3629/J XXVII. GP

Eingelangt am 01.10.2020
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Einschränkung der Fridays for Future Klimademo in Linz

 

Wie die OÖN berichteten, wurde die mobile Klimademo von Fridays for Future am 25.09.2020 in Linz wegen eines "zu hohen Infektionsrisikos beim Gehen" untersagt (https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/linz/fridays-for-future-mobile-klima-demo-in-linz-untersagt;art66,3304590). Die Veranstalter hatten geplant vom Hauptplatz über die Nibelungenbrücke und zurück zu marschieren - mit Abstand und Mund-Nasen-Schutz. Allerdings wurde dies nun per Bescheid untersagt mit der Begründung, dass das Covid-19-Risiko bei einer mobilen Demo zu hoch sei. Darüber hinaus wurde eine maximale Teilnehmer_innenzahl von 1000 Personen vorgeschrieben. Die Veranstalter Fridays for Future Linz halten es für fraglich, ob eine mobile Demo riskanter sei als eine Standkundgebung. Clusterauswertungen zeigen, dass das Ansteckungsrisiko im Freien gering ist. Zudem argumentieren sie, dass mit derselben Begründung, mit der ihnen das Gehen untersagt wurde, viele wirtschaftliche Aktivitäten, etwa Menschenmassen in Einkaufszentren, verboten werden müssten. Auch angesichts überfüllter Schulbusse könne man diese Entscheidung nicht nachvollziehen. Fridays for Future sehen sich mangels nachvollziehbarer Begründung der Maßnahme in ihrem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit eingeschränkt und haben angekündigt, den Bescheid zu bekämpfen (https://twitter.com/FFF_Austria/status/1308786911155228672).

Auch Amnesty International Austria meldete sich in dieser Sache zu Wort und konstatiert "schwere menschenrechtliche Bedenken" angesichts der massiven Einschränkungen der Klimademo in Linz (https://twitter.com/AmnestyAustria/status/1308790914970722304): "In Zeiten von Covid-19 sind geeignete Auflagen für Versammlungen ohne Zweifel eine wichtige Maßnahme, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern. Allerdings muss jeder Eingriff in die Versammlungsfreiheit und Meinungsfreiheit notwendig und verhältnismäßig sein."

§ 10 Abs 11 Z 3 COVID-19-Maßnahmenverordnung sieht vor, dass Versammlungen unter den Voraussetzungen des Versammlungsgesetzes zulässig sind, sofern die Teilnehmer_innen einen Mund-Nasen-Schutz tragen bzw. einen Abstand von mindestens einem Meter zwischen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, einhalten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wer hat wann den genannten Bescheid in Bezug auf die Demonstration von Fridays for Future am 25.09.2020 in Linz erlassen?

2.    Welche Auflagen bzw. Einschränkungen sind darin konkret vorgesehen? Bitte um detaillierte Auflistung.

3.    Wie wurden die jeweiligen Auflagen bzw. Einschränkungen begründet? Bitte um Begründung für jede einzelne Auflage bzw. Einschränkung.

4.    Was waren die Entscheidungsgrundlagen für die Anordnung der jeweiligen Auflagen bzw. Einschränkungen? Bitte um Begründung für jede einzelne Auflage bzw. Einschränkung.

5.    Welche wissenschaftliche Evidenz bzw. Empfehlung von Expert_innen lag der Anordnung der jeweiligen Auflagen bzw. Einschränkungen zugrunde? Bitte um Begründung für jede einzelne Auflage bzw. Einschränkung.

6.    Inwiefern wurde bei der Bescheiderlassung berücksichtigt, dass bisherigen Erkenntnissen zufolge, das Ansteckungsrisiko im Freien gering ist?

7.    Inwiefern wurden bei der Bescheiderlassung berücksichtigt, dass die Veranstalter die Teilnehmer_innen zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und Einhaltung von einem Meter Abstand sowie zum Fernbleiben bei Symptomen aufgerufen haben?

8.    Inwiefern sind die gegenständlichen Auflagen bzw. Einschränkungen mit § 10 Abs 11 Z 3 COVID-19-Maßnahmenverordnung vereinbar?

9.    Gibt es seitens des BMI Richtlinien wie angesichts der Covid-19-Pandemie mit Versammlungen umzugehen ist?

a.    Gibt es Richtlinien welche Auflagen angesichts der Covid-19-Pandemie eingehalten werden müssen bzw. wann eine Versammlung zu untersagen oder aufzulösen ist?

b.    Wenn ja, welche Richtlinien sind das? Bitte um detaillierte Auflistung.

c.    Wenn nein, ist die Erstellung solcher Richtlinien geplant?

                                      i.Wenn ja, wann ist mit der Fertigstellung entsprechender Richtlinien zu rechnen?

10. Wie viele Versammlungen wurden seit 16. März 2020 (teilweise) untersagt?

a.    Aus welchen Gründen? Bitte um Begründung für jede einzelne Versammlung.

11. Wie viele Versammlungen wurden seit 16. März 2020 (teilweise) aufgelöst?

a.    Aus welchen Gründen? Bitte um Begründung für jede einzelne Versammlung.