3824/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.10.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Maximilian Köllner, Julia Herr und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres

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etreffend Soko Commerz

Zur Aufklärung des Kriminalfalls „Commerzialbank Mattersburg“ wurde im Landeskriminalamt Burgenland die „SoKo Commerz“ eingerichtet. Medienberichten zufolge bilden zehn MitarbeiterInnen der Landespolizeidirektion mit einschlägigen Erfahrungen im Bereich von Wirtschafts- und Bankdelikten diese Sonderkommission. Die Soko Commerz hat mit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zu kooperieren, wobei die WKStA das Ermittlungsverfahren leitet und über dessen Fortgang und Beendigung entscheidet.

Medienberichten zu Folge wird nun gegen immer mehr Personen wegen des Verdachts der Begehung von Straftaten bzw. der Beteiligung an denselben ermittelt und diese einvernommen. Es ergibt sich zudem nach den letzten Presseberichten der Eindruck, dass viele kriminelle Taten in diesem Zusammenhang nicht vom Vorstand allein zu verantworten sind, sondern eine Reihe von Personen bei der Begehung dieser Straftaten eingebunden waren bzw. aktiv mitgewirkt haben. In diesem Fall muss wohl von „Organisierter Kriminalität“ (Kriminelle Vereinigung) gesprochen werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen nachstehende

Anfrage:

 

  1. Wer ist formelle(r) und wer operative(r) Leiter(in) der Soko Commerz? Wer ist stellvertretende(r) Leiter(in)?

  2. Wie viele der Mitglieder des (angeblich) zehnköpfigen Kernteams der Soko Commerz waren bereits zur Unterstützung des Bundeskriminalamtes in Wien tätig? Wie viele waren bereits in anderen Landeskriminalämtern tätig?

  3. Stammen alle Mitglieder des Kernteams der Soko Commerz aus dem Bereich der Landespolizeidirektion Burgenland? Wenn nein, wie viele der MitarbeiterInnen sind anderen Landespolizeidirektionen zugehörig und welchen?

  4. Gab es bei der Besetzung der Soko Commerz Intentionen, qualifizierte MitarbeiterInnen mit einschlägigen Erfahrungen aus anderen Landespolizeidirektionen heran zu ziehen? Wenn nein, warum nicht?

  5. Wegen welcher Straftaten wird aktuell gegen verdächtige Personen ermittelt (bitte um Aufzählung/Darstellung der Straftatbestände)? Wie viele Personen sind dies?
  6. Welche Personen werden als Beschuldigte im laufenden Ermittlungsverfahren geführt?

  7. Wer ist im Innenressort befugt, dem Leiter bzw. den Mitgliedern der SoKo Commerz Weisungen zu erteilen? Wie viele und welche Weisungen wurden zu welchem Zeitpunkt bis dato erteilt?

  8. Wem gegenüber hat die Soko Commerz im Innenressort zu berichten? Wie viele Berichte wurden bereits erstattet? Liegen diese Berichte schriftlich im Original vor?

  9. Wie lautet hinsichtlich der laufenden bzw. anstehenden Ermittlungen die derzeit aktuelle Prioritätenliste der Soko Commerz?

  10. Wie viele Personen werden im Rahmen der laufenden Ermittlungen als Beschuldigte bzw. als Verdächtige geführt? Wie viele wurden bereits einvernommen? Wie viele davon haben sich der Aussage entschlagen?

  11. Befinden sich darunter auch „Berufsgeheimnisträger“? Wenn ja, wie viele?

  12. Wie viele Personen wurden als Zeugen bereits einvernommen? Wie viele davon haben sich der Aussage entschlagen?

  13. Befinden sich unter diesen Zeugen auch „Berufsgeheimnisträger“? Wenn ja, wie viele?

  14. Wurden bereits bei den Staatsanwälten der StA Eisenstadt, die in der Vergangenheit 2015 und 2016 sowie 2018 mit den illegalen Geschäften der Commerzbank Mattersburg befasst war, Einvernahmen durchgeführt? Wenn ja, bei wem und zu welchem Zeitpunkt?

  15. In wie vielen Fällen wurde im Zuge der Ermittlungen eine Sicherstellung (§ 110 StPO) bzw. eine Beschlagnahme (§ 115 StPO) von Vermögenswerten durchgeführt? Wie hoch ist insgesamt deren sichergestellter bzw. beschlagnahmter Vermögenswert?

  16. Soll aus Sicht des Innenressorts eine Verwertung sichergestellter bzw. beschlagnahmter Vermögenswerte durchgeführt werden? Wenn nein, warum nicht?

  17. Bei wie vielen Personen wurden bis dato Hausdurchsuchungen durchgeführt (§ 117 Abs. 2 StPO)? Wer waren die Teilnehmer dieser Hausdurchsuchungen im jeweiligen konkreten Fall?

  18. In wie vielen Fällen wurden bis dato Auskünfte aus dem Kontenregister und Auskünfte über Bankkonten und Bankgeschäfte von der Staatsanwaltschaft nach einer gerichtlichen Bewilligung angeordnet und durchgeführt (§ 116 StPO)?

  19. In wie vielen Fällen wurde eine Beschlagnahme von Briefen durch die Staatsanwaltschaft angeordnet und nach gerichtlicher Genehmigung vorgenommen (§135 Abs.1 StPO)?

  20. In wie vielen Fällen wurde Auskunft über Daten einer Nachrichtenübermittlung eingeholt (§ 135 Abs. 2 StPO)?

  21. In wie vielen Fällen wurde eine Anlassdatenspeicherung angeordnet und durchgeführt (§ 135 Abs. 2b StPO)?

  22. In wie vielen Fällen kam es zu einer Überwachung von Nachrichten (§ 135 Abs. 3 StPO)?

  23. In wie vielen Fällen wurde eine optische und akustische Überwachung von Verdächtigen/Beschuldigten durchgeführt (§ 136 StPO)?

  24. Wurde der Rechtsschutzbeauftragte mit der Prüfung und Kontrolle all dieser Anordnungen besonderer Ermittlungsmaßnahmen beauftragt?

  25. Wurde von ihm die Durchführung dieser Maßnahmen jeweils genehmigt? Wenn nein, warum nicht? Um welche handelt es sich dabei?

  26. Welche zusätzliche Infrastruktur steht der Soko Commerz zur Bewältigung dieser Ermittlungen (Vorverfahren) zur Verfügung?

  27. Wie viele der durch diesen Kriminalfall geschädigten Personen haben gegenüber der SoKo Commerz bereits einen Privatbeteiligtenanschluss (PbA) erklärt?

  28. Wurden und werden Zeugen, die durch diesen Kriminalfall geschädigt wurden, nachweislich über die Möglichkeit des Privatbeteiligtenanschlusses von der SoKo Commerz informiert?

  29. Wann ist aus Sicht der SoKo Commerz bzw. des BMI mit einem Ende der Ermittlungsverfahren und den Anklageerhebungen zu rechnen?