3945/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.10.2020
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend der rückwirkenden Erhöhung der Zuverdienstgrenze der Familienbeihilfe

 

 

Mit Beschluss des Nationalrates von Ende September wurde rückwirkend mit 01.01.2020 die Zuverdienstgrenze für den Bezug der Familienbeihilfe von €10.000 brutto auf €15.000 brutto erhöht. Dies ermöglicht es Studenten neben der Ausbildung mehr dazuzuverdienen, ohne die Beihilfe zu verlieren. Bis dato war vorgesehen, dass ab Vollendung des 20. Lebensjahres pro Kalenderjahr €10.000 brutto an zu versteuernden Einkommen dazuverdient werden darf. Wer diese Grenze überschritten hat, hatte mit einer Nachzahlung am Ende des Jahres zu rechnen.

Die neue Regelung richtet sich primär an Studenten und andere Volljährige, die sich in einer Berufsausbildung befinden aber auch an Personen mit erheblichen Behinderungen.

Fest steht, dass mit Erhöhung der Zuverdienstgrenze viele Studierende oder junge Menschen, die sich weiterbilden und nebenbei ein Einkommen beziehen, nun (wieder) einen Anspruch auf Familienbeihilfe haben. Viele Betroffene wissen allerdings nicht, dass sie anspruchsberechtigt sind und stellen daher - um Nachzahlungen zu vermeiden - keinen neuen Antrag auf Zuerkennung der Familienbeihilfe.

 

In diesem Zusammenhang stellend die nachstehenden unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Gab es Kampagnen zur Bewusstsein-Schaffung hinsichtlich der Erhöhung der Zuverdienstgrenze von €10.000 brutto auf €15.000 brutto?

2.    Wenn ja, in welcher Form hat diese Bewusstsein-Schaffung stattgefunden?

3.    Wenn eine Bewusstsein-Schaffung stattgefunden hat, wie hoch waren die dafür aufgewendeten Mittel?

4.    Wenn nein, warum werden anspruchsberechtigte Personen dahingehend nicht informiert?

5.    Hat das Finanzamt Personen, die aufgrund der Änderung erneut Anspruch auf Familienbeihilfe haben aber sich in diesem Jahr aus Unkenntnis der Änderung vom Bezug der Familienbeihilfe abgemeldet haben, kontaktiert und auf den erneuten Anspruch aufmerksam gemacht?

6.    Wenn nein, warum nicht?

7.    Wenn ja, in welcher Form hat die Kontaktaufnahme stattgefunden?

8.    Wie viele Personen sind vor Erhöhung der Zuverdienstgrenze anspruchsberechtigt gewesen? (Bitte um Nennung konkreter Zahlen)

9.    Wie viele Personen sind nach Erhöhung der Zuverdienstgrenze anspruchsberechtigt? (Bitte um Nennung konkreter Zahlen)

10. Liegen Zahlen vor, die ersichtlich machen, wie viele Personen, die grundsätzlich einen Anspruch auf Zuerkennung der Familienbeihilfe hätten, die rückwirkende Zuerkennungsfrist von 5 Jahren verabsäumen?

11. Wenn ja, wie hoch ist diese Zahl konkret?

12. Wenn nein, warum besteht kein Interesse, diese Zahlen zu evaluieren und dahingehend präventive Maßnahmen zu ergreifen?