3686/J XXVII. GP
Eingelangt am 07.10.2020
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ANFRAGE
des Abgeordneten Peter Wurm
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Diskriminierung von Menschen die aus gesundheitlichen Gründen keinen MNS-Schutz tragen können
Blick.ch berichtete kürzlich über folgenden Sachverhalt:
Kein Pardon bei Maskenpflicht: Ikea weist Kundin trotz Arztzeugnis ab
Das erstaunt BLICK-Leser: Ikea kennt bei der Maskenpflicht kein Pardon, sie gilt ausnahmslos für alle. Auch ein Arztzeugnis hilft nicht
Unangenehme Überraschung für Heinz Burger* (63) im Shopping-Mekka Dietlikon ZH. Nach einem Besuch im Elektronik-Grossmarkt will der Buschauffeur mit seiner Tochter (34) noch schnell bei einem Möbelhaus vorbeischauen, dem grossen gelben mit der familiären Atmosphäre. «Wir waren auf der Suche nach einem Esstisch für die Wohnung meiner Tochter», so BLICK-Leser Burger.
Doch weit kommen sie nicht, am Eingang der Ikea-Filiale in Dietlikon wird auf die im Kanton Zürich geltende Maskenpflicht aufmerksam gemacht: «Kein Zutritt ohne Maske», steht auf einem Schild. Und darunter der Satz: «Das gilt auch für alle Personen mit Arztzeugnis.»
Tochter hatte Lungenentzündung
Das heisst, auch Menschen, die aus medizinischen Gründen vom Tragen einer Maske befreit sind, dürfen das Möbelhaus nicht betreten. «Hier kommst du nicht rein, habe ich zu meiner Tochter gesagt», erzählt Burger. Seine Tochter ist eben erst von einer schweren, nicht durch Corona verursachten, Lungenentzündung genesen. Ein ärztliches Attest dispensiert sie für zwei Monate vom Maskentragen: «Mit einer Maske kann meine Tochter nicht richtig atmen», sagt der besorgte Vater. Das sei eine schwere Diskriminierung.
Ikea bestätigt die Schilderung des BLICK-Lesers: Die entsprechende Regelung gelte für alle Standorte, bei denen gemäss behördlicher Verordnung eine Maskentragpflicht besteht. «Das sind zurzeit Dietlikon ZH, Aubonne VD und Vernier GE.»
https://www.blick.ch/news/wirtschaft/kein-pardon-bei-maskenpflicht-ikea-weist-kundin-trotz-arztzeugnis-ab-id16112838.html
Dieser Vorfall ereignete sich zwar in unserem Nachbarland der Schweiz, jedoch erreichen uns immer wieder Berichte auch aus Österreich mit ähnlichem Inhalt. Den Berichten zufolge werden Menschen die keine Maske tragen auf verschiedenste Art und Weise diskriminiert, obwohl sie aufgrund eines ärztlichen Attestes von der Maskenpflicht befreit sind.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundes-minister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende
ANFRAGE
1) Sind Ihnen als Gesundheitsminister ähnliche Fälle bekannt, wo Menschen die von der Maskenpflicht befreit sind auf diese Art und Weise diskriminiert werden?
2) Wenn ja, um welche Fälle handelt es sich dabei konkret?
3) Wenn Personen einen positiven Antikörpertest vorweisen können, wird diesen in weiterer Folge eine entsprechende Ausnahmegenehmigung von den Corona-Maßnahmen seitens der Behörden ausgestellt?
4) Wenn nein, warum werden diese nicht ausgenommen?
5) Wenn ja, sind diese Personen von der Maskenpflicht befreit?
6) Wenn diese Personen nicht von der Maskenpflicht befreit sind, welche Gründe gibt es dafür?