3664/J XXVII. GP

Eingelangt am 07.10.2020
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Corona Insolvenzstatistik

 

Die wirtschaftlichen Folgen der Corona Pandemie zeigen sich in den vergangenen Monaten immer deutlicher.

Im Bereich der Arbeitslosenstatistik zeigt sich die Anspannung der österreichischen Volkswirtschaft besonders dramatisch:

"Ende August 2020 waren bei den regionalen Geschäftsstellen des AMS 371.893 Personen arbeitslos vorgemerkt (+33,2% gegenüber dem Vorjahresmonat), 51.017 Personen befanden sich in einer Schulung
(-1,0%). Zählt man Arbeitslose und SchulungsteilnehmerInnen zusammen, ergibt sich für Ende August 2020 eine Veränderung der insgesamt vorgemerkten Personen um +27,9% im Vergleich zum Vorjahr. Die geschätzte nationale Arbeitslosenquote beträgt aktuell 9,0%." (Quelle: https://www.ams.at/content/dam/download/arbeitsmarktdaten/%C3%B6sterreich/berichte-auswertungen/001_uebersicht_aktuell_0820.pdf)

Mit dem 2. Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz (2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz – 2. COVID-19-JuBG) wurden unter anderem umfassenden Stundungen von Verbraucherkrediten, diverse Fristen im Insolvenzverfahren unterbrochen sowie die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bei Überschuldung bis 31. Oktober 2020 vorgesehen. Mit der kürzlich beschlossenen Novelle zum 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz wurden diese Fristen nochmals bis 31. Jänner 2021 verlängert.

Viele Wirtschaftsexpert_innen erwarten eine größere Insolvenzwelle sobald die Fristaufschübe im Insolvenzrecht sowie die Fristaufschübe für Steuern, Abgaben und Rechnungen auslaufen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage:

 

1.    Wie viele Insolvenzanträge wurden im Zeitraum seit 1.1.2020 bis zum Stichtag der Anfragebeantwortung (respektive im Vergleichszeitraum des Jahres 2019)

a.    bundesweit gestellt?

b.    in den einzelnen Bundesländern gestellt?

2.    Wie viele Insolvenzverfahren wurden seit 1.1.2020 bis zum Stichtag der Anfragebeantwortung (respektive im Vergleichszeitraum des Jahres 2019)

a.    bundesweit eröffnet?

                                      i.Wie viele diese Verfahren waren betreffen

1.    Unternehmensinsolvenzen

2.    Privatinsolvenzen

b.    in den einzelnen Bundesländern eröffnet?

                                      i.Wie viele diese Verfahren waren betreffen

1.    Unternehmensinsolvenzen

2.    Privatinsolvenzen

3.    Wie hoch ist die Summe der Insolvenzverbindlichkeiten (Summe der Passiva) dieser Insolvenzen (respektive im Vergleichszeitraum des Jahres 2019)

a.    bundesweit?

b.    in den einzelnen Bundesländern?

4.    Wie viele der eröffneten Unternehmensinsolvenzen entfielen auf (respektive im Vergleichszeitraum des Jahres 2019)

a.    eröffnete Konkursverfahren?

b.    eröffnete Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung?

c.    eröffnete Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung?

d.    Mangels Vermögen abgewiesene Insolvenzverfahren?

5.    Wie viele der eröffneten Unternehmensinsolvenzen entfielen auf folgende Rechtsformen: (respektive im Vergleichszeitraum des Jahres 2019)

a.    Aktiengesellschaft

b.    GmbH

c.    Verein

d.    Einzelunternehmer

e.    GesBR

f.     GmbH & Co. KG

g.    KG

h.    OG

i.      Limited

j.      Privatstiftung

6.    Wie viele Privatinsolvenzen führten seit 1.1.2020 bis zum Stichtag der Anfragebeantwortung (respektive im Vergleichszeitraum des Jahres 2019) zur

a.    Eröffnung eines Schuldenregulierungsverfahrens?

b.    mangels Vermögen zu abgewiesenen Insolvenzverfahren?

Um Beantwortung der angeführten Fragen in tabellarischer und maschinenlesbarer Form wird ersucht.