sanitärcontainer zur Verfügung, die insbesondere auf den Inseln eingesetzt werden und die Bedingungen in den Lagern verbessern sollen."

a.    Wurden Wohncontainer geliefert?

                                      i.Wenn ja, wann und wohin?

                                    ii.Bei Lieferung nach Athen: Wann sind wie viele Container auf welcher/n griechischen Insel/n angekommen?

b.    Kamen die Wohncontainer zum Einsatz?

                                      i.Wenn ja, seit wann werden diese von wem in Griechenland benützt?

                                    ii.Aus welchem Herstellungsjahr stammen die Container (wenn nicht mehr genau bekannt, bitte um ungefähre Angabe)?

                                   iii.In welchem Zustand waren sie, als sie abgeschickt wurden?

                                   iv.Haben Sie Bilder dieser Container?

1.    Wenn ja, bitte um Beilegung dieser Bilder zu dieser Anfragebeantwortung.

                                      i.Wann wurden dieselben Container für welchen anderen Einsatz wo bereits verwendet?

c.    Wurden Wolldecken geliefert?

                                      i.Wenn ja, wie viele wann wohin?

d.    Kamen diese zum Einsatz?

                                      i.Wenn ja, seit wann werden diese von wem in Griechenland benützt?

                                    ii.Waren die Decken neu, als sie abgeschickt wurden?

1.    Wenn nein, waren sie neuwertig, als sie abgeschickt wurden?

                                   iii.Wann wurden dieselben Wolldecken für welchen anderen Einsatz wo bereits verwendet?

e.    Wurden Schlafsäcke geliefert?

                                      i.Wenn ja, wie viele wann wohin?

f.     Kamen die Schlafsäcke zum Einsatz?

                                      i.Wenn ja, seit wann werden diese von wem in Griechenland benützt?

                                    ii.Waren die Schlafsäcke neuwertig, als sie abgeschickt wurden?

                                   iii.Wann wurden dieselben Schlafsäcke für welchen anderen Einsatz wo bereits verwendet?

g.    Wurden Sanitärcontainer geliefert?

                                      i.Wenn ja, wann wohin?

1.    Haben Sie Bilder dieser Sanitärcontainer?

                                    ii.Wenn ja, bitte um Beilegung dieser Bilder zu dieser Anfragebeantwortung. 

                                   iii.Wann wurden dieselben Sanitärcontainer für welchen anderen Einsatz wo bereits verwendet?

h.    Kamen die Isomatten und Feldbetten zum Einsatz?

                                      i.Wenn ja, seit wann werden diese von wem in Griechenland benützt?

                                    ii.Waren die Isomatten und Feldbetten neu, als sie abgeschickt wurden?

1.    Wenn nein, waren sie neuwertig, als sie abgeschickt wurden?

                                   iii.Wann wurden dieselben Isomatten und Feldbetten für welchen anderen Einsatz wo bereits verwendet?

i.      Welche andere Form von Hilfe wurde bisher für die Lage der Lager auf den griechischen Inseln geleistet (bitte um genaue Auflistung bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung)?

3.    Welche andere Form von Hilfe wurde für die betroffenen Personen seit Beantwortung der Anfrage 1237/J jeweils wann geleistet?

4.    Zu welchen Verbesserungen kam es durch Handlungen Ihrerseits in den Lagern allgemein, und insbesondere in Moria, bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung wann (bitte um ausführliche Erläuterung)?

5.    Welche konkreten und konstruktiven Alternativen zur Aufnahme von Menschen aus den Lagern hat Ihr Ministerium wann vorgeschlagen?

a.    Inwiefern wurden diese wann umgesetzt?

6.    Welche Form von Hilfe wurde für die betroffenen Personen seit dem Brand in Moria geleistet?  

a.    Welche Gespräche haben mit welchen Verantwortlichen auf griechischer Seite wann und mit welchem Inhalt im Vorfeld dieser Entscheidung(en) stattgefunden? 

b.    Welche Maßnahmen oder welche Handlung(en) resultierten aus diesen Gesprächen jeweils wann?

7.    Laut Regierung ist der Beitrag, den Österreich für eine konstruktive Migrationspolitik im EU-Raum leistet, die "Hilfe vor Ort". Während der Begriff für Unterstützung auf EU-Boden verfehlt ist, wirft die Bereitschaft eines Einwirkens auf Griechenland folgende Fragen auf:  

a.    Wie leistet Österreich Hilfe vor Ort, wenn griechische Behörden Hilfsleistung nun legislativ erschweren? 

                                      i.Sind österreichische NGOs von den neuen bürokratischen Erschwernissen betroffen?

1.    Wenn ja, welche und inwiefern?

8.    Was haben Sie bisher wann unternommen, um die Wahrung von welchen Grundrechten seitens der griechischen Behörden gegenüber NGOs und deren Mitarbeiter_innen, die vor Ort helfend im Migrations- und Asylbereich tätig sein wollen, sicherzustellen?

a.    Wann haben Sie welche griechische Verantwortungsträger_innen bzw. Politiker_innen getroffen?

b.    Haben Sie in den Gesprächen mit diesen das Thema Vereinigungsfreiheit angesprochen?

                                      i.Wenn ja, welche Position bezogen Sie?

                                    ii.Wenn ja, welche Forderungen stellten Sie?

c.    Haben Sie in den Gesprächen mit diesen das Thema verhältnismäßige Anwendung von Befehls- und Zwangsgewalt angesprochen?

                                      i.Wenn ja, welche Position bezogen Sie?

                                    ii.Wenn ja, welche Forderungen stellten Sie? 

d.    Durch welche Handlungen oder Maßnahmen setzen Sie sich hierfür auf dem bilateralen Wege wann ein?

e.    Durch welche Handlungen oder Maßnahmen setzen Sie sich hierfür auf europäischer Ebene wann ein?

f.     Haben Sie in den Gesprächen mit diesen das Thema Küstenwache angesprochen?

                                      i.Wenn ja, welche Position bezogen Sie?

                                    ii.Wenn ja, welche Forderungen stellten Sie? 

9.    Was haben Sie bisher wann konkret unternommen, um das Verhalten der griechischen Küstenwache gegenüber Asylwerber_innen zu kritisieren, um dieses in Richtung Menschenrechtskonformität zu ändern?

a.    Durch welche Handlungen oder Maßnahmen setzen Sie sich hierfür auf dem bilateralen Wege wann ein?

b.    Durch welche Handlungen oder Maßnahmen setzen Sie sich hierfür auf europäischer Ebene wann ein?

10. Zu welchen Verbesserungen kam es durch Handlungen Ihrerseits für die Vereinigungsfreiheit und sonstigen Rechte der NGOs und deren Mitarbeiter_innen, die vor Ort helfend im Migrations- und Asylbereich tätig sein wollen (bitte um ausführliche Erläuterung)?

11. Was haben Sie bisher wann unternommen, um das Verhalten der griechischen Polizei gegenüber Asylwerber_innen zu kritisieren, um dieses in Richtung Menschenrechtskonformität zu ändern?

12. Durch welche Handlungen oder Maßnahmen setzen Sie sich wofür auf dem bilateralen Wege wann ein?

13. Durch welche Handlungen oder Maßnahmen setzen Sie sich wofür auf europäischer Ebene wann ein?

14. Zu welchen Verbesserungen kam es durch Handlungen Ihrerseits beim Verhalten der griechischen Polizei bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung wann (bitte um ausführliche Erläuterung)?

15. Am 22.09.2020 berichtete der Standard (https://www.derstandard.at/story/2000120165677/eu-kommissarin-suica-wir-werden-die-dublin-regeln-beiseitelegen), die EU-Kommissions-Präsidentin Ursula von der Leyen wolle "eine Idee aufgreifen, die es 2018 unter bulgarischem und österreichischem EU-Vorsitz bereits gab: Bei der Verteilung der Asylwerber auf EU-Gebiet soll das Prinzip der "flexiblen Solidarität" gelten [...]: Staaten, die weniger Flüchtlinge aufnehmen wollen als andere, müssten "Ersatzleistungen" für die Gemeinschaft erbringen – sei es, dass sie mehr Geld in die gemeinsamen Töpfe einzahlen, sei es, dass sie bei Rückführungen mehr Verantwortung übernehmen.“ Welche Position bezogen Sie wann hinsichtlich dieses Konzeptes:

a.    in welchen Gremien der Europäischen Union?

b.    in welchen Gesprächen mit welchen Kolleg_innen welcher anderer Staaten?

16. EU-Kommissionspräsidentin van der Leyen hat sich am 16.09.2020 erneut für eine Abschaffung des Dublin-Systems (Rückschiebung des Antragstellers oder der Antragstellerin in das EU-Land, das er bzw. sie als erstes betreten hat) geäußert. Ist hier gemäß der Regierungslinie automatisch ein Veto vorprogrammiert?

a.    Wenn ja, welche konkreten Alternativvorschläge brachten Sie in den Diskussionen jeweils ein?

b.    Wenn ja, inwiefern berücksichtigt Ihre Position eine mögliche Entlastung der EU-Außengrenzländer?

c.    Wenn nein, welche Position vertraten Sie jeweils in den Diskussionen?

d.    Welche Form der "flexiblen Solidarität" werden Sie wie in welchem Zeitrahmen und zu welchen Kosten an welche Entitäten oder Organe umsetzen?