4110/J XXVII. GP

Eingelangt am 12.11.2020
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend der Kapitalabflüsse von Österreich in Stiftungen in der Türkei

 

 

Seit 2019 werden Vereine und Körperschaften von vier Dachverbänden im türkisch-islamischen Bereich überprüft. Bei der Kontrolle von 211 türkisch-islamischer Vereine durch das Finanzministerium wurde festgestellt, dass sowohl steuer- als auch abgaberechtliche Missstände sowie Verstöße gegen das Islamgesetz vorliegen.

Die Prüfungen selbst wurden im Auftrag des Kultusamtes durchgeführt und sollten vor allem die durch das Islamgesetz verbotenen Auslandsfinanzierungen identifizieren. Die vom Finanzministerium publizierten Ergebnisse zeigen, dass entgegen der angegebenen Gemeinnützigkeit der Vereine vielfach gewerbliche Tätigkeiten im Sinne von Gastronomie oder Veranstaltungen, die vermittelt oder organisiert wurden, stattfinden. Diese Tätigkeiten sind aber in dieser Form nie gemeldet worden. Die dadurch anfallenden Steuern und Abgaben sind nicht korrekt bezahlt worden, sodass Nachforderungen in Millionenhöhe im Raum stehen.

Fest steht, dass selbst nach Aufforderung hinsichtlich der Vornahme zu einer Änderung in den Statuten der betroffenen Verbände, keine Maßnahmen in Richtung einer gesetzeskonformen Ausgestaltung der Statuten gesetzt worden sind. Auffallend ist zudem, dass in vielen Statuten der kontrollierten Vereine immer derselbe - wortgleiche - Passus angeführt ist, der Kapitalabflüsse von Österreich in Stiftungen in der Türkei ermöglicht. Dahingehend ist von einem bewussten System auszugehen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die nachstehend unterfertigen Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

ANFRAGE

 

1.     Wie viel Kapital türkisch-islamischer Vereine ist jeweils in den letzten 5 Jahren ins Ausland abgeflossenen? (Bitte um Aufgliederung nach Verein, Höhe Kapitalabfluss und Jahr)

2.     In welchem konkreten Zeitraum wurden die Prüfungen der Vereine durchgeführt?

3.     Wer hat diese Prüfungen angeordnet?

4.     Fanden diese Prüfungen gezielt statt oder handelte es sich dabei um stichprobenartige Prüfungen?

5.     Wie viele solcher Vereine gibt es - abgesehen der geprüften 211 - insgesamt?

6.     Wo befinden sich diese Vereine überwiegend? (Bitte um Nennung konkreter Standorte)

7.     An welche Stiftungen in der Türkei werden die Zahlungen getätigt?

8.     Welchen Stiftungszweck haben diese Stiftungen in der Türkei?

9.     Gibt es Maßnahmen, um derartige Kapitalabflüsse künftig zu erschweren?

10.  Wenn ja, welche sind das?

11.  Wenn nein, warum sind keine geplant?

12.  Gibt es Konsequenzen für die betroffenen Vereine?

13.  Wenn ja, welche sind das konkret?

14.  Wenn nein, warum gibt es keine Konsequenzen?

15.  Ist eine umfangreiche Verfolgung/Erhebung dieses offenbar systematischen Vorgehens geplant?

16.  Wenn ja, wie sehen die dafür vorgesehen Schritte aus?

17.  Wenn nein, warum wird dahingehend keine Notwendigkeit gesehen?

18.  Gibt es Maßnahmen, die eine Gründung derartiger Vereine künftig erschweren soll?

19.  Wenn ja, welche sind dies?

20.  Wenn nein, warum werden derartige Maßnahmen nicht als erforderlich angesehen, wenn Nachforderungen in Millionenhöhe im Raum stehen?

21.  Welchen nachweislich gemeinnützigen Zweck haben diese Vereine? (Bitte um Nennung konkreter Beispiele der Vereinstätigkeiten)