3907/J XXVII. GP

Eingelangt am 16.10.2020
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Bürokratiebremse bei Antrag auf Ersatz nach Epidemiegesetz

 

Am 20. Juli 2020 hat sich das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz in einem Schreiben mit dem Betreff: "COVID 19, Kostentragung des Bundes gemäß EpG 1950 – 2. Erlass: Vollziehung der Berechnung des Verdienstentgangs gemäß EpG 1950" an alle Landeshauptleute gewendet. Der in dem Schreiben kommunizierte Erlass des Ministeriums solle an die betrauten Bezirksverwaltungsbehörden weitergegeben werden, so die Aufforderung in dem Schreiben. 

Gemäß § 32 Abs. 3 des Epidemiegesetzes 1950 können Unternehmen, deren Mitarbeiter_innen behördlich abgesondert wurden, also aufgrund von Covid-19-Verdacht unter behördlich verordnete Quarantäne gestellt wurden, einen Antrag auf Ersatzzahlung stellen.  Um die Ersatzzahlung zu erhalten muss binnen sechs Wochen ein Antrag an die Behörde, die den Bescheid zur Absonderung erteilt hat, eingebracht werden. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass für Anträge verschiedener Antragsteller noch keine Zahlungen erfolgt sind. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wie viele Anträge auf Ersatzzahlungen gemäß § 32 Epidemiegesetz wurden im Jahr 2020 bereits gestellt? (Bitte um Auflistung nach Bundesland und Monat)

2.    Wie viele Anträge auf Ersatzzahlungen gemäß § 32 Epidemiegesetz wurden bereits bearbeitet? (Bitte um Auflistung nach Bundesland und Monat)

3.    Wie viele Anträge auf Ersatzzahlungen gemäß § 32 Epidemiegesetz wurden bereits bewilligt? (Bitte um Auflistung nach Bundesland und Monat)

4.    Wie viel Geld wurde bereits insgesamt für die Ersatzzahlungen gemäß § 32 Epidemiegesetz an Unternehmen ausbezahlt? (Bitte um Auflistung nach Bundesland)

5.    Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrages im Durchschnitt (Bitte um Auflistung nach Bundesland)

6.    Wie hoch ist das geplante Budget für Ersatzzahlungen gemäß § 32 Epidemiegesetz?

7.    Wurden Schulungen für die zuständigen Behören angeboten oder Informationen zur Verfügung gestellt, um die Bearbeitung der Anträge zu ermöglichen? 

a.    Wenn nein, warum nicht?