3733/J XXVII. GP

Eingelangt am 08.10.2020
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Einstellungsbegründung im Strafverfahren rund um dubiose FPÖ Vereinsspenden

 

Am 22. September 2020 wurde medial bekannt, dass die WKStA die in Folge der Veröffentlichung des Ibiza Videos eingeleiteten Ermittlungen zu verdeckten Parteispenden der FPÖ über Vereine einstellte. Nicht mehr ermittelt wird demnach gegen den ehemaligen Parteichef Heinz-Christian Strache, der im Ibiza-Video mit Umgehungskonstrukten geprahlt hatte, gegen dessen einstigen Klubchef Johann Gudenus sowie den Ex-Nationalratsabgeordneten Markus Tschank. Es bestehe "kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung", so die WKStA. Im Fokus der Ermittler standen die Vereine "Patria Austria", "Austria in Motion" und "Wirtschaft für Österreich" sowie das "Institut für Sicherheitspolitik".

Gem § 35a. (1) StAG sind nach Maßgabe der personellen und technischen Voraussetzungen die Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Obersten Gerichtshof, BGBl. Nr. 328/1968, und des Gerichtsorganisationsgesetzes, RGBl. Nr. 217/1896, über die allgemeine Zugänglichkeit von Entscheidungen auch auf Entscheidungen der Staatsanwaltschaften über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens nach dem 10. und 11. Hauptstück der StPO, soweit sie von besonderem öffentlichen Interesse sind oder besondere für die Beurteilung gleichgelagerter Verfahren bedeutsame rechtliche Ausführungen beinhalten, sinngemäß anzuwenden. Eine Veröffentlichung hat in der Ediktsdatei zu erfolgen und ist durch die Oberstaatsanwaltschaft anzuordnen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wann genau wurde das Ermittlungsverfahren in der Causa gegen welche bzw. wie viele Beschuldigten (natürliche und juristische Personen) eingestellt?

2.    Aufgrund welcher präzisen strafrechtlichen Normen wurde dieses Verfahren geführt?

3.    Mit welcher genauen Begründung, aufgrund welcher Erwägungen und auf welcher Rechtsgrundlage (Angabe der Norm) wurde das Verfahren eingestellt?

4.    War das Verfahren berichtspflichtig im Sinne des § 8 StAG?

a.    Wenn ja, weshalb?

5.    Wurde die Einstellungsbegründung in der Causa gem § 35a Staatsanwaltschaftsgesetz in der Ediktsdatei veröffentlicht?

a.    Wenn ja, bitte um Bekanntgabe des Veröffentlichungsortes (Link).

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

c.    Wenn bisher nein, wird die Einstellungsbegründung noch veröffentlicht?

                                      i.Wenn ja, bitte um Bekanntgabe des Veröffentlichungsortes?

6.    Wann wurde in der Causa ein Vorhabensbericht der WKStA erstattet?

a.    Wenn ja, wann genau und mit welchem Inhalt?

7.    Wann wurde in der Causa eine Stellungnahme der OStA erstattet?

a.    Wenn ja, wann genau und mit welchem Inhalt?

8.    Wann genau ging der Akt im Ministerium ein?

9.    Wann wurde die Causa dem Weisungsrat vorgelegt?

a.    Wenn ja, wann genau und welche Empfehlung sprach dieser aus?

10. Wurden in der Causa Weisungen vom Ministerium oder der OStA Wien erteilt?

a.    Wenn ja, wann, von wem und mit welchem Inhalt?

11. Nahm die WKStA im Vorhabensbericht in Aussicht, Anklagen gegen Beschuldigte zu erheben?

12. Aufgrund welcher präzisen strafrechtlichen Normen werden derzeit noch aufgrund der im Ibiza Video aufgenommenen Handlungen Verfahren geführt?

a.    Gegen wie viele juristische und wie viele natürliche Personen?

b.    Wie ist der aktuelle Verfahrensstand?

13. Aufgrund welcher präzisen strafrechtlichen Normen werden derzeit noch aufgrund der Herstellung des Ibiza Videos Verfahren geführt?

a.    Gegen wie viele bekannte juristische und wie viele natürliche Personen?

b.    Gegen wie viele unbekannte Täter?

c.    Wie ist der aktuelle Verfahrensstand?