3957/J XXVII. GP

Eingelangt am 28.10.2020
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Anfrage

 

des Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Landesverteidigung

betreffend die Arbeitsplatzsicherung und der Anrechenbarkeit von Beitragsmonaten von Präsenzdienern bei Assistenzeinsätzen

 

Ein Artikel der Kronen Zeitung hinsichtlich bestehender Abschläge bei Pensionen, trotz geleistetem Präsenzdienst, sorgt medial für großen Unmut.[1]

Hinsichtlich der momentanen Assistenzleistungen des Bundesheeres für das Innen- und Gesundheitsministerium sprechen interne Quellen von geplanten Veränderungen in der personellen Besetzung von Mannschaftsfunktionen. Dem Vernehmen nach, sollen ab dem Jahr 2021, Soldaten nach Ableistung ihres Grundwehrdienstes gezielt angeworben werden um für eine weitere Dauer von zunächst bis zu drei Monaten bzw. bis zu sechs Monaten freiwillig Dienst im Assistenzeinsatz zu versehen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Landesverteidigung folgende

 

Anfrage

 

1.        Sind die rechtlichen Grundlagen für die Arbeitsplatzsicherung eines Präsenzdieners bereits vorhanden, der sich nach Ableistung seines Grundwehrdienstes für drei weitere Monate zu einem Assistenzeinsatz verpflichtet?

a.        Wenn ja, wie gestaltet sich die Regelung zur Arbeitsplatzsicherung?

b.        Wenn nein, warum nicht und sind seitens des BMLV solche Regelungen in Planung?

2.        Werden die Monate während des „freiwilligen Präsenzdienstes“ im Assistenzeinsatz, nach Ableistung des Grundwehrdienstes, als Beitragsmonate für die Pension angerechnet?

a.        Wenn ja, auf Basis welcher Rechtsgrundlage?

b.        Wenn nein, warum nicht und ist seitens des BMLV eine solche Anrechnung in Planung?



[1] https://www.krone.at/2246703 (07.10.20)