3620/J XXVII. GP

Eingelangt am 01.10.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend

betreffend Vermögen der Arbeiterkammern 2019 (Folgeanfrage)

 

Arbeiterkammern verzögern bei Rechnungsabschlüssen

Sämtliche Kammern, selbst Kleinst-Kammern mit wenig Personal, konnten in den Anfragebeantwortungen zur NEOS-Kammern-Anfrageserie Informationen über die Rechnungsabschlüsse 2019 bekannt geben. Nur leider nicht die Arbeiterkammern. Diese Vorgehensweise unterstreicht erneut die Intransparenz in den Arbeiterkammern, zeigt aber auch die schwache Aufsicht durch das Arbeitsministerium auf.

 

Steigende Rücklagen, trotzdem keine Beitragssenkungen

Die Rücklagen der Kammern steigen kontinuierlich, dennoch gibt es keine Bereitschaft seitens der Kammern die Kammerbeiträge zu senken. So auch in den Arbeiterkammern, bei welchen die Rücklagen zwischen 2010 und 2018 von 335 auf 444 Mio. Euro gestiegen sind (+33%). Gleichzeitig haben sich die Finanzanlagen (z.B. Wertpapiere) mehr als verdoppelt. Der deutliche Anstieg von 138 auf 285 Mio. Euro entspricht einer Steigerung von 107 Prozent! Dass die Arbeiterkammern nicht bereit sind, die Rücklagen abzubauen, ist sehr bedauerlich. Aber auch die Mehrheitsfraktionen im Nationalrat und die größte Oppositionspartei waren zuletzt nicht bereit, die gesetzlichen Grundlagen für den längst fälligen Rücklagenabbau zu schaffen (1, 2). Die enormen Rücklagen der Arbeiterkammern sind durch nichts zu rechtfertigen, denn schließlich benötigen die Arbeiterkammern, im Gegensatz zu den Gewerkschaften, keine Rücklagen für einen "Streikfonds". Die hohen Rücklagen führen bei den Arbeiterkammern stattdessen zu einem zunehmend verschwenderischen Mitteleinsatz. So stiegen die Aufwände für die Öffentlichkeitsarbeit zwischen 2010 und 2018 um 84% auf 24 Mio. Euro (3), die Durchschnittsgehälter der Arbeiterkammer-Belegschaft liegen mittlerweile bei üppigen 4200€ (x14) und die AK-Pensionsprivilegien sind enorm (4).

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Intransparenz bei Wertpapierverlusten und Verschleierung von Rücklagen

Der ineffiziente Mitteleinsatz und die Intransparenz korrelieren leider. Es ist bedauerlich, dass die Kammern ihre Rechnungsabschlüsse nicht online stellen, was mittlerweile selbst Kleinstgemeinden schaffen (siehe: www.offenerhaushalt.at). Aber auch die Intransparenz-Unterschiede zwischen den Kammern nehmen zu. So bilanzieren die Wirtschaftskammern wesentlich UGB-konformer und nachvollziehbarer als die Arbeiterkammern. Konkret veröffentlichen die Arbeiterkammern ihre Haushaltsordnung nicht. Außerdem weisen die Arbeiterkammern ihre Wertpapierverluste in den Rechnungsabschlüssen nicht explizit aus, sondern lediglich das (Netto-)Finanzergebnis (6). Auch das Arbeitsministerium als Aufsicht fragt bei den AK-Wertpapierverlusten nicht nach (7). Und seit 2018 bilanzieren die Arbeiterkammern die künftigen Aufwände für die "Digitalisierungs-Offensive" als Rückstellung anstatt UGB-konform als Rücklage (8).

 

Arbeitsministerium als AK-Aufsicht nicht streng genug

Die Aufsicht der Arbeiterkammern, das Arbeitsministerium, scheint bei den genannten Kritikpunkten zu oft wegzuschauen, während die Aufsicht der Wirtschaftskammern, das Wirtschaftsministerium, etwas strenger zu sein scheint und bei den Haushaltsordnungen und Rechnungsabschlüssen nicht alles durchgehen lässt. Deshalb muss das Arbeitsministerium als Aufsicht der Arbeiterkammern zumindest die Aufsichtsstrenge des Wirtschaftsministeriums übernehmen. Schließlich handelt es ich bei den Einnahmen und Vermögen der Arbeiterkammern um Zwangsbeiträge der vier Millionen Arbeiterkammer-Zwangsmitglieder, die ein Recht darauf haben, dass die Arbeiterkammern mit der entsprechenden Strenge und Genauigkeit geprüft werden.

 


 

Quellen:

(1) https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2020/PK0135/#XXVII_A_00240

(2) https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2020/PK0699/#XXVII_A_00565

(3) https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_01261/index.shtml

(4) https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/Pensionsrecht_Arbeiterkammern.pdf

(5) https://www.wko.at/service/oe/Haushaltsordnung.pdf

(6) https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_00549/index.shtml

(7) https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_01153/index.shtml

(8) https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_00550/index.shtml

 


 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage:

 



1.    Wie hoch waren die Aktiva in den Arbeiterkammern 2019? (nach Arbeiterkammer)

2.    Wie hoch war das Anlagevermögen in den Arbeiterkammern 2019? (nach Arbeiterkammer)

3.    Wie hoch waren die Sachanlagen in den Arbeiterkammern 2019? (nach Arbeiterkammer)

a.    davon Unbebaute Grundstücke?

b.    davon Bebaute Grundstücke und Bauten?

c.    davon Betriebs- und Geschäftsausstattung?

d.    davon Kunstgegenstände?

e.    davon Rechte?

f.     davon Anlagen im Bau?

g.    davon sonstige Sachanlagen?

4.    Wie hoch waren die Finanzanlagen in den Arbeiterkammern 2019? (nach Arbeiterkammer)

a.    davon Wertpapiere?

b.    davon Beteiligungen?

c.    davon Ausleihungen?

d.    davon sonstige Finanzanlagen?

5.    Wie hoch war das Umlaufvermögen in den Arbeiterkammern 2019? (nach Arbeiterkammer)

6.    Wie hoch waren die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände in den Arbeiterkammern 2019? (nach Arbeiterkammer)

7.    Wie hoch waren die Wertpapiere und Anteile in den Arbeiterkammern 2019? (nach Arbeiterkammer)

8.    Wie hoch waren die Kassenbestände und Bankguthaben in den Arbeiterkammern 2019? (nach Arbeiterkammer)

9.    Wie hoch waren die Treuhandvermögen in den Arbeiterkammern 2019? (nach Arbeiterkammer)

 

 

 

10. Wie hoch waren die Aktiven Rechnungsabgrenzungen in den Arbeiterkammern 2019? (nach Arbeiterkammer)

11. Wie hoch waren die Passiva in den Arbeiterkammern 2019? (nach Arbeiterkammer)

12. Wie hoch waren die Kapitalrücklagen in den Arbeiterkammern 2019? (nach Arbeiterkammer)

13. Wie hoch waren die Rücklagen in den Arbeiterkammern 2019? (nach Arbeiterkammer)

a.    davon Investitionsrücklage?

b.    davon sonstige Rücklagen?

14. Wie hoch waren die Rückstellungen in den Arbeiterkammern 2019? (nach Arbeiterkammer)

a.    davon Abfertigungsrückstellungen?

b.    davon Rückstellungen zur Pensionsvorsorge?

c.    davon Reparatur- und Instandhaltungsrückstellungen?

d.    davon Wahlrückstellungen?

e.    davon Rückstellungen "Digitalisierungs-Offensive"?

f.     davon sonstige Rückstellungen?

15. Wie hoch waren die Verbindlichkeiten in den Arbeiterkammern 2019? (nach Arbeiterkammer)

a.    davon Verbindlichkeiten aus Darlehen?

b.    davon Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen?

c.    davon Treuhandverbindlichkeiten?

d.    davon sonstige Verbindlichkeiten?

16. Wie hoch waren die Passiven Rechnungsabgrenzungen in den Arbeiterkammern 2019? (nach Arbeiterkammer)

17. Mit welcher Begründung genehmigen Sie als Aufsicht der Arbeiterkammern, dass die künftigen Aufwendungen für die AK-"Digitalisierungsoffensive" weiterhin als Rückstellung verbucht werden können, wodurch das Eigenkapital künstlich reduziert wird, und während die Wirtschaftskammern ihre "Bildungsoffensive" UGB-konform als Rücklage bilanzieren?

18. Die Wirtschaftskammern haben ihre Haushaltsordnung offengelegt, die Arbeiterkammern nicht. Das Arbeiterkammergesetz verbietet die Offenlegung nicht. Bitte legen Sie Haushaltsordnung in der Anfragebeantwortung offen.


 

19. Effizienterer Verwaltungsvollzug durch Transparenz: Aufwand für die Anfragebeantwortung: 

a.    Wie viele Personen insgesamt waren bei der Anfragebeantwortung involviert?

b.    Wie viele Arbeitsstunden insgesamt fielen für die Anfragebeantwortung an? (Angabe in Halbstunden, z.B. 1,5h)

c.    In welchem Ausmaß könnte eine strukturierte, laufende Datenoffenlegung (Transparenz) diesen Aufwand reduzieren? (Angabe in Prozent und/oder Stunden)