3940/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.10.2020
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Anfrage

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend außerordentliche Öffnung des Bezirksgerichts für Rene Benkos Kauf des Leiner-Hauses

 

In der Woche nach Weihnachten 2017 erhielt der Immobilieninvestor Rene Benko den Zuschlag für eine Immobilie des damals schwer in Turbulenzen geratenen Kika-Leiner-Konzerns in der Wiener Mariahilfer Straße 10-18 um den Kaufpreis von 60 Millionen Euro. Medienberichten zufolge soll diese Kaufabwicklung nur durch politische Intervention seitens Bundeskanzler Sebastian Kurz und des damaligen Justizministers Josef Moser möglich gewesen sein, die Rechercheplattform addendum.org schilderte dies unter anderem in einem Artikel vom 25. März 2019 wie folgt : „Sebastian Kurz und Josef Moser lassen, so wird es später medial berichtet werden, zwischen den Weihnachtsfeiertagen eigens das zuständige Bezirksgericht aufsperren und einen leitenden Beamten aus dem Urlaub zurückholen, um diesen Benko-Deal grundbücherlich besichern zu lassen. Benko und seine Anwälte arbeiten sowieso rund um die Uhr, weil sie nur wenige Tage Zeit haben, um die 60 Millionen Euro – im Sinne einer österreichischen Lösung – bereitzustellen. Noch am 29. Dezember 2017 wird eine Tochterfirma einer von Benko gegründeten Privatstiftung als neue Eigentümerin mit Brief und Siegel eingetragen.“  Nach Rückfrage dieses Mediums hinsichtlich dieser „Extra-Öffnung“ des betreffenden Bezirksgerichts für den Immobiliendeal des Rene Benko wird ein Sprecher von Bundeskanzler Sebastian Kurz in selbigem Artikel wie folgt zitiert: „Der Zugang der Bundesregierung ist, eine serviceorientierte Verwaltung anzubieten. Das gilt insbesondere für Bürgerinnen und Bürger und natürlich auch für Unternehmen, wenn es um die Rettung von heimischen Arbeitsplätzen geht“.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

 

1.    Um welches Bezirksgericht handelte es sich bei obig geschildertem Sachverhalt?

2.    An welchen Tagen zwischen dem 24. und 31. Dezember 2017 hatte dieses Bezirksgericht, insbesondere dessen für das Grundbuch zuständige Abteilung, geöffnet?

a.    Erfolgte in diesen Tagen eine außerplanmäßige Öffnung?

b.    Wenn ja, wann und aus welchen Gründen?

c.    Wenn ja, von wem wurde diese angeordnet?

d.    Wenn ja, waren der damalige Bundesminister für Justiz sowie sein Kabinett oder der Bundeskanzler und sein Kabinett involviert?

e.    An welchen Tagen hatte dieses Bezirksgericht zwischen 24. und 31. Dezember jeweils in den Jahren 2015, 2016, 2018 und 2019 geöffnet und wie viele Grundbucheinträge wurden vorgenommen, gegliedert nach Tagen?

3.    Unterbrachen Bedienstete des betreffenden Bezirksgerichts zum Zweck der Eintragung des beschriebenen Immobilienkaufs den bereits angemeldeten Urlaub?

a.    Wenn ja, wie viele?

b.    Wenn ja, erfolgte dazu eine Anordnung?

c.    Wenn ja, fielen dadurch Überstunden und Kosten in welcher Höhe an?