3678/J XXVII. GP

Eingelangt am 07.10.2020
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Sonja Hammerschmid, 

Genossinnen und Genossen

 

an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

 

betreffend Chaos beim Vorgehen bei Verdachtsfällen und COVID-19 Infektionen an Schulen

 

Der Schulbeginn in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland liegt bereits 4 Wochen zurück, in den restlichen Bundesländern sind es 3 Wochen. In diesen 4 Wochen gab es zahlreiche Meldungen aus Schulen, über unterschiedliche Vorgehensweisen bei Corona Verdachtsfällen. Lehrer - wie auch Elternvertreter zeigten sich besorgt über das Chaos, das seit Schulbeginn mancherorts vorherrscht. Die Elternvertreterin Elisabeth Rosenberger sagte zum Beispiel: "Der bürokratische Aufwand ist dermaßen groß, dass manche schon sagen: Wenn ein Kind einen Schnupfen hat, melde ich das nicht einmal als Verdachtsfall". [1] Von Paul Kimberger, Lehrergewerkschafter, hörte man ebenso Kritik an dem uneinheitlichen Vorgehen: „Ich habe wenig Verständnis dafür, dass die politisch Verantwortlichen trotz mehrmaliger Aufforderung nicht penibelst auf das vorbereitet haben, was für Schulen im Herbst vorhersehbar gewesen ist“ und beanstandet: "Die Zeit ist nicht genutzt worden".[2] Dabei war allen Eltern und LehrerInnen klar, dass sich im Herbst die Erkältungen häufen werden und ohne Test nicht zwischen einem normalen Schnupfen und Corona unterschieden werden kann. Es ist unmöglich, dass Eltern oder LehrerInnen die Rolle von Virologen übernehmen.

 

Jedoch gibt es seit Schulbeginn keine einheitliche Vorgehensweise bei Testungen und Quarantänemaßnahmen. Ein besonders skurriles Ergebnis lieferte die fehlende Vorgabe in Tirol: Dort wurde die eine Hälfte einer Klasse nach einem Infektionsfall von der Bezirksbehörde in Quarantäne geschickt, die andere nicht. Und das nicht, weil sie unterschiedlich intensiven Kontakt mit der infizierten Person hatten, sondern weil sie aus anderen Bezirken stammen. Das Ergebnis: „Einige Schüler sitzen daheim, die anderen in der Klasse, Lehrer müssen parallel digital und vor Ort unterrichten.“[3]  Erst am 04. Oktober 2020 spricht Bildungsminister Faßmann davon, ein Gespräch mit dem Gesundheitsminister darüber zu führen um in 3 Wochen – 7 Wochen nach Schulbeginn! - ein Ergebnis zu liefern.

 

„Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) schafft die bestmöglichen Rahmenbedingungen für Schulen […]“[4], ist auf der Homepage des Bildungsministeriums zu lesen. Diese Verantwortung gilt besonders auch für das bestmögliche Funktionieren des Schulbetriebs während Corona. Der Bildungsminister kann sich nicht aus der Verantwortung ziehen und von den Gesundheitsbehörden einheitliche Verfahrensregeln einfordern, ohne mit diesen darüber gesprochen zu haben. Es liegt in der Verantwortung des Bildungsministeriums eine einheitliche Verfahrensweise sicherzustellen und bei den Gesundheitsbehörden diese umzusetzen. Hätte Bildungsminister Faßmann seine Hausaufgaben gemacht und noch im Sommer eine Teststrategie und einheitliche Vorgehensweise zusammen mit den Gesundheitsbehörden vorbereitet, wäre den Eltern und PädagogInnen viel Stress erspart geblieben.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

 

1)      Ist es Ihre Aufgabe als Bildungsminister ein einheitliches Vorgehen der Gesundheitsbehörden bei Verdachtsfällen und COVID-19 Infektionen an Schulen sicherzustellen?

a.       Wenn nein, warum nicht?

b.       Wenn nein, welche Behörde ist hierfür zuständig?

c.       Wenn nein, haben Sie Gespräche mit der zuständigen Behörde geführt, um eine einheitliches Vorgehen voranzutreiben? Wenn ja, mit welchen Behörden und wann? Wenn nein, warum nicht?

d.       Wenn ja, warum haben Sie bis 4 Wochen nach Schulbeginn gewartet, um Gespräche mit dem Gesundheitsminister bezüglich einheitlichen Vorgehensweisen zu beginnen?

 

2)      Ist es Ihre Aufgabe als Bildungsminister ein einheitliches Vorgehen bei Verdachtsfällen und COVID-19 Infektionen an elementarpädagogischen Einrichtungen sicherzustellen?

a.       Wenn nein, warum nicht?

b.       Wenn nein, welche Behörde ist hierfür zuständig?

c.       Wenn nein, haben Sie Gespräche mit der zuständigen Behörde geführt, um eine einheitliches Vorgehen voranzutreiben? Wenn ja, mit welchen Behörden und wann? Wenn nein, warum nicht?

d.       Wenn ja, warum besteht im elementarpädagogischen Bereich noch keine einheitliche Vorgehensweise?

 

3)      Wenn es, wie nach Ihrer Aussage vom 04.10.2020 in der Sendung ‚Hohes Haus‘ kein Mysterium sei, ein einheitliches Vorgehen bei Verdachtsfällen und Erkrankungen zu erstellen, warum waren Sie hierzu von Juni bis Oktober untätig und warum ist bis dato noch kein einheitliches Vorgehen erstellt und kommuniziert worden?

 

4)      Wurde der im COVID-19-Hygiene- und Präventionshandbuch für Schulen angesprochene Umgang mit Corona Verdachtsfällen mit dem Gesundheitsministerium abgesprochen?

a.       Wenn ja, wann wurden die Gespräche hierzu geführt?

b.       Wenn ja, wer waren die Personen, die diese Gespräche geführt haben?

c.       Wenn ja, warum war eine einheitliche Vorgehensweise kein Teil dieser Gespräche?

d.       Wenn ja, waren auch Lehrer- und Elternvertreter zu diesen Gesprächen geladen? Wenn nein, warum nicht?

e.       Wenn nein, warum nicht?

 

5)      Wurde der im COVID-19-Hygiene- und Präventionshandbuch für elementarpädagogische Einrichtungen angesprochene Umgang mit Corona Verdachtsfällen mit dem Gesundheitsministerium abgesprochen?

a.       Wenn ja, wann wurden die Gespräche hierzu geführt?

b.       Wenn ja, wer waren die Personen, die diese Gespräche geführt haben?

c.       Wenn ja, warum war eine einheitliche Vorgehensweise kein Teil dieser Gespräche?

d.       Wenn ja, waren auch Elternvertreter und Vertreter der ElementarpädagogInnen zu diesen Gesprächen geladen? Wenn nein, warum nicht?

e.       Wenn nein, warum nicht?

 

6)      Das COVID-19-Hygiene- und Präventionshandbuch für elementarpädagogische Einrichtungen sowie für Schulen sieht vor, dass bei Verdachtsfällen den Anweisungen der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde gefolgt wird: „Alle Anweisungen erfolgen jeweils durch die örtlich zuständige Gesundheitsbehörde.“ Wurde seitens des Ministeriums mit den Landeshauptleuten bzw. den Landesgesundheitsbehörden gesprochen, wie die Abläufe an Schulen und elementarpädagogischen Einrichtungen gelingen können?

a.       Wenn ja, wann wurden die Gespräche hierzu geführt?

b.       Wenn ja, wer waren die Personen, die diese Gespräche geführt haben?

c.       Wenn ja, warum war eine einheitliche Vorgehensweise kein Teil dieser Gespräche?

d.       Wenn ja, waren auch Lehrer-, Elternvertreter und Vertreter der ElementarpädagogInnen zu diesen Gesprächen geladen? Wenn nein, warum nicht?

e.       Wenn nein, warum nicht?

 

7)      Wann und mit wem haben Sie bis zur Beantwortung dieser Anfrage Gespräche über eine einheitliche Vorgehensweise bei Verdachtsfällen und COVID-19 Infektionen geführt? Bitte um detaillierte Auflistung.

 

8)      Waren Lehrer-, Elternvertreter und Vertreter der ElementarpädagogInnen zu diesen Gesprächen geladen. Wenn nein, warum nicht?

 

9)      Waren Vertreter der Gesundheitsbehörden der Bundesländer zu diesen Gesprächen geladen? Wenn nein, warum nicht?

 

10)   Wann und wie werden Schulen, elementarpädagogischen Einrichtungen und Eltern über die Vorgehensweise informiert?



[1] https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/2077305-Unmut-ueber-uneinheitliches-Vorgehen-an-Schulen.html

[2] https://www.tt.com/artikel/17406076/kritik-an-polit-management-an-schulen-die-zeit-ist-nicht-genutzt-worden

[3] https://www.krone.at/2240784

[4] https://www.bmbwf.gv.at/Ministerium/Das-BMBWF.html