4124/J XXVII. GP

Eingelangt am 12.11.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Deimek
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
betreffend Kampf gegen Raser

Die Salzburger Nachrichten berichteten auf Seite 16 ihrer Ausgabe von Donnerstag, den 22. Oktober 2020 unter dem Titel „Ministerin Gewessler drängt auf Kampf gegen Raser“, dass Ministerin Gewessler neben einer allgemeinen Erhöhung des Strafrahmens für Geschwindigkeitsüberschreitungen – ähnlich wie in Deutschland – einen eigenen Straftatbestand für illegale Autorennen einführen möchte. Auch Minister Nehammer scheint dem zuzustimmen. „Die Kontrolldichte ist ganz gut, aber bei den Strafhöhen sind wir ganz am Ende der Liste in Europa.“, so Ministerin Gewessler.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie folgende

 

Anfrage:

 

1.    Auf welche Daten stützen Sie Ihre im oben angeführten Artikel zitierten Aussagen?

2.    Nach welchen Kriterien beurteilen Sie ein illegales Straßenrennen?

3.    Sollen diese Beurteilungskriterien in den von Ihnen forcierten Straftatbestand aufgenommen werden?

4.    Besteht die Gefahr, Straßenverkehrsteilnehmer, die an keinem illegalen Straßenrennen teilnehmen aufgrund dieser Kriterien zu kriminalisieren?

5.    Wenn nein, warum nicht?

6.    Wenn ja, wie wollen Sie dieser Gefahr entgegenwirken?