4245/J XXVII. GP

Eingelangt am 18.11.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Alois Kainz

und weiterer Abgeordneten

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz  

betreffend Covid-19 Verordnung und der Umgang mit Schwangeren

 

 

Viele Schwangere und werdende Eltern machen sich derzeit Gedanken, welche Auswirkungen die Corona-Pandemie auf den Verlauf der Schwangerschaft, die Geburt und die Gesundheit von Mutter und Kind haben kann. Bei Untersuchungen während der Schwangerschaft, wie auch bei der Geburt selbst, hat sich mit Ausbruch des Covid-19 Virus einiges geändert und daher stehen Schwangere und werdende Eltern vor vielen offenen Fragen.

 

Gemäß § 11 Absatz 1 der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung müssen Mitarbeiter und Besucher beim Betreten von Krankenanstalten, Kuranstalten und sonstigen Orten, an denen Gesundheitsdienstleistungen erbracht werden, unter anderem eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung tragen. Gemäß §11 Absatz 3 der Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung können Betreiber einer Krankenanstalt und Kuranstalt weiteres basierend auf einer Risikoanalyse ein dem Stand der Wissenschaft entsprechendes COVID-19-Präventionskonzept zur Minimierung des Infektionsrisikos ausarbeiten und umsetzen. So haben einige Krankenanstalten in Österreich bereits die Pflicht zum Tragen einer FFP2 Schutzmaske eingeführt, welche direkt beim Betreten des Gebäudes ausgehändigt wird. Da FFP2 oder FFP3 Schutzmasken, aber auch FFP1 Schutzmasken, die Atmung erschweren, ist das Tragen dieser für Schwangere verboten. Schwangere dürfen erforderlichenfalls lediglich einen Mund-Nasen-Schutz verwenden. Da das Tragen dieser Maske jedoch auch mit einem gewissen Atemwiderstand verbunden ist, muss darauf geachtet werden, dass die durchgehende Tragedauer eine Stunde nicht übersteigt und dann eine Pause gemacht wird.[1] Die Pflicht zum Tragen einer FFP2 Maske beim Betreten einer Krankenanstalt ist für Schwangere daher nicht denkbar, da durch das Tragen dieser die Atmung erschwert wird. Dennoch hört man immer wieder von Vorfällen in österreichischen Krankenhäusern, in denen Schwangeren das Tragen einer solchen Maske vorgeschrieben wurde, obwohl dies gesundheitsgefährdend ist.

 

Dem nicht genug, wird derzeit einigen Schwangeren in Aussicht gestellt, dass sie vor Aufnahme in eine Krankenanstalt in Österreich einen Corona-Test absolvieren müssen. Gemäß §11 Absatz 2 der Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung müssen Mitarbeiter einmal pro Woche ein molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 oder ein Anti-Gen-Test auf SARS-CoV-2 machen. Eine gesetzliche Verpflichtung als Patient einen negativen Corona-Test vorzulegen um stationär aufgenommen zu werden, findet sich weder in der Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung noch im Epidemiegesetz. Den Betroffenen wird dennoch suggeriert, dass ein Test, auch ohne Infektions- oder Krankheitsverdacht, alternativlos für eine medizinische Versorgung ist. Bedenkt man, dass es immer noch eine nicht zu vernachlässigende Rate an inkorrekten positiven Corona-Tests gibt, ist es nicht verwunderlich, dass viele Schwangere und werdende Eltern verunsichert sind!

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Wie viele Schwangere Frauen haben sich seit Ausbruch der Corona-Pandemie in Österreich mit Covid-19 infiziert? Bitte auch um Aufgliederung nach Bundesländern.

2.    Gibt es in Österreich Kinder, bei denen direkt nach Geburt eine Infektion mit Covid-19 festgestellt wurde?
a.) Falls ja, wie viele?
b.) Falls ja, bitte um Aufgliederung nach Bundesländern.
c.) Falls ja, wurde in diesen Fällen auch eine Infektion bei der Mutter festgestellt?   

3.    Welche konkreten Maßnahmen haben Sie bisher gesetzt, um Schwangere und deren ungeborene Kinder vor dem Coronavirus zu schützen?

4.    Welche Maßnahmen planen Sie künftig, um Schwangere und deren ungeborene Kinder besser vor dem Coronavirus zu schützen?

5.    Müssen auch Patienten im Sinne des § 11 Absatz 1 der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung beim Betreten von Krankenanstalten, Kuranstalten und sonstigen Orten, an denen Gesundheitsdienstleistungen erbracht werden, unter anderem eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung tragen?

6.    Auf welcher rechtlichen Grundlage können Krankenhäuser
a.) Patienten
b.) Besuchern
das verpflichtende Tragen von FFP1, FFP2 oder FFP3 Masken vorschreiben?

7.    Haben Sie Kenntnis davon, dass einige Krankenhäuser (Landeskliniken sowie Privatkliniken) das Tragen von FFP2 Masken (oder auch FFP1 oder FFP3) vorschreiben?
a.) Wie beurteilen Sie dies?
b.) Was wollen Sie dagegen unternehmen?  

8.    Unter welchen Umständen müssen stationär aufgenommene Patienten während Ihrem Aufenthalt in einer Krankenanstalt Masken tragen? Bitte um detaillierte Erläuterung.

9.    Ist es rechtlich möglich, Schwangeren Frauen das Tragen eines Mundschutzes (einfacher MNS, FFP1, FFP2, FFP3), vor oder bei der Geburt bzw. bis die Wehen regelmäßig sind, vorzuschreiben?
a.) Falls ja, aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage ist dies möglich?
b.) Falls ja, wie rechtfertigen Sie das?
c.) Falls ja, sind Ihnen Fälle bekannt in denen dies vorgeschrieben wurde?
c.) Falls nein, wie rechtfertigen Sie die Tatsache, dass trotz fehlender Rechtsgrundlage manche Krankenhäuser so handeln?
d.) Falls nein, was unternehmen Sie um so ein Vorgehen künftig zu unterbinden?

10. Ist es zulässig Schwangeren körperliche Belastungen zuzumuten, welche sowohl laut Arbeitsschutz als auch dem Mutterschutzgesetz verboten sind?

11.  Aufgrund welcher Rechtsgrundlage, können Krankenanstalten einen negativen Corona-Test, selbst ohne Infektions- oder Krankheitsverdacht, verlangen, bevor sie Patienten stationär aufnehmen?
a.) Falls es eine Rechtsgrundlage gibt, wie rechtfertigen Sie dieses Vorgehen, insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass es immer noch eine nicht zu vernachlässigende Rate an falschen positiven Corona-Tests gibt?
b.) Falls es dafür keine Rechtsgrundlage gibt, was unternehmen Sie um so ein Vorgehen künftig zu unterbinden?

12.  Sind Ihnen Fälle bekannt, in denen Schwangere Frauen vor der Entbindung in einer Krankenanstalt in Österreich als Voraussetzung für die ambulante Aufnahme einen negativen Coronatest vorweisen mussten?
a.) Falls ja, in welchen Krankenanstalten wurde dies gefordert?
b.) Falls ja, auf welcher Rechtsgrundlage darf dies gefordert werden?
c.) Falls ja, wie rechtfertigen Sie das?
d.) Falls nein, was unternehmen Sie um so ein Vorgehen künftig zu unterbinden?



 

 



[1] Quelle: https://www.arbeitsinspektion.gv.at/Gesundheit_im_Betrieb/Gesundheit_im_Betrieb_1/Schwangere_Arbeitnehmerinnen.html und https://www.arbeitsinspektion.gv.at/Gesundheit_im_Betrieb/Gesundheit_im_Betrieb_1/Gesundheitsbereich_Atemschutz_PSA.html