3599/J XXVII. GP

Eingelangt am 30.09.2020
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Maßnahmen rund um die Infizierung ausländischer Touristen in Tirol mit dem Covid-19 Virus

 

In seiner Anfragebeantwortung vom 19.8.2020 (2548/AB) teilt der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober auf Frage 13 wie folgt mit:

„(...)Mit dem Datum 13.3.2020 liegen 1549 Personen/Datensätze und mit dem Datum 14.3.2020 1146 Personen/Datensätze vor (= 2695). Daher kann angenommen werden, dass diese Personen aus über 35 Staaten am 13. und 14.3. ausgereist sind. (...)

Die übermittelten Dateien wurden sofort nach Übermittlung an das Tracing Team des BMSGPK von diesem bearbeitet und an alle betroffenen Staaten via EWRS bzw IHR-Focal Point weitergeleitet. Eine Aufschlüsselung nach Datum, Uhrzeit und Adressaten ist aus Ressourcengründen derzeit nicht möglich.

Eine Nachfrage des Journalisten Sebastian Reinfeldt beim deutschen Bundesministerium für Gesundheit ergab zunächst folgende Antwort:

„... dem Bundesministerium für Gesundheit liegt hierzu keine Kenntnis vor. Die direkte Erfassung von Infektionsfällen sowie die Kontaktpersonennachverfolgung liegt in Deutschland in der Zuständigkeit der lokalen Gesundheitsämter. Ich bitte Sie daher sich hierzu an die Bundesländer zu wenden.“

Das hat Sebastian Reinfeldt exemplarisch bei den Gesundheitsämtern folgender Bundesländer getan:

·         Hamburg

·         Nordrhein-Westfalen

·         Bayern

Er hat folgende Antworten erhalten:

·         Hamburg:
„Der zuständigen Behörde sind keine Dokumentationen von österreichischen Behörden bekannt. Es liegen auch keine Erkenntnisse über eine Unterrichtung seitens der österreichischen Regierung vor.“

·         Nordrhein-Westfalen
„...Dem MAGS (Ministerium) und dem LZG sind solche detaillierten Informationen nicht zugegangen.“

·         Bayern
„Uns liegen keine Erkenntnisse hierzu vor.“

Es ist zwar nachvollziehbar, dass das Bundesministerium für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz eine Aufschlüsselung der Daten für 35 Staaten aus Ressourcengründen nicht möglich sein mag, doch im Lichte der Antworten aus Deutschland stellen die unterzeichnenden Abgeordneten die – wohl ohne Überforderung der Ressourcen - beantwortbare

Anfrage:

1.    Wann hat das BMSGPK die Daten der Gästeausreiseblätter an die Gesundheitsbehörden der Bundesrepublik Deutschland weitergeleitet und in welchem Umfang? (Bitte anzugeben: Datum, Uhrzeit, Adressat)

2.    Wann hat das BMSGPK die Daten der Gästeausreiseblätter an die Gesundheitsbehörden von Großbritanien weitergeleitet und in welchem Umfang? (Bitte anzugeben: Datum, Uhrzeit, Adressat)

3.    Wann hat das BMSGPK die Daten der Gästeausreiseblätter an die Gesundheitsbehörden von Dänemark weitergeleitet und in welchem Umfang? (Bitte anzugeben: Datum, Uhrzeit, Adressat)

4.    Wann hat das BMSGPK die Daten der Gästeausreiseblätter an die Gesundheitsbehörden der Niederlande weitergeleitet und in welchem Umfang? (Bitte anzugeben: Datum, Uhrzeit, Adressat)

5.    Wann hat das BMSGPK die Daten der Gästeausreiseblätter an die Gesundheitsbehörden von Luxemburg weitergeleitet und in welchem Umfang? (Bitte anzugeben: Datum, Uhrzeit, Adressat)