4093/J XXVII. GP
Eingelangt am 12.11.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm, Christian Ragger
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Bundesfinanzgesetz 2021-UG 21: Gleichstellungsziel Verbesserung der Chancen von Frauen mit Behinderung am Arbeitsmarkt
Das Wirkungsziel 3 Gleichstellungsziel Verbesserung der Chancen von Frauen mit Behinderung am Arbeitsmarkt lauter folgendermaßen:
Wirkungsziel 3: Gleichstellungsziel Verbesserung der Chancen von Frauen mit Behinderung am Arbeitsmarkt.
Warum dieses Wirkungsziel?
Frauen mit Behinderung sind am Arbeitsmarkt nach wie vor mehrfach benachteiligt. Die Erhöhung des Anteils der in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen stehenden weiblichen begünstigten Behinderten ist daher geboten.
Wie wird dieses Wirkungsziel verfolgt?
- Neugestaltung der Förderungsmaßnahmen in Richtung besonderer Förderung für Frauen mit Behinderung.
Wie sieht Erfolg aus?
Differenz zwischen dem Frauenanteil bei den beschäftigten begünstigten Behinderten und dem Frauenanteil bei den begünstigten Behinderten
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende
ANFRAGE
1. Warum wurde bei der Formulierung des Wirkungsziels 3: Gleichstellungsziel Verbesserung der Chancen von Frauen mit Behinderung am Arbeitsmarkt nicht auf die aktuelle Covid-19-Situation in der Wirtschaft und am Arbeitsmarkt eingegangen?
2. Wie wollen Sie als zuständiger Bundesminister die Umsetzung der Neugestaltung der Förderungsmaßnahmen in Richtung besonderer Förderung für Frauen mit Behinderung 2021 erreichen?
3. Welche zusätzlichen Mittel werden Sie als zuständiger Bundesminister 2021 in die Umsetzung der Neugestaltung der Förderungsmaßnahmen in Richtung besonderer Förderung für Frauen mit Behinderung 2021 investieren?