Eingelangt am 08.10.2020
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Anfrage
des
Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger
und
weiterer Abgeordneter
an
den Bundesminister für Inneres
betreffend
die neuerliche Assistenzanforderung des Bundesheeres zum Schutz von Botschaften
und internationalen Institutionen
Der
OTS Pressemeldung der FBM Mag. Klaudia Tanner ist zu entnehmen, dass es zu
einer neuerlichen Assistenzanforderung seitens des Innenministeriums gekommen
ist. Die Soldaten des Bundesheeres sollen nun 17 Botschaften beziehungsweise
internationale Institutionen überwachen. Bedarfsorientiert kann der
Assistenzeinsatz (AssE) auf drei weitere Schutzobjekte, die ebenfalls durch die
Soldaten zu überwachen sein könnten, erweitert werden.
In
diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister
für Inneres folgende
Anfrage
- Welche Botschaften und Objekte sollen im Zuge des
neuen Assistenzeinsatzes bewacht werden?
- In welcher Höhe werden die Kosten der anfallenden
Assistenzleistung durch das BMLV bei der Bewachung von Botschaften bzw.
weiteren Schutzobjekten veranschlagt?
- Für welche Dauer besteht die aktuelle
Assistenzanforderung des BMI für die Bewachung von Botschaften bzw.
weiteren Schutzobjekten durch das BMLV?
- Welche Personalkapazitäten werden im BMI durch
die Assistenzleistung durch das BMLV frei?
- Werden seitens des BMI Kosten dieser
Assistenzanforderung dem BMLV erstattet?
- Wenn ja, in welchem Ausmaß?
- Wird den Soldaten für diesen AssE Schutzausrüstung
aus dem Bestand des BMI zur Verfügung gestellt?
- Werden den Soldaten für diesen AssE Fahrzeuge des
BMI zur Verfügung gestellt?
- Welche Bewaffnung hatten die vor dieser
Assistenzleistung durch das BMLV eingesetzten Polizisten?
- Waren diese auch mit (der polizeilichen Variante des)
Sturmgewehrs Steyr AUG ausgerüstet?
- Wie sehen die rechtlichen Befugnisse
der im AssE befindlichen Soldaten aus?
- Warum kann das BMI die 17 Botschaften und weiteren
Schutzobjekte nicht weiter selbst bewachen?