4059/J XXVII. GP

Eingelangt am 10.11.2020
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Wurm, Christian Ries, Walter Rauch, Peter Schmiedlechner  

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend VKI-Sonderprojekte im Zusammenhang mit COVID-19

 

Im Rahmen der UG 21-Konsumentenschutz wurde folgendes Wirkungsziel formuliert:

 

Wirkungsziel 4: Stärkung der Rechtsposition der Verbraucherinnen und Verbraucher und Sicherstellung einer effektiven Durchsetzung.

 

Warum dieses Wirkungsziel?

Das strukturelle Ungleichgewicht bewirkt, dass Konsumentinnen und Konsumenten ohne ausreichend zwingende (d.h. nicht abdingbare) Rechte, ihre Anliegen und Interessen gegenüber Unternehmerinnen und Unternehmern kaum durchsetzen können. Für den Fall, dass Unternehmerinnen und Unternehmer diese Rechte nicht beachten, ist es notwendig, die Durchsetzung dieser Rechte sicherzustellen. Da der Zugang zum Recht für Konsumentinnen und Konsumenten einerseits in Folge der Geringfügigkeit des Geschäfts und andererseits des Prozesskostenrisikos häufig ökonomisch nicht sinnvoll ist, muss die Rechtsdurchsetzung gefördert und unterstützt werden.

 

Wie wird dieses Wirkungsziel verfolgt?

-       Sicherstellung eines konsument/innenfreundlichen Rechts im Rahmen des digitalen Binnenmarkts und beim nationalen Energie- und Klimaplan.

-       Sicherstellung der Rechtmäßigkeit und Effektivität der Schlichtungsstellen. Monitoring und Novellierung des Verbraucherzahlungskontogesetz.

-       Verbesserung der grenzüberschreitenden Durchsetzung von kollektiven Verbraucher/innenrechten im Rahmen des EU Behördenkooperations-Netzwerkes durch Entwicklung effizienterer Kooperationsmechanismen.

-       Weiterentwicklung des Produktsicherheitsrechts.

 

Wie sieht Erfolg aus?

-       Ausmaß der Realisierung der konsument/innenenrechtspolitischen Forderungen

-       Erfolgsquote der Verfahren des Vereins für Konsumenteninformation (VKI)

 

 

Kein Wort über Covid-19 im Budget 2021

Rund sieben Monate nach dem Ausbruch der Covid-19-Pandemie, die auch für die österreichischen Konsumenten laufend wachsende Belastungen bringt, ignoriert das zuständige Konsumentenschutzministerium in seinen budgetären Wirkungszielen diese Herausforderung völlig. Es wäre daher von öffentlichem Interesse, ob das BMSGPK und hier die Konsumentenschutzsektion überhaupt das Problem Covid-19 im sachpolitischen Fokus hat.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

ANFRAGE

 

1)    Welche Sonder-Projekte im Zusammenhang mit COVID-19 wird man gemeinsam mit dem VKI für 2021 finanziell/organisatorisch/personell aufsetzen bzw. hat man bereits aufgesetzt?

 

2)    Welche finanziellen Zusatzmittel wird das BMSGPK für diese Sonderprojekte 2021 mit dem VKI budgetieren?

 

3)    Welche Konsumentenschutzgruppen werden durch diese Sonderprojekte 2021 mit dem VKI budgetär abgedeckt?

 

4)    Bis wann werden diese Sonderprojekte 2021 mit dem VKI budgetär laufen?

 

5)    Mit welchen anderen Kooperationspartnern werden zu COVID19 Sonderprojekte finanziell/organisatorisch/personell aufgesetzt werden?