3623/J XXVII. GP

Eingelangt am 01.10.2020
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Anfrage

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Landesverteidigung

betreffend Spionagethriller im Mühlviertel

 

Vor Kurzem wurde der pensionierte Bundesheeroffizier Martin Möller wegen Spionage verurteilt. In der Aufarbeitung dieses Prozesses kolportieren nun Medien, dass Möller in Österreich von britischen Agenten der MI 5 und MI 6 zusammen mit österreichischen Kollegen des Bundesheer Abwehramts befragt wurde. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Amtshilfe, so wie Informationsaustausch zwischen Nachrichtendiensten ist international üblich. Ist es in Österreich üblich, ausländische Agenten in Österreich an Befragungen oder Verhören teilnehmen zu lassen?

2.    Aus Medienberichten gingen keine Hinweise darauf hervor, dass Möller international aktive war. Ohne klassifizierte Details preiszugeben, warum waren britische Agenten an der Causa Möller interessiert? Hatte Möller Zugang zu britischen Geheimnissen?

3.    Aufgrund welcher gesetzlicher Richtlinien durften Agenten zweier ausländischer Nachrichtendienste in Österreich zusammen mit Abwehramtsagenten aktiv werden?

4.    Können in Befragungen durch ausländische Agenten erhobene Hinweise in einem österreichischen Gerichtsprozess verwendet werden?

5.    Gibt es gegenseitige Kooperationsverträge zwischen Österreich und Großbritannien (oder anderen Staaten), die die hier genannten Aktivitäten abdecken bzw. in einen legalen Rahmen bringen?

6.    Sind österreichische Agenten in Großbritannien (oder anderen Ländern) in vergleichbaren Missionen aktiv? 

a.    Wenn ja, unter welchen legalen Rahmenbedingungen?

b.    Wenn nein, warum basiert die extraterritoriale Arbeit von Nachrichtendienstagenten nicht auf dem Gegensätzlichkeitsprinzip?