4263/J XXVII. GP

Eingelangt am 19.11.2020
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm, Christian Ragger, Rosa Ecker, Christian Ries  

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Bundesfinanzgesetz 2021-UG 21: Wirkungsziel 1: Sicherstellung einer qualitätsvollen Pflege und Betreuung der pflegebedürftigen Menschen und Unterstützung deren An- und Zugehörigen

 

Das Leitbild und das Wirkungsziel 1 im Bundesfinanzgesetz 2021-UG 21 Sicherstellung einer qualitätsvollen Pflege und Betreuung der pflegebedürftigen Menschen und Unterstützung deren An- und Zugehörigen lauten folgendermaßen:

 

Leitbild& Wirkungsziele

 

Leitbild: Wir sorgen für die Verfügbarkeit eines vielfältigen und bedarfsgerechten Angebots an Pflege und Betreuung und für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung – insbesondere durch berufliche Integration. Wir unterstützen Verbraucherinnen und Verbraucher, indem wir ihre Rechtsposition gegenüber Unternehmen stärken und ihre Rechte durchsetzen. Wir arbeiten für eine gerechte Teilhabe von armutsgefährdeten und von Ausgrenzung bedrohten Menschen.

 

Wirkungsziel 1: Sicherstellung einer qualitätsvollen Pflege und Betreuung der pflegebedürftigen Menschen und Unterstützung deren An- und Zugehörigen.

 

Warum dieses Wirkungsziel? Aufgrund der demografischen Entwicklung steigt die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen. Ihnen und ihren Angehörigen soll die Möglichkeit gegeben werden, ein selbstbestimmtes und bedürfnisorientiertes Leben zu führen.

 

Wie wird dieses Wirkungsziel verfolgt?

-       Sicherstellung einer raschen Verfahrensdauer bei Pflegegeldverfahren.

-       Gewährung von Pflegekarenzgeld an betreuende Angehörige mit Rechtsanspruch.

-       Durchführung von Hausbesuchen im Rahmen der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege.

-       Durchführung eines Angehörigengesprächs.

-       Einrichtung der Bund-Länder-Zielsteuerungskommission.

 

Wie sieht Erfolg aus?

Richtversorgungsgrad: Verhältnis zwischen der Anzahl der im Kalenderjahr im Rahmen der Betreuungs- und Pflegedienstleistungen betreuten Personen im Bundesland zuzüglich der Personen, denen bzw. deren Angehörigen Zuschüsse zum Zweck der Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung gewährt werden, zur Anzahl der Personen mit Anspruch auf Pflegegeld gemäß dem Bundespflegegeldgesetz im Jahresdurchschnitt (§ 2a Pflegefondsgesetz).

 

Pflegende Angehörige, die eine Unterstützung gem. § 21a Bundespflegegeldgesetz (BPGG) erhalten, weil sie an der Erbringung der Pflege einer pflegebedürftigen Person verhindert sind

Anzahl der unterstützten Personen

Dauerbezieherinnen und -bezieher einer Unterstützung zur 24-Stunden-Betreuung gem. § 21b Bundespflegegeldgesetz (BPGG) Anzahl der unterstützten Personen

 

Bezieherinnen und Bezieher von Pflegekarenzgeld: Anzahl der Pflegekarenzgeldbezieherinnen und –bezieher

 

Personen mit Anspruch auf Pflegegeld: Anzahl der Personen mit Anspruch auf Pflegegeld im Jahresdurchschnitt

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Warum wurde bei der Formulierung des Wirkungsziels 1: Sicherstellung einer qualitätsvollen Pflege und Betreuung der pflegebedürftigen Menschen und Unterstützung deren An- und Zugehörigen nicht auf die aktuelle Covid-19-Situation in der Wirtschaft und am Arbeitsmarkt eingegangen?

2.    Wie werden Sie die Sicherstellung einer raschen Verfahrensdauer bei Pflegegeldverfahren im Jahr 2021 gewährleisten?

3.    Wie lange haben die Pflegegeldverfahren im Jahr 2020 gedauert?

4.    Welche zusätzlichen Mittel werden Sie als zuständiger Bundesminister 2021 zur Beschleunigung der Pflegegeldverfahren investieren?

5.    Was soll sich bei der Gewährung von Pflegekarenzgeld an betreuende Angehörige mit Rechtsanspruch 2021 verbessern?

6.    Welche zusätzlichen Mittel werden Sie als zuständiger Bundesminister 2021 der Gewährung von Pflegekarenzgeld an betreuende Angehörige mit Rechtsanspruch investieren?

7.    Was soll sich bei Durchführung von Hausbesuchen im Rahmen der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege 2021 verbessern?

8.    Welche zusätzlichen Mittel werden Sie als zuständiger Bundesminister 2021 in die Durchführung von Hausbesuchen im Rahmen der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege investieren?

9.    Was soll sich bei der Durchführung eines Angehörigengesprächs 2021 verbessern?

10. Welche zusätzlichen Mittel werden Sie als zuständiger Bundesminister 2021 in die Durchführung eines Angehörigengesprächs investieren?

11. Was soll sich durch die Einrichtung einer Bund-Länder-Zielsteuerungskommission Pflege 2021 verbessern?

12. Welche zusätzlichen Mittel werden Sie als zuständiger Bundesminister 2021 im Zuge der Einrichtung einer Bund-Länder-Zielsteuerungskommission investieren?