Eingelangt am 15.10.2020
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Christian Drobits,
Maximilian Köllner, Julia Herr und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend
Soko Commerz
Zur
Aufklärung des Kriminalfalls „Commerzialbank Mattersburg“ wurde
im Landeskriminalamt Burgenland die „SoKo Commerz“ eingerichtet. Medienberichten
zufolge bilden zehn MitarbeiterInnen der Landespolizeidirektion mit
einschlägigen Erfahrungen im Bereich von Wirtschafts- und Bankdelikten diese
Sonderkommission. Die Soko Commerz hat mit der Wirtschafts- und
Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zu kooperieren, wobei die WKStA das
Ermittlungsverfahren leitet und über dessen Fortgang und Beendigung
entscheidet.
Medienberichten
zu Folge wird nun gegen immer mehr Personen wegen des Verdachts der Begehung
von Straftaten bzw. der Beteiligung an denselben ermittelt und diese
einvernommen. Es ergibt sich zudem nach den letzten Presseberichten der
Eindruck, dass viele kriminelle Taten in diesem Zusammenhang nicht vom Vorstand
allein zu verantworten sind, sondern eine Reihe von Personen bei der Begehung
dieser Straftaten eingebunden waren bzw. aktiv mitgewirkt haben. In diesem Fall
muss wohl von „Organisierter Kriminalität“ (Kriminelle
Vereinigung) gesprochen werden.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen
nachstehende
Anfrage:
- Wer ist formelle(r) und wer
operative(r) Leiter(in) der Soko Commerz? Wer ist stellvertretende(r)
Leiter(in)?
- Wie viele der Mitglieder des (angeblich)
zehnköpfigen Kernteams der Soko Commerz waren bereits zur
Unterstützung des Bundeskriminalamtes in Wien tätig? Wie viele waren
bereits in anderen Landeskriminalämtern tätig?
- Stammen alle Mitglieder des
Kernteams der Soko Commerz aus dem Bereich der Landespolizeidirektion
Burgenland? Wenn nein, wie viele der MitarbeiterInnen sind anderen
Landespolizeidirektionen zugehörig und welchen?
- Gab es bei der Besetzung der Soko
Commerz Intentionen, qualifizierte MitarbeiterInnen mit einschlägigen
Erfahrungen aus anderen Landespolizeidirektionen heran zu ziehen? Wenn nein,
warum nicht?
- Wegen welcher Straftaten wird
aktuell gegen verdächtige Personen ermittelt (bitte um
Aufzählung/Darstellung der Straftatbestände)? Wie viele Personen
sind dies?
- Welche Personen werden als
Beschuldigte im laufenden Ermittlungsverfahren geführt?
- Wer ist im Innenressort befugt, dem
Leiter bzw. den Mitgliedern der SoKo Commerz Weisungen zu erteilen? Wie
viele und welche Weisungen wurden zu welchem Zeitpunkt bis dato erteilt?
- Wem gegenüber hat die Soko
Commerz im Innenressort zu berichten? Wie viele Berichte wurden bereits
erstattet? Liegen diese Berichte schriftlich im Original vor?
- Wie lautet hinsichtlich der laufenden
bzw. anstehenden Ermittlungen die derzeit aktuelle Prioritätenliste
der Soko Commerz?
- Wie viele Personen werden im Rahmen
der laufenden Ermittlungen als Beschuldigte bzw. als Verdächtige
geführt? Wie viele wurden bereits einvernommen? Wie viele davon haben
sich der Aussage entschlagen?
- Befinden sich darunter auch „Berufsgeheimnisträger“?
Wenn ja, wie viele?
- Wie viele Personen wurden als
Zeugen bereits einvernommen? Wie viele davon haben sich der Aussage
entschlagen?
- Befinden sich unter diesen Zeugen auch
„Berufsgeheimnisträger“? Wenn ja, wie viele?
- Wurden bereits bei den
Staatsanwälten der StA Eisenstadt, die in der Vergangenheit 2015 und
2016 sowie 2018 mit den illegalen Geschäften der Commerzbank Mattersburg
befasst war, Einvernahmen durchgeführt? Wenn ja, bei wem und zu
welchem Zeitpunkt?
- In wie vielen Fällen wurde im
Zuge der Ermittlungen eine Sicherstellung (§ 110 StPO) bzw. eine
Beschlagnahme (§ 115 StPO) von Vermögenswerten durchgeführt?
Wie hoch ist insgesamt deren sichergestellter bzw. beschlagnahmter Vermögenswert?
- Soll aus Sicht des Innenressorts
eine Verwertung sichergestellter bzw. beschlagnahmter Vermögenswerte
durchgeführt werden? Wenn nein, warum nicht?
- Bei wie vielen Personen wurden bis
dato Hausdurchsuchungen durchgeführt (§ 117 Abs. 2 StPO)? Wer
waren die Teilnehmer dieser Hausdurchsuchungen im jeweiligen konkreten
Fall?
- In wie vielen Fällen wurden
bis dato Auskünfte aus dem Kontenregister und Auskünfte
über Bankkonten und Bankgeschäfte von der Staatsanwaltschaft nach
einer gerichtlichen Bewilligung angeordnet und durchgeführt (§
116 StPO)?
- In wie vielen Fällen wurde
eine Beschlagnahme von Briefen durch die Staatsanwaltschaft angeordnet und
nach gerichtlicher Genehmigung vorgenommen (§135 Abs.1 StPO)?
- In wie vielen Fällen wurde
Auskunft über Daten einer Nachrichtenübermittlung eingeholt
(§ 135 Abs. 2 StPO)?
- In wie vielen Fällen wurde
eine Anlassdatenspeicherung angeordnet und durchgeführt (§ 135
Abs. 2b StPO)?
- In wie vielen Fällen kam es zu
einer Überwachung von Nachrichten (§ 135 Abs. 3 StPO)?
- In wie vielen Fällen wurde
eine optische und akustische Überwachung von Verdächtigen/Beschuldigten
durchgeführt (§ 136 StPO)?
- Wurde der Rechtsschutzbeauftragte
mit der Prüfung und Kontrolle all dieser Anordnungen besonderer
Ermittlungsmaßnahmen beauftragt?
- Wurde von ihm die Durchführung
dieser Maßnahmen jeweils genehmigt? Wenn nein, warum nicht? Um
welche handelt es sich dabei?
- Welche zusätzliche
Infrastruktur steht der Soko Commerz zur Bewältigung dieser
Ermittlungen (Vorverfahren) zur Verfügung?
- Wie viele der durch diesen Kriminalfall
geschädigten Personen haben gegenüber der SoKo Commerz bereits
einen Privatbeteiligtenanschluss (PbA) erklärt?
- Wurden und werden Zeugen, die durch
diesen Kriminalfall geschädigt wurden, nachweislich über die
Möglichkeit des Privatbeteiligtenanschlusses von der SoKo Commerz
informiert?
- Wann ist aus Sicht der SoKo Commerz
bzw. des BMI mit einem Ende der Ermittlungsverfahren und den
Anklageerhebungen zu rechnen?