4076/J XXVII. GP

Eingelangt am 11.11.2020
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Sonja Hammerschmid

Genossinnen und Genossen

 

an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

 

betreffend „Ampeln für Bildungseinrichtungen“

 

Die COVID-19 Pandemie hat massiven und tiefgreifenden Einfluss auf unser aller Leben.  Aufgabe der Bundesregierung ist es, Maßnahmen zu ergreifen, die die Ausbreitung des Virus eindämmen. Dabei sollen diese Maßnahmen so gestaltet sein, dass sie für die Bürgerinnen und Bürger verständlich und nachvollziehbar sind. Grundsätzlich wollte man wohl mit der Einführung der Ampel, deren Aufgabe es ist, Regionen in unterschiedliche Gefahrenzonen einzuteilen, ein leicht erklärbares Instrument bereitstellen. Die Einschätzung der Infektionssituation und somit auch der Ampelfarbe soll von ExpertInnen aus diesem Bereich auf Basis von Daten und Fakten getroffen werden. Die weitere Umsetzung der Ampel ist jedoch mehr als verwirrend und teilweise undurchschaubar.

 

Auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung ist nachzulesen:

„Ein regionales Corona-Ampelsystem legt ab Schuljahr 2020/21 den Status der Schulen eines Bezirks in Bezug auf das Infektionsrisiko fest. […] Je nach Ampelfarbe sind in den bildungspädagogischen Einrichtungen unterschiedliche Maßnahmen zu setzen. Einmal wöchentlich, jeden Donnerstag, berät die Corona-Kommission des Gesundheitsministeriums über die aktuell geltenden Ampelphasen. Der Gesundheitsminister beziehungsweise die regionale Gesundheitsbehörde entscheiden dann darüber, ob eine Ampelfarbe für den Handel, den öffentlichen Verkehr usw. springt. Parallel dazu erlässt die Bildungsbehörde die entsprechende Verordnung für den Schulbereich, und die zuständige Bildungsdirektion informiert die Schulen.“[1]

 

Es gibt also Unterschiede zwischen einer „regulären Ampel“ und einer „Bildungsampel“, obwohl man von Seite der Bundesregierung ursprünglich über eine gültige Ampel informiert wurde. Bildungsminister Faßmann hat in einem ZIB2 Interview am 6. September dazu gesagt, dass es nicht sinnvoll sei, wenn die österreichische Bevölkerung mit zwei unterschiedlichen Ampelschaltungen um Aufmerksamkeit ersucht wird. Dennoch wurden bereits Tage danach, als die Ampelkommission sieben Bezirke auf „orange“ stellte, die Einstufung für Schulen in diesen Bezirken weiterhin auf „gelb“ belassen. Das bedeutet also definitiv eine eigene „Schulampel“, wie auch zahlreich in den Medien nachzulesen ist. Im Unterrichtausschuss am 22. Oktober hat Bildungsminister Faßmann auf Nachfrage zu diesem Thema folgendes erklärt:

„Die Ampel würde von der Corona-Kommission im Gesundheitsministerium geschaltet werden, antwortete Faßmann. Zudem würde es keine eigene "Schulampel" geben, die ExpertInnen der Kommission würden auch für die Ampelfarben in den Schulen zuständig sein.“[2]

 

Die Sprecherin der Coronakommission, Daniela Schmid, sagte dazu am 27. September in der Presse am Sonntag auf die Frage wie sinnvoll die Bildungsampel ist: Die hat es nie gegeben. Das war nur eine unglückliche Kommunikation.“[3] Auf der offiziellen Homepage https://corona-ampel.gv.at/ [4] findet man unter Regionalen (zusätzlichen) Maßnahmen für jedes Bundesland den Hinweis, dass die jeweilige Bildungsdirektion die Farben der Bildungsampel festlegt.

 

Der elementarpädagogische Bereich hat teilweise wieder andere Regelungen, was Eltern, mit Kindern in Kindergarten und Schulen, mitunter ratlos und verärgert zurücklässt. In der Kronen Zeitung vom 29. Oktober ist nachzulesen:

„Die Kindergärten waren hingegen bisher mit der Bezirks-Ampel gekoppelt, was für sie teilweise strengere Einstufungen als für Schulen mit sich brachte. So mussten Eltern bei Orange ihre Kinder am Eingang abgeben und durften nicht in das Gebäude, was beispielsweise bei Eltern in Bruck-Mürzzuschlag oder Graz für Verärgerung und Unverständnis sorgte. Nun reagierte die zuständige Bildungslandesrätin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP): Die Kindergarten-Ampel ist nun analog zur Schul-Ampel geschaltet und damit fast in der gesamten Steiermark auf Gelb. Eine Erleichterung für Eltern und ihre Kleinen.“[5] 

 

Es ist wenig verwunderlich, dass die Bevölkerung obgleich der vielfältigen Informationen, unterschiedlichen Ampeln und deren Auswirkungen auf das tägliche Leben mehr Fragen als Antworten hat.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage

1.     Gibt es aus Sicht des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung eine Bildungsampel bzw. Schulampel?

a.     Wenn ja, welche Personen sind damit beauftragt, die Schaltung vorzunehmen?

b.    Nach welchen Kriterien fallen diese Entscheidungen?

c.     Wenn nein, warum beziehen sich die Bildungsdirektionen in den Bundesländern auf eine Schulampelphasenverordnung?

2.     Gibt es aus Sicht des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung eine Kindergartenampel?

a.     Wenn ja, welche Personen sind damit beauftragt, die Einteilung vorzunehmen und nach welchen, auf den elementarpädagogischen Bereich betreffenden Kriterien, fallen diese Entscheidungen?

3.     Warum werden elementarpädagogische Einrichtungen teilweise strenger behandelt als Schulen, obgleich Expertinnen und Experten der Ansicht sind, dass Kinder in diesem Alter weniger Einfluss auf das Infektionsgeschehen haben, als ältere Kinder oder Jugendliche?

4.     Die einzelnen Ampelfarben sind mit Maßnahmen hinterlegt, beispielsweise das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der Klassenräume bei Farbe Gelb. Warum wird eine Ampelschaltung vorgenommen und dennoch treten andere Maßnahmen an den Schulen in Kraft?

5.     Die Novelle der COVID-19-Schulverordnung 2020/21 vom 2. November 2020[6] ermöglicht im § 13 Abs. 1, dass neben der zuständigen Schulbehörde auch der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung die Anwendung eines Abschnittes der Verordnung - also die Anwendung einer Ampelfarbe für die Schulen – anordnen kann. Welche Begründung gibt es für die Ausweitung der Kompetenzen des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung in diesem Bereich?

a.     Wann hat der Bildungsminister von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht?

b.    Wird die Verordnung der Anwendung eines Abschnittes – Umschalten der Ampel –  durch den Bildungsminister mit den zuständigen Schulbehörden vorab abgesprochen?

c.     Wenn nein, warum nicht?

 

 



[1] https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/beratung/corona/coronaampel.html ; Abruf: 2.11.2020

[2] OTS0255, 22. Okt. 2020, 21:54 https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20201022_OTS0255/fassmann-schnelles-testen-ist-fuer-einen-funktionierenden-schulbetrieb-essenziell

[3] https://www.diepresse.com/5873165/sprecherin-der-corona-kommission-welle-ist-ein-angst-wort

[4] https://corona-ampel.gv.at/ ; Abruf: 2.11.2020

[5] https://www.krone.at/2263529

[6] https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_464/BGBLA_2020_II_464.html