3714/J XXVII. GP

Eingelangt am 08.10.2020
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Anfrage

 

des Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Landesverteidigung

betreffend die neuerliche Assistenzanforderung des Bundesheeres zum Schutz von Botschaften und internationalen Institutionen

 

Der OTS Pressemeldung der FBM Mag. Klaudia Tanner ist zu entnehmen, dass es zu einer neuerlichen Assistenzanforderung seitens des Innenministeriums gekommen ist. Die Soldaten des Bundesheeres sollen nun 17 Botschaften beziehungsweise internationale Institutionen überwachen. Bedarfsorientiert kann der Assistenzeinsatz (AssE) auf drei weitere Schutzobjekte, die ebenfalls durch die Soldaten zu überwachen sein könnten, erweitert werden.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Landesverteidigung folgende

 

 

Anfrage

 

1.     Welche Botschaften und Objekte sollen im Zuge des neuen Assistenzeinsatzes bewacht werden?

2.     In welcher Höhe werden die Kosten der anfallenden Assistenzanforderung durch das BMI bei der Bewachung von Botschaften bzw. weiteren Schutzobjekten veranschlagt?

3.     Für welche Dauer besteht die momentane Assistenzanforderung des BMI für die Bewachung von Botschaften bzw. weiteren Schutzobjekten?

4.     Wie hoch wird der personelle Einsatz an Soldaten bei der Bewachung von Botschaften bzw. weiteren Schutzobjekten sein?

5.     Werden seitens des BMI Kosten dieser Assistenzleistung dem BMLV erstattet?

6.     Wenn ja, in welchem Ausmaß?

7.     Werden die Soldaten für diesen AssE zur Gänze aus dem Stand der Berufs- und Milizsoldaten gestellt oder werden auch Grundwehrdiener eingesetzt?

8.     Wenn Grundwehrdiener in diesem AssE eingesetzt werden, inwieweit beeinflusst dieser Einsatz deren Ausbildung im Rahmen einer Basisausbildung 2 und 3?

9.     Besteht ein ausreichender Bestand an Schutzausrüstung, um die Soldaten für diesen AssE ausstatten zu können?

10.  Wenn nein, welche Ausrüstungsgüter (Schutzwesten, Abwehrsprays, etc.) müssen für den AssE neu beschafft werden?

11.  Werden die Soldaten mit ihrer Standartbewaffnung, dem Sturmgewehr 77, Dienst im AssE versehen?

12.  Wenn nein, warum nicht?

13.  Aus wie vielen und aus welchen Verbänden müssen Fahrzeuge und Ausrüstungsgüter zusammengezogen werden, um weitere Soldaten im AssE ausstatten zu können?

14.  Wie sehen die rechtlichen Befugnisse der im AssE befindlichen Soldaten aus?