3602/J XXVII. GP

Eingelangt am 01.10.2020
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Anfrage

der Abgeordneten Philip Kucher,
Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend

betreffend Kosten Ihres Ministerbüros im ersten und zweiten Quartal des Kalenderjahres 2020 | Folgeanfrage aufgrund Nichtbeantwortung

 

„„Alles, was aus Steuergeld finanziert wird, muss offengelegt werden, bis auf den letzten Cent.“
Sebastian Kurz 2013

 

Sehr geehrte Frau Bundesministerin!

 

Sie sind Teil einer Bundesregierung, deren regelmäßigen öffentlichen Bekenntnisse - vom „Sparen im System“ über „Entbürokratisierung und Modernisierung der Verwaltung“ – in der Vergangenheit bereits regelmäßig zu Kostenexplosionen im eigenen Politapparat geführt haben. Eine Rekordzahl an PR-Beratern und Pressesprechern, eigens neu geschaffene Generalsekretärsposten bis hin zu einem „Think Tank“ auf Steuerzahlerkosten waren das Ergebnis.

Nahtlos setzt sich dieses Prinzip nun leider auch im Zusammenhang mit Ihrem persönlichen Zugang zu Transparenz fort. Während Ihr Regierungschef Sebastian Kurz in der Vergangenheit noch stets für Transparenz im Zusammenhang mit der Verwendung von Steuergeld aufgetreten ist – er war angeblich für einen „gläsernen Staat“ – bleibt in seinen Handlungen als Regierungschef davon wenig übrig. 2013 forderten er noch, dass „alles, was aus Steuergeld finanziert wird“ offengelegt werden müsse und zwar „bis auf den letzten Cent“. Eben diese Offenlegung, diese Transparenz im Umgang mit Steuergeldern lassen seine, aber eben auch Ihre Anfragebeantwortungen vermissen. Jüngstes Beispiel dafür waren die Beantwortungen zweier parlamentarischer Anfragen zu den Kosten Ihres Ministerbüros im ersten und zweiten Quartal des Jahres 2020, in der Sie die Auskunft darüber verweigern, welche Kosten für Ihr eigenes Generalsekretariat  in diesem Jahr bisher entstanden sind.

Ihre Begründung: „Datenschutz“.

Dem Büro Ihrer Generalsekretärin, so argumentieren Sie, seien nur zwei weitere Personen (eine Referentin uns ein Verwaltungspraktikant) zugeordnet, womit bei einer Bekanntgabe der Gesamtkosten des Generalsekretariats eine Rückführbarkeit auf die jeweiligen Einzelpersonen möglich wäre, was Sie „aus datenschutzrechtlichen Gründen“ verwehren.

Das für sich genommen ist schon absurd. MitarbeiterInnen in politischen Büros unterliegen – wie Sie wissen - einer öffentlich nachvollziehbaren besoldungsrechtlichen Einstufung. Hinsichtlich Ihres Kabinetts haben Sie diese Einstufungen in derselben Anfragebeantwortung, in der Sie wenig später die Auskunft über die Kosten Ihres Generalsekretariatsbüros verweigern, sehr transparent dargestellt:

 

Würde man nun schnell googeln, man wüsste alle einzelnen Gehälter aller angeführten Personen. Das war aber nie Ziel und Sinn der gegenständlichen parlamentarischen Anfrage.

Sehr wohl ist es aber ein großes Ziel zu einer Bewusstseinsbildung im Zusammenhang mit der sparsamen Verwendung von Steuergeld und zur Transparenz im Umgang mit demselben beizutragen.

Wir haben also um den von Ihnen ins Treffen geführten Datenschutz zu gewährleisten angeboten, die Kosten des Generalsekretariats als gemeinsame Gesamtsumme in den Kabinettskosten mit darzustellen. Ihre RegierungskollegInnen, türkisen wie grünen Hintergrunds, von Bundesministerin Schramböck bis zu Bundesministerin Gewessler und Bundesminister Anschober, die in der Beantwortung der Kosten hinsichtlich des ersten Quartals noch aus datenschutzrechtlichen Überlegungen von einer Beantwortung der entstandenen Kosten für das Generalsekretariatsbüro Abstand genommen haben, haben dieses Angebot für das zweite Quartal angenommen und somit eine Kostenwahrheit hergestellt. Einzig Sie verweigern sich der Transparenz noch.

Gerade eine Bundesregierung sollte hinsichtlich der Transparenz eine Vorbildfunktion einnehmen. Daher möchten wir Sie auf Basis des parlamentarischen Interpellationsrechts nochmals ersuchen, parlamentarische Anfragen auch tatsächlich vollständig und gewissenhaft zu beantworten.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende Anfrage:

1)    Wie hoch waren die Gesamtkosten für Ihr Generalsekretariat im ersten Halbjahr? Wenn aus datenschutzrechtlichen Überlegungen von einer Beantwortung in dieser Form Abstand genommen werden muss, so wird um Auskunft darüber gebeten,

a.    ob Sie dem Vorbild ihrer RegierungskollegInnen (BM Schramböck, BM Gewessler und BM Anschober) folgen werden und diese Kosten zukünftig kumuliert in den Kabinettskosten berücksichtigen werden?

b.    ob Sie dem Vorbild ihrer türkisen Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort folgen werden und die bereits entstandenen Kosten durch Ihr Generalsekretariat nachträglich ausweisen werden?

c.     Wie sind die jeweiligen MitarbeiterInnen im  Büro der Generalsekretärin besoldungsrechtlich eingestuft/bewertet (bitte um detaillierte Aufschlüsselung nach Funktion/Aufgabenbereich)?