3909/J XXVII. GP

Eingelangt am 16.10.2020
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Anfrage

der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Dekarbonisierung der Beteiligungen der öffentlichen Hand gemäß NEKP

 

Gemäß Artikel 3 der EU Verordnung EU 2018/1999 war die Republik Österreich verpflichtet bis Ende 2019 einen Nationalen Energie- und Klimaplan (NEKP) vorzulegen, welcher unter anderem die österreichischen energie- und klimapolitischen Ziele im Kontext europäischer Vorgaben beschreibt und darstellt, wie diese erreicht werden sollen. Der vorgelegte NEKP beinhaltet in Abschnitt A Punkt 3.1 das Vorhaben "bis 31.12.2020 eine Strategie zur Ausrichtung der öffentlichen Beteiligungen des Bundes auf die langfristigen Zielvorgaben des Pariser Übereinkommens" fertigzustellen. Außerdem "in diesem Zusammenhang soll insbesondere darauf geachtet werden, dass im Zuge der Integrierter nationaler Energie- und Klimaplan für Österreich schrittweisen Ausrichtung auf die Klima- und Energieziele kostenintensive Lock-in-Effekte und/oder Stranded Investments vermieden werden."

Die besagten Beteiligungen der öffentlichen Hand ergeben ein komplexes Bild: Laut Rechnungshofbericht Bericht RH Bund 2020/12 ist die Bundesrepublik Österreich (Stand 2017) direkt oder indirekt an 543 Unternehmen beteiligt. Dabei handelt es sich um 129 Beteiligungen auf Basis eines Bundesgesetzes und 414 privatrechtliche, wovon 10% direkte und 76% indirekte Beteiligungen sind (14% sind Universitätsbeteiligungen). Branchen sind hier unter anderem freiberufliche/technische Dienstleistungen, Grundstücks– und Wohnungswesen, Erbringung von Finanz– und Versicherungsleistungen, öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherungen sowie zahlreiche andere.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wie ist der Umsetzungsstand bei der Schaffung der im NEKP angekündigten Strategie zur Ausrichtung der öffentlichen Beteiligungen des Bundes auf die langfristigen Zielvorgaben des Pariser Übereinkommens?

2.    Wird die Strategie planmäßig Ende Dezember 2020 fertiggestellt?

3.    Welche Konsequenzen hätte eine Verzögerung?

4.    Wird die Strategie zur Ausrichtung der öffentlichen Beteiligungen des Bundes auf die langfristigen Zielvorgaben des Pariser Übereinkommens alle 543 im RH Bericht 2020/12 gelisteten Beteiligungen umfassen?

5.    Welche konkreten Vorgaben wird die Strategie für Unternehmen beinhalten?

6.    Wie sollen die in der Strategie vorgegebenen Emissionseinsparungen gemessen bzw. verifiziert werden?

7.    Wird die Strategie Klimaneutralität für alle öffentlichen Beteiligungen des Bundes bis 2040 als Ziel beinhalten?

a.    Umfasst dies auch Aktivitäten der Unternehmen außerhalb des Bundesgebietes?

8.    Wird es jene in der ÖBAG verwalteten Beteiligungen umfassen?

9.    Wie soll die Umsetzung der Strategie gewährleistet werden?

10. Wird es Sanktionsmechanismen bzw. rechtliche Verpflichtungen zur Umsetzung der Strategie geben?