4101/J XXVII. GP

Eingelangt am 12.11.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Deimek, Amesbauer
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
betreffend Materialdiebstahl bei Bauprojekt Semmering-Basistunnel

Gemäß einem Artikel des Standards soll es zu einem millionenschweren Betrug beim Bau des Semmering-Basistunnels gekommen sein. Demnach sollen vom Chefeinkäufer der Baustelle „Baumaterialien im Wert von mehr als zwei Millionen Euro“ abgezweigt und „unter der Hand verkauft worden sein“. Direkt geschädigt wurde dabei das Marti-Tunnelbaukonsortium, indirekt also die ÖBB als deren Auftraggeber; somit in letzter Konsequenz die Republik Österreich als einzige Gesellschafterin der ÖBB-Holding AG.

(https://www.derstandard.at/story/2000121190933/baumaterial-abgezweigt-millionenbetrug-beim-semmering-basistunnel)

Aufgrund ihrer Stellung als Alleingesellschafterin kommt der Republik Österreich die Kompetenz zur Bestellung des Aufsichtsrates zu; es sind auch leitende Angestellte des Bundesministeriums für Verkehr im Aufsichtsrat der ÖBB-Holding AG vertreten. Da Sie sohin als zuständige Ministerin mittelbaren Einfluss auf das operative Geschäft der ÖBB haben, stellt sich die Frage, inwieweit Sie bisher präventive Maßnahmen zur Verhinderung solcher Betrugsfälle gesetzt haben und in Zukunft setzen werden.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie folgende

 

Anfrage:

 

1.    Welche Wahrnehmungen haben Sie zur oben angeführten Thematik?

2.    Haben Sie bisher Maßnahmen zur Verhinderung solcher Betrugsfälle gesetzt?

3.    Wenn nein, warum nicht?

4.    Wenn ja, welche?

5.    Wenn Sie solche Maßnahmen gesetzt haben, warum konnte der oben genannte Betrugsfall nicht verhindert werden?

6.    Zu welchem konkreten Zeitpunkt wurden die ÖBB von der Firma Marti über diesen Betrugsverdacht informiert?

7.    Welche umgehenden Maßnahmen wurden daraufhin gesetzt?

8.    Kam es daraufhin zu ungeplanten Verzögerungen beim Baufortschritt?

9.    Zu welchem konkreten Zeitpunkt wurden Sie bzw. Ihr Kabinett von der ÖBB über diesen Betrugsverdacht in welchem Umfang informiert?

10. Welche umgehenden Maßnahmen wurden daraufhin gesetzt?

11. Können Sie – bezugnehmend auf die umgehende Mittelung der ÖBB – definitiv ausschließen, dass es zu einem finanziellen Schaden für die öffentliche Hand gekommen ist?

12. Wenn ja, aufgrund welcher konkreten Umstände können Sie das zum jetzigen Zeitpunkt bereits ausschließen?

13. Wenn nein, wie hoch könnte gemäß derzeitigen Wissensstand der finanzielle Schaden für die öffentliche Hand sein?

14. Wenn nein, welche konkreten Prüfungen, Untersuchungen oder Informationen sind noch ausständig um einen finanziellen Schaden für die öffentliche Hand definitiv ausschließen zu können?

15. Können Sie definitiv ausschließen, dass es durch diesen Betrugsskandal zu einer zeitlichen Verzögerung beim Gesamtbauprojekt kommen könnte?

16. Wenn ja, aufgrund welcher konkreten Umstände können die das zum jetzigen Zeitpunkt bereits ausschließen?

17. Wenn nein, wie hoch könnte gemäß derzeitigen Wissensstand die zeitliche Verzögerung beim Gesamtbauprojekt sein?

18. Wenn nein, welche konkreten Prüfungen, Untersuchungen oder Informationen sind noch ausständig um eine zeitliche Verzögerung beim Gesamtbauprojekt definitiv ausschließen zu können?

19. Wurden aufgrund dieses Betrugsskandales auch andere Bereiche des Gesamtbauprojektes in diese Richtung überprüft?

20. Wenn ja, was hat diese Überprüfung ergeben?

21. Wenn nein, warum wurden andere Bereiche des Gesamtbauprojektes nicht überprüft?

22. Welche konkreten Prüfsysteme sind im Zusammenhang mit der erwähnten umgehend eingeleiteten Revision gemeint?

23. Wurde die Zusammenarbeit zwischen der ÖBB und bestimmten Firmen aufgrund dieses Betrugsskandales gekündigt?

24. Wenn ja, welche Firmen hat dies betroffen?

25. Wenn ja, was war der konkrete Grund für diese Kündigungen?

26. Wenn ja, welche Verzögerungen oder finanziellen Schäden sind durch diese Kündigungen konkret entstanden?

27. Wenn ja, haben die ÖBB auch bei anderen Baustellen mit diesen Firmen zusammengearbeitet bzw. wurden in diesem Zusammenhang auch weitere Abrechnungen bei anderen Projekten überprüft?

a.    Sofern dies der Fall ist, welche Baustellen oder Projekte sind hier betroffen?

b.    Wenn Überprüfungen stattgefunden haben, was haben diese ergeben?

c.    Konnten im Zuge dieser Überprüfungen, sofern sie stattgefunden haben, auch Schäden bei anderen Baustellen oder Projekten festgestellt werden und wenn ja, wie hoch waren diese?

28. Wurden den ÖBB jeweils in den Jahren 2018, 2019 und 2020 Scheinrechnungen oder ähnliches ausgestellt?

29. Wenn ja, wie oft wurden seitens der ÖBB derartige Betrugsfälle in den angefragten Jahren jeweils zu Anzeige gebracht?

30. Wenn ja, wie hoch waren jeweils in den angefragten Jahren die Gesamtschäden aufgrund solcher Fälle?

31. Wenn ja, wie viele zu Unrecht ausgezahlte Gelder konnten jeweils in den angefragten Jahren wieder rückgefordert werden?

32. Wenn ja, mussten entsprechende Gelder auch abgeschrieben werden bzw. wenn dem so ist, in welcher Höhe war das in den angefragten Jahren jeweils der Fall?