4210/J XXVII. GP

Eingelangt am 18.11.2020
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Anfrage

der Abgeordneten Rainer Wimmer,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Beitragsrückstände der DienstgeberInnen bei den Gebietskrankenkassen im Jahr 2019

Die Leistungsfähigkeit unserer Sozialversicherung hängt insbesondere mit den Beitragseinnahmen zusammen: Probleme mit der Zahlungsmoral und Beitragsschulden der DienstgeberInnen schwächen dieses System und erfüllen immer öfter auch den Tatbestand des Sozialbetrugs.

Um aktuelle Daten für das Jahr 2019 zu erhalten, richten die Unterzeichneten Abgeordneten in Ergänzung zur bereits teilweise beantworteten Anfrage 610/J folgende

ANFRAGE

1.   Wie hoch waren die Beitragsrückstände der DienstgeberInnen bei den Gebietskrankenkassen für das Jahr 2019 und welcher Anteil davon entfällt auf Dienstnehmerbeiträge?

Um Aufgliederung nach Gebietskrankenkassen wird gebeten.

2.    Bei wie vielen der Unternehmen mit Beitragsrückständen handelt es sich um insolvente Betriebe bzw. welchen Anteil haben insolvenzverhangene Beitragsforderungen an den Rückständen?

Um Aufgliederung nach Gebietskrankenkassen wird gebeten.

3.    Wie hoch sind die Beitragsrückstände, die als uneinbringlich abgeschrieben wurden für 2019?

Um Aufgliederung nach Gebietskrankenkassen wird gebeten,