3951/J XXVII. GP
Eingelangt am 23.10.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
betreffend Umsetzung der Rechnungshofempfehlungen betreffend Gewerbeordnung
Im Bericht des Rechnungshofes betreffend Zugang zur gewerblichen Berufsausübung, Reihe BUND 2019/37, überprüfte der Rechnungshof Aspekte der Zugangsregulierung im Zusammenhang mit der Erlangung von Gewerbeberechtigungen auf Grundlage der Gewerbeordnung 1994. Ziel der Gebarungsprüfung war die Beurteilung der wesentlichsten Zugangsvoraussetzungen sowie -hindernisse zur gewerblichen Berufsausübung, der Effizienz und Kosten der Verwaltungsabläufe und des Weiterentwicklungspotenzials unter Berücksichtigung europäische Rahmenbedingungen. Im Zuge der Gebarungsprüfung empfahl der Rechnungshof dem Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort zahlreiche Verbesserungsmaßnahmen. Im Rechnungshofausschuss am 3.6.2020, in dem der Bericht behandelt wurde, zeigte sich die zuständige Ministerin zurückhaltend. Auf etwa die von allen Fraktionen unterstütze Empfehlung des Rechnungshofes, die Komplexität der Gewerbeordnung zu reduzieren, angesprochen, verwies die Ministerin darauf, dass man jetzt aufgrund von Corona andere Sorgen habe und generell auch keinen Bedarf für eine übersichtliche Neukodifizierung sehe.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
1. Auf den Seiten 57-58 des Berichts des Rechnungshofes betreffend Zugang zur gewerblichen Berufsausübung, Reihe BUND 2019/37 finden sich 13 an das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort gerichtete Empfehlungen. Welchen dieser Empfehlungen sind Sie bisher nachgekommen? Wenn Sie den Empfehlungen nicht gefolgt sind, warum jeweils nicht?
a. Insbesondere: Laut Bericht (S 17) richtete die Europäische
Kommission im Jänner 2017 Reformempfehlungen für
Berufsreglementierungen an einzelne Mitgliedstaaten, u.a an Österreich
für die Gewerbe Fremdenführer und Immobilienmakler. Beides sind
reglementierte Gewerbe, für deren Ausübung in Österreich ein
Befähigungsnachweis zu erbringen ist. Die Europäische Kommission
betonte, dass das Gewerbe Immobilienmakler in Österreich schon seit 1973
reglementiert ist und empfahl "die Ziele der Reglementierung zu
überprüfen" und "die Möglichkeit der Öffnung der
Tätigkeit für andere Berufszweige in Erwägung zu ziehen".
Bezüglich des Gewerbes Fremdenführer empfahl die Europäische
Kommission insbesondere "die Rechtfertigung und die
Verhältnismäßigkeit der Reglementierung des Berufs zu
prüfen".
Sind Sie dieser Empfehlung gefolgt?
i.Wenn nein, warum nicht?
ii.Wenn ja, was war das Ergebnis?
b. Insbesondere: Der Rechnungshof empfiehlt, "konsequent" auf eine Neukodifizierung der Gewerbeordnung hinzuwirken, um ein zeitgemäßes, übersichtliches und anwenderfreundliches Regelwerk zu schaffen. Warum wollen Sie dieser Empfehlung nicht folgen?
c. Insbesondere: Der Rechnungshof empfiehlt, die hohe Anzahl der reglementierten Gewerbe einer Analyse und Beurteilung zu unterziehen. Ist dies bereits erfolgt?
i.Wenn nein, warum nicht?
ii.Wenn ja, was ist das Ergebnis der Analyse und Beurteilung?
d. Insbesondere: Der Rechnungshof empfahl Ihnen, die Steuerungskompetenz des Ministeriums im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung im Hinblick auf eine transparente, bundeweit einheitliche Vollziehung der Gewerbeordnung verstärkt zu nutzen, etwa durch Vorgabe von Richtlinien und Standards. Sind Sie dieser Empfehlung gefolgt?
i.Wenn nein, warum nicht?
ii.Wenn ja, wo finden sich diese Richtlinien und Standards?
e. Insbesondere: Der Rechnungshof empfahl, die Datenpflege im Gewerbeinformationssystem Austria bei Gewerberechtsnovellen auf eine generell gültige, nachvollziehbare Basis zu stellen und sorgfältig durchzuführen. Sind Sie dieser Empfehlung gefolgt?
i.Wenn nein, warum nicht?
ii.Wenn ja, wie sah die Umsetzung der Empfehlung im Detail aus?
2. Sie haben im Rechnungshofausschuss gesagt, Sie würden die Kritik des Rechnungshof ernst nehmen. Welche Handlungen werden diesem "ernst nehmen" folgen?
a. Insbesondere: Welchen Empfehlungen des Rechnungshofes sind Sie zwar noch nicht nachgekommen, wollen dies aber tun?
3. Der Rechnungshof hielt fest, dass die Umsetzung einer tatsächlichen "Single Licence" weiterhin nicht erfolgt ist (S 15). Teilen Sie diese Einschätzung?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn ja, beabsichtigen Sie diesbezüglich eine Regierungsvorlage zu erarbeiten?