3798/J XXVII. GP

Eingelangt am 14.10.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Lausch

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport

betreffend Ermöglichung des Zugangs zur Schwerarbeiterregelung für

Justizwachebeamte

 

Am 3. Juli 2019 wurde eine Entschließung des Nationalrates betreffend Ermöglichung des Zugangs zur Schwerarbeiterregelung für Justizwachebeamte (89/E) mit den Stimmen von FPÖ, ÖVP, SPÖ und JETZT, der damaligen Fraktion der heutigen Justizministerin, angenommen. Einzig die NEOS sprachen sich gegen den Antrag aus.

 

Die Justizwachebeamtinnen und Justizwachebeamten leisten abseits der öffentlichen Wahrnehmung in den Justizanstalten einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit in unserer Gesellschaft.

 

Sie sind als Teil der Exekutive in der Ausübung ihres Dienstes aber auch zunehmend einem Risiko für Leib und Leben ausgesetzt. Die Insassenstruktur in den heimischen Justizanstalten hat sich in den letzten 20 Jahren stark verändert, sodass sich auch die Arbeitsbedingungen für die Justizwache in dieser Zeit grundlegend geändert haben. Insbesondere die Beamtinnen und Beamten, die im Gesperre tätig sind, sehen sich heute einem weitaus größeren Gefahrenpotenzial ausgesetzt.

 

Im BGBl. II Nr. 105/2006, 105. Verordnung über besonders belastete Berufstätigkeiten, ist geregelt, dass als Schwerarbeit auch Tätigkeiten mit erhöhter Gefährdung gelten, bei denen das tatsächliche regelmäßige Risiko für Leib und Leben im Einsatz die Grenze von allgemein akzeptierter Gefahr in erheblichem Ausmaß übersteigt. Als solche gelten ausschließlich Tätigkeiten von

 

a)        Exekutivorganen des öffentlichen Sicherheitsdienstes nach dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG), BGBl. Nr. 566/1991, die zumindest die Hälfte ihrer monatlichen Dienstzeit tatsächlich als wachespezifischen Außendienst zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit ausüben, und

 

b)        Soldaten während eines Auslandseinsatzes nach dem Bundesverfassungsgesetz über Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland (KSE-BVG), BGBl. I Nr. 38/1997, sofern der Anteil des Außendienstes im Rahmen des Auslandseinsatzes dem nach lit. a maßgebenden entspricht.

Die Beaufsichtigung von Straftätern – eine Kernaufgabe der Justizwache – ist zweifellos als Tätigkeit zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit zu werten. In Anbetracht der zunehmenden Gefährlichkeit und Brutalität der inhaftierten Straftäter, sind auch die Beamtinnen und Beamten der Justizwache heute ganz anderen Gefahrensituationen ausgesetzt. Auf diese Veränderungen des Arbeitsumfeldes ist gesetzlich bislang nicht in ausreichendem Maße eingegangen worden, weshalb der Nationalrat folgende Entschließung gefasst hat:

 

 

„Die Bundesregierung wird ersucht, schnellstmöglich die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Exekutivorganen der Justizwache den Zugang zur Schwerarbeiterregelung für besonders belastende Berufstätigkeiten, mit erhöhter Gefährdung, bei denen das tatsächliche regelmäßige Risiko für Leib und Leben im Einsatz die Grenze von allgemein akzeptierter Gefahr in erheblichem

Ausmaß übersteigt, ermöglichen.“

 

Seitens der Bundesministerin heißt es nunmehr, dass man in Verhandlung sei um die Justizwache in die Schwerarbeiterregelung aufzunehmen.[1]

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundes-minister für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport folgende

 

Anfrage

1.    Wurde dieser Entschließungsantrag bereits umgesetzt?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn nein, warum nicht?

2.    Haben sie bis dato Schritte zur Umsetzung dieses breit unterstützten Antrags gesetzt?

3.    Haben Sie mit dem Bundeskanzleramt bzw. der zuständigen Bundesministerin für Justiz bereits Verhandlungen aufgenommen um die Justizwachebeamten in die Schwerarbeiterregelung aufzunehmen?

4.    Mit wem in der Bundesregierung haben sie noch Verhandlungen aufgenommen?

5.    Haben sie diesen breit unterstützten Entschließungsantrag auch im Ministerrat bereits besprochen bzw. verhandelt?

a.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b.    Wenn nein, warum nicht?

6.    Welche Sektionen Ihres Ressort sind mit Verhandlungen beauftragt bzw. in Verhandlungen eingebunden?

7.    Bezieht sich die im Regierungsprogramm vorgesehene Evaluierung der Schwerarbeit auch auf die Justizwache, oder auf andere Berufsgruppen ihres Ressort? (Bitte um Aufgliederung der Berufsgruppen die im Regierungsprogramm gemeint sind)

8.    Wann wird den Justizwachebeamten der Zugang zur Schwerarbeiterregelung konkret endlich ermöglicht werden?

9.    Wird es beim Zugang zur Schwerarbeiterregelung für Justizwachebeamte Abstufungen nach geleisteten Schicht und Wechseldienst, Nachdienste, Sonn – und Feiertagdienste die Großteils im Exekutivdienst geleistet werden geben, oder werden alle Justizwachebeamte generell früher in den Ruhestand gehen können?

10. Wird bereits an rechtlichen Rahmenbedingungen bzw. Voraussetzungen gearbeitet?

a.    Wenn ja, wie werden diese aussehen?

b.    Wenn ja, von wem?

c.    Wenn nein, warum nicht?

11. Ist zu erwarten, dass Justizwachebeamte nach Einführung der Schwerarbeiterregelung vermehrt in den Ruhestand gehen werden?

a.    Wenn ja, haben sie dahingehend Vorkehrungen getroffen?

b.    Wenn ja, welche?

c.    Wenn nein, warum nicht?

12. Stehen sie als Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport persönlich hinter der Umsetzung des Entschließungsantrages, und den jahrelangen Forderungen der Justizwache, damit diese Berufsgruppe analog der Polizei endlich in die Schwerarbeiterregelung aufgenommen wird?

 



[1] https://tirol.orf.at/stories/3064726/