4244/J XXVII. GP

Eingelangt am 18.11.2020
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend fortgesetzter Untätigkeit von Rudolf Anschober als Konsumentenschutzminister gegen Altersdiskriminierung bei Bankinstituten

Seit dem Amtsantritt des grünen Politikers Rudolf Anschober als Konsumentenschutzminister herrscht in der Konsumentenschutzpolitik in Österreich absoluter Stillstand:

·         keine dauerhafte finanzielle Absicherung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI)

·         eine Geschäftsführerbestellung im VKI ohne Einbindung des Parlaments und des zuständigen Ausschusses für Konsumenteninformation

·         die Zerschlagung der Konsumentenschutzsektion im BMSGPK aus macht- und parteipolitischen Gründen

·         mit allen COVID-19-Maßnahmen werden die österreichischen Konsumenten nachhaltig geschädigt.

In einer jüngsten Anfragebeantwortung 3144/AB vom 19.10.2020 zu 3206/J (XXVII. GP) setzt sich diese absolute Ignoranz gegen die österreichischen Konsumenten und ihre Anliegen in massivster Art und Weise weiter fort:

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_03144/index.shtml

 

Bei den österreichischen Konsumentenschutzeinrichtungen gehen tatsächlich immer wieder Beschwerden von älteren Konsument*innen ein, die sich beim Zugang zu Kreditkarten, Überziehungskrediten und Konsumkrediten diskriminiert fühlen. Solche Beschwerden sind aus meiner Sicht dann gerechtfertigt, wenn das Alter als Ausschlussgrund herangezogen wird. Anders sind hingegen Fälle zu sehen, in denen das Alter bei der Risikobewertung als ein Faktor von mehreren herangezogen wird, weil es aufgrund belastbarer statistischer Daten neben anderen Faktoren tatsächlich für die Höhe des Ausfallsrisikos mit relevant ist.

 

Dass niemand alleine aufgrund seines Alters diskriminiert werden soll, ergibt sich bereits aus Artikel 25 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, in dem sich die Mitgliedstaaten zum Recht älterer Menschen auf ein würdiges und unabhängiges Leben und auf Teilnahme am sozialen Leben bekennen. Allerdings erwachsen dem Einzelnen aus dieser Bestimmung keine subjektiven Rechte, weshalb es derzeit in Fällen, in denen es zu einer Altersdiskriminierung kommt, keine rechtliche Handhabe gibt. Dieser unbefriedigende Zustand könnte durch eine Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes beendet werden, durch die der Diskriminierungsschutz für das Merkmal Alter auch auf den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen ausgeweitet wird. Derzeit besteht der Schutz nur bei Arbeitsverhältnissen.

 

Eine solche Gesetzesinitiative ist aber im Jahr 2015 am Widerstand der Wirtschaft gescheitert (siehe APA 0345 5 II, 19. Mai 2015) und sie hätte leider auch derzeit keine Aussicht auf Erfolg. Ohne Änderung der Gesetzeslage hat der Verein für Konsumenteninformation keine Möglichkeit, in Fällen von Altersdiskriminierung rechtliche Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Konsumenten zu ergreifen.

Dem BMSGPK liegen dazu keine Daten vor, weil Beschwerden wegen Altersdiskriminierung bei den österreichischen Konsumentenschutzeinrichtungen statistisch nicht gesondert erfasst werden. Meines Erachtens kann das Problem nur durch eine Änderung des Gesetzes gelöst werden, die jedoch von der Wirtschaft derzeit abgelehnt wird. Ältere Menschen müssen notfalls ein auch durchsetzbares Recht darauf haben, vollständig am sozialen und wirtschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Allfällige in Gesprächen erwirkte unverbindliche Zusagen der Bankenseite wären keinesfalls ausreichend. Älteren Menschen statt einem ihnen zustehenden Grundrecht Kulanz in Aussicht zu stellen, wäre der Sache nicht angemessen.

 

Der unterfertigte Abgeordnete richtet an den anwesenden Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Mit welchen Wirtschaftsvertretern hatten Sie seit Ihrem Amtsantritt zum Thema Altersdiskriminierung durch Kreditinstitute konkrete Termine in den Räumlichkeiten Ihres Ministeriums?

2.    Können Sie ausschließen, dass Mitarbeiter Ihres Kabinetts zum Thema Altersdiskriminierung durch Kreditinstitute konkrete Termine in den Räumlichkeiten Ihres Ministeriums wahrgenommen haben?

3.    Mit welchen Wirtschaftsvertretern hatten Sie seit Ihrem Amtsantritt zum Thema Altersdiskriminierung durch Kreditinstitute telefonischen Kontakt bzw. Kontakt per E-Mail oder SMS?

4.    Können Sie ausschließen, dass Mitarbeiter Ihres Kabinetts zum Thema Altersdiskriminierung durch Kreditinstitute telefonischen Kontakt bzw. Kontakt per E-Mail oder SMS wahrgenommen haben?

5.    Stimmt es, dass Sie zum Thema Altersdiskriminierung durch Kreditinstitute sowohl ein persönliches Gespräch mit Herrn Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) als auch Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) und Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) hatten?

6.    Können Sie ausschließen, dass Mitarbeiter Ihres Kabinetts zum Thema Altersdiskriminierung durch Kreditinstitute persönlichen Kontakt, telefonischen Kontakt bzw. Kontakt per E-Mail oder SMS mit Mitarbeitern des Kabinetts des Herrn Bundeskanzlers bzw. des Wirtschaftsministers und des Finanzministers wahrgenommen haben?

7.    Können Sie ausschließen, dass es zur Anfragebeantwortung 3144/AB vom 19.10.2020 zu 3206/J (XXVII. GP) persönlichen Kontakt, telefonischen Kontakt bzw. Kontakt per E-Mail oder SMS mit Mitarbeitern des Kabinetts des Herrn Bundeskanzlers bzw. des Wirtschaftsministers durch Ihr Kabinett gegeben hat?

8.    Können Sie ausschließen, dass es zur Anfragebeantwortung3144/AB vom 19.10.2020 zu 3206/J (XXVII. GP) im Elektronischen Akt, den das BMSGPK unter der Geschäftszahl: 2020-0.558.690 führt, zur ursprünglichen Beantwortung der zuständigen Konsumentenschutzsektion Korrekturen im Zuge einer Einsichtsbemerkung gegeben hat?

9.    Welche anderen Themen im Zusammenhang mit Bank- und Kreditinstituten wurden und werden von der bisherigen Konsumentenschutzsektion, der neuen Gruppe Konsumentenschutz bzw. anderen Sektionen, Gruppen oder Abteilungen des BMSGPK derzeit bearbeitet?