3992/J XXVII. GP

Eingelangt am 05.11.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Silvan, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

 

betreffend Folgeanfrage zur Anfrage (3139/J) der möglichen Einmietung der Allgemeinen Unfallversicherung in das „Gebäude der Kaufmannschaft“, Schwarzenbergplatz 14 und Lothringerstraße 4,6,8,10 in 1040 Wien, das im Eigentum des Fonds der Wiener Kaufmannschaft steht. Der Fonds der Wiener Kaufmannschaft wiederum unterliegt der Kontrolle der Wirtschaftskammer Wien, deren Präsident ist DI Walter Ruck ist.

 

Aus der Anfragebeantwortung 3146/AB zu o.a. parlamentarischen Anfrage ergeben sich weitere Fragen, die nun mittels einer Folgeanfrage geklärt werden sollen.

In der Beantwortung der Frage 9 der ursprünglichen Anfrage wird festgehalten: Zu den Subfragen a) und b) teilt die AUVA mit, dass am Standort Adalbert-Stifter-Straße Investitionen u.a. in Feuerwehraufzüge und Druckbelüftung, gegebenenfalls auch in die brandschutztechnische Ertüchtigung der Geschossdecken erforderlich seien und ein beauftragtes Gutachten Aufschluss über allenfalls erforderliche weitere brandschutztechnische Ertüchtigungen geben soll. Es werde laut einer vorliegenden Kostenschätzung mit einem Investitionsvolumen von über EUR 11 Mio. gerechnet. Dies wird auf Basis der Feststellungen des Gutachtens noch näher bewertet werden müssen.

 

Aufsichtsbehörde über die AUVA ist das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. In dieser Eigenschaft stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

 

 

 

Anfrage

 

1.      Warum wird seitens der AUVA ein externes Gutachten zur Ermittlung brandschutztechnischer Mängel in Auftrag gegeben, während die zuständige Behörde der Baupolizei, die MA 37, nicht kontaktiert worden ist?

 

2.      Haben Sie als Aufsichtsbehörde die Möglichkeit, die zuständige Behörde mit den notwendigen unabhängigen Prüfungen zu beauftragen und wenn ja, werden Sie diese Möglichkeit ausschöpfen?

 

3.      In der letzten Sitzung des AUVA Verwaltungsrates vom 29. Oktober wurde nun davon abgesehen, dass die AUVA vorrübergehend in das Haus der Wiener Kaufmannschaft ziehen soll. Nun ist die Rede davon, dass die AUVA vorrübergehend in die Twin Towers Meidling ziehen soll. Halten sie es für sinnvoll, dass ein vorübergehender Umzug erfolgt, ohne vorher umfangreich zu prüfen, ob es für diesen eine wirtschaftliche Grundlage gibt?

 

4.      Liegen Kaufangebote für die derzeitigen Liegenschaften der AUVA Hauptstelle in der Adalbert-Stifter-Straße 65 oder für das Gebäude der AUVA Landesstelle in der Webergasse 4, beide im 20. Wiener Gemeindebezirk, vor?