3904/J XXVII. GP

Eingelangt am 16.10.2020
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Bildung‚ Wissenschaft und Forschung

betreffend Folgeanfrage Wissenschaftliche Begleitung von Remote- und Home-Schooling (Umsetzung des Entschließungsantrages 71/UEA)

 

Die Schließungen von Schulen im Zuge der Maßnahmen gegen die Verbreitung des SARS-CoV-2 Virus stellten Lehrpersonal, Eltern und Schüler_innen mitunter vor große Herausforderungen. Geschlossene Schulen erforderten von allen Beteiligten, neue, digitale Wege des Unterrichtens und Lernens zu erproben. Diese außergewöhnliche Situation war daher in gewisser Weise auch als Chance zu verstehen, Lektionen aus den positiven und negativen Erfahrungen mit e-Learning, e-Teaching, Home-Schooling und Remote-Schooling für die Zukunft zu ziehen.

Ein Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen (71/UEA), der in der 22. Nationalratssitzung einstimmig angenommen wurde, zielte daher darauf ab, eine verpflichtende wissenschaftliche Begleitung inklusive stichprobenartiger Datenerhebung von Lehrer_innen, Eltern und Schüler_innen einzurichten, mit der Erfolge und Verbesserungspotenzial insbesondere hinsichtlich e-Learning und e-Teaching in regelmäßigen Abständen abgefragt werden sollten. Diese Daten sollten einen wesentlichen Beitrag für eine effiziente Digitalisierung des Bildungssystems in der Zukunft leisten. Des Weiteren wurde beschlossen zu erheben, welche Schüler_innen mit den derzeitigen Methoden zu Hause nicht erreicht werden konnten und warum.

In der Anfragebeantwortung 1669/AB vom 22.6.2020 hielt Bundesminister Faßmann fest, es gelte zu klären, inwieweit nationale und internationale Untersuchungen und Studien nicht bereits die relevanten Aspekte hinsichtlich e-Learning und e-Teaching abdeckten, "dies auch vor dem Hintergrund einer effizienten und wirkungsorientierten Verwaltungsführung".

Fraglich ist daher nun, ob das BMBWF die einstimmig angenommene Entschließung mittlerweile umgesetzt hat.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Welche neben den in der Anfragebeantwortung 1669/AB genannten Studien bzw. Untersuchungen wurden vom BMBWF im Verlauf der letzten Monate analysiert?

2.    Welche Schlussfolgerungen hinsichtlich e-Learning und e-Teaching an österreichischen Schulen (auch nach der COVID-19-Pandemie) zieht das BMBWF aus diesen Studien/Untersuchungen?

3.    Wann wurde mit der Durchführung der wissenschaftlichen Begleitstudie (71/UEA) begonnen?

a.    Wer wurde mit der Durchführung beauftragt? Bitte um Übermittlung der Institution(en) und Namen der beteiligten Expert_innen.

b.    Wann sollen die Ergebnisse dieser Studie vorliegen? Wann werden sie veröffentlicht und in welcher Form?

c.    Falls noch nicht begonnen wurde, warum nicht?

4.    Welche Ergebnisse erwarten sich die Expert_innen bzw. das BMBWF? Von welcher Hypothese ging man aus?

5.    Was fragt die Studie im Detail ab? Welche qualitativen und quantitativen Methoden werden verwendet? Bitte um Übermittlung des vollständigen Reports inklusive Fragenkatalog(e).

6.    Wie viele Schüler_innen, Lehrer_innen und Eltern sind Teil der Studie?

a.    Bitte um Auflistung der Zahl der teilnehmenden Schüler_innen nach Schulstufe, Schultyp, Bundesland und weiterer Merkmale wie sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF) oder Teilnehmer_innen von Deutschförderklassen etc.

b.    Bitte um Auflistung der Zahl der teilnehmenden Lehrer_innen nach Altersgruppe in 10-Jahresschritten, Schultyp, Bundesland und weiterer Merkmale wie Vertrauenslehrerin, Klassenvorstand etc.

c.    Bitte um Auflistung der Zahl der teilnehmenden Eltern nach Bundesland, höchstem Bildungsabschluss und weiterer Merkmale wie Migrationshintergrund und Erstsprache(n).

d.    Nennen Sie bitte die restlichen Studienteilnehmer_innen, z.B. Bildungsdirektionen, Gemeinden etc.

7.    In welcher Form wird das BMBWF die Ergebnisse der Studie für weitere bildungspolitische Tätigkeiten verwenden?

a.    In welcher Form werden/wurden diese Ergebnisse insbesondere für die Aufarbeitung der Covid-19-Epidemie an Schulen, die Gestaltung des Schuljahrs 2020/21 und die Überarbeitung und Nutzung von digitalen Lernplattformen verwendet?

b.    In welcher Form werden diese Ergebnisse in eine umfassende Digitalisierung des Bildungssystems einbezogen?

8.    Wurde im Zuge der Begleitstudie erhoben, wie viele Schüler_innen mit den Methoden des digitalen Lernens und Unterrichtens nicht erreicht werden konnten?

a.    Wenn ja, um wie viele Schüler_innen handelt es sich? Bitte um differenzierte Darstellung nach Schulstufe, Schultyp, Bundesland, SPF, Teilnehmer_innen von Deutschförderklassen, Migrationshintergrund, sozioökonomischem Background der Eltern, höchstem Bildungsabschluss der Eltern.

b.    Sind diesen Schüler_innen schulische Nachteile entstanden? Inwiefern?

                                      i.Gab bzw. gibt es für diese Schüler_innen besondere Lösungen? Welche?

c.    Aus welchen Gründen konnten diese Schüler_innen nicht erreicht werden?

d.    Welche Kommunikationsmittel wurden von den Lehrer_innen eingesetzt, um diese Schüler_innen zu erreichen?

e.    Welche Maßnahmen plant das BMBWF, um künftig wirklich alle Schüler_innen mit digitalen Methoden erreichen zu können?