3630/J XXVII. GP

Eingelangt am 01.10.2020
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Felix Eypeltauer, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Bildung‚ Wissenschaft und Forschung

betreffend Bildungsregionen Oberösterreich

 

§ 2 Abs 2 Bundesgesetz über die Einrichtung von Bildungsdirektionen in den Ländern (Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetz – BD-EG) führt aus: "Nach regionalen Erfordernissen kann die Bildungsdirektion Außenstellen (Bildungsregionen) einrichten."

Im Bundesland Oberösterreich wurden die ehemals 20 Bildungsregionen in folgende 6 Bildungsregionen zusammengefasst:

·         Abteilung Päd/1 (Bildungsregion Linz, Linz-Land)

·         Abteilung Päd/2 (Bildungsregion Steyr-Kirchdor)

·         Abteilung Päd/3 (Bildungsregion Gmunden-Vöcklabruck)

·         Abteilung Päd/4, Bildungsregion Innviertel (umfasst die politischen Bezirke Braunau, Ried und Schärding)

·         Abteilung Päd/5 (Wels-Grieskirchen-Eferding)

·         Abteilung Päd/6 (umfasst die politischen Bezirke Freistadt, Perg, Rohrbach und Urfahr-Umgebung)

Gemäß BMBWF handelt es sich bei Bildungsregionen um regionale Koordinationsplattformen und Steuerungseinheiten für die Zusammenarbeit der Akteure innerhalb des Bildungssystems. Im regionalen Umfeld haben sie zudem die Funktion einer Schnittstelle mit dem Ziel einer kontinuierlichen Weiterentwicklung der Bildungsqualität in der Region.Die Bildungsregionen und deren Teams sollen als Außenstellen der Bildungsdirektion als Schnittstelle zu den Schulen und deren Direktorinnen und Direktoren dienen.

Immer wieder - insbesondere vor Landtags- oder Nationalratswahlen, zuletzt auch im Regierungsprogramm auf S. 16 ("Prüfung der Ansiedelung von Verwaltungstätigkeiten des Bundes in strukturschwache Regionen") thematisieren Parteien und AmtsträgerInnen die Stärkung ländlicher und/oder strukturschwacher Regionen durch die Ansiedlung von Verwaltungsstellen. Der Grundgedanke hinter diesen Vorsätzen ist nachvollziehbar, wiewohl stets im Einzelfall zu fragen ist, ob und inwieweit die Ansiedelung einer konkreten Stelle im konkreten Ort abseits eines Zentralortes sinnvoll ist. 

Im Fall der Bildungsregionen in Oberösterreich ist die Ansiedelungen der Büros Päd/1-5 nachvollziehbar. Unklar ist für uns derzeit die Ansiedelung des Büros der Bildungsregion Päd6 (Mühlviertel, ergo die Bezirke Freistadt, Perg, Rohrbach und U-U). Es scheint prädestiniert, nicht im Zentralort Linz, sondern in einer der Stadtgemeinden im Mühlviertel angesiedelt zu werden, um die dortige Region zu stärken.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Wurde der Standort für die Außenstelle der OÖ Bildungsregion bereits Päd/6 final bestimmt?

a.    Wenn ja, wann fiel diese Entscheidung?

b.    Welche Standorte wurden in Erwägung gezogen und geprüft?

c.    Nach welchen Kriterien und mit welcher Begründung wurde entschieden? 

d.    Mit welcher jeweiligen Begründung schieden in Erwägung gezogene oder geprüfte Standorte aus?

e.    Welche Behörde entscheidet/entschied nach welchem Verfahren über die Festlegung der Standorte?

2.    Nach welchen Kriterien werden die Standorte für die Außenstellen der BDion OÖ gewählt?

3.    Welche strategischen Überlegungen fließen bei der Auswahl eines Außenstellenstandorts ein? 

4.    Welche EntscheidungsträgerInnen waren bzw. sind im Auswahlprozess der Außenstellenstandorte der Bildungsregionen involviert?

5.    Inwieweit spielt die Stärkung des ländlichen Raums, abseits urbaner Zentralräume, bei der Auswahl von Außenstellen von Bildungsdirektionen, eine Rolle?