3715/J XXVII. GP

Eingelangt am 08.10.2020
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Anfrage

 

des Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend die neuerliche Assistenzanforderung des Bundesheeres zum Schutz von Botschaften und internationalen Institutionen

 

Der OTS Pressemeldung der FBM Mag. Klaudia Tanner ist zu entnehmen, dass es zu einer neuerlichen Assistenzanforderung seitens des Innenministeriums gekommen ist. Die Soldaten des Bundesheeres sollen nun 17 Botschaften beziehungsweise internationale Institutionen überwachen. Bedarfsorientiert kann der Assistenzeinsatz (AssE) auf drei weitere Schutzobjekte, die ebenfalls durch die Soldaten zu überwachen sein könnten, erweitert werden.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

  1. Welche Botschaften und Objekte sollen im Zuge des neuen Assistenzeinsatzes bewacht werden?
  2. In welcher Höhe werden die Kosten der anfallenden Assistenzleistung durch das BMLV bei der Bewachung von Botschaften bzw. weiteren Schutzobjekten veranschlagt?
  3. Für welche Dauer besteht die aktuelle Assistenzanforderung des BMI für die Bewachung von Botschaften bzw. weiteren Schutzobjekten durch das BMLV?
  4. Welche Personalkapazitäten werden im BMI durch die Assistenzleistung durch das BMLV frei?
  5. Werden seitens des BMI Kosten dieser Assistenzanforderung dem BMLV erstattet?
  6. Wenn ja, in welchem Ausmaß?
  7. Wird den Soldaten für diesen AssE Schutzausrüstung aus dem Bestand des BMI zur Verfügung gestellt?
  8. Werden den Soldaten für diesen AssE Fahrzeuge des BMI zur Verfügung gestellt?
  9. Welche Bewaffnung hatten die vor dieser Assistenzleistung durch das BMLV eingesetzten Polizisten?
  10. Waren diese auch mit (der polizeilichen Variante des) Sturmgewehrs Steyr AUG ausgerüstet?
  11. Wie sehen die rechtlichen Befugnisse der im AssE befindlichen Soldaten aus?
  12. Warum kann das BMI die 17 Botschaften und weiteren Schutzobjekte nicht weiter selbst bewachen?