4267/J XXVII. GP

Eingelangt am 19.11.2020
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Wurm, Walter Rauch, Christian Ries, Peter Schmiedlechner

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend dauerhafte finanzielle Basis-Absicherung des Vereins für Konsumenteninformation 2021

 

Budgetär wurde im Budgetbegleitgesetz 2021 wieder nur eine einjährige Verlängerung der Finanzierung des VKI festgelegt:

Artikel 32 (Budgetbegleitgesetz 2021)

Bundesgesetz über die Finanzierung des Vereins für Konsumenteninformation im Jahr 2021 (VKI‑Finanzierungsgesetz 2021 – VKI‑FinanzG 2021)

§ 1. (1) Der Bund hat dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Jahr 2021 für den laufenden Betrieb und für die Erfüllung des Vereinszwecks insgesamt fünf Mio. € zur Verfügung zu stellen. Quartalsweise Vorschusszahlungen sind zulässig.

(2) Die Mittel gemäß Abs. 1 sind zu 40 v.H. als Basisförderung, im Übrigen für die Finanzierung der Aufgaben gemäß § 2a lit. a bis n der Vereinsstatuten des VKI in der am 1. Mai 2020 geltenden Fassung zu widmen.

(3) Über die Förderungen gemäß Abs. 1 sind Förderverträge zu schließen, die auch geeignete Regelungen für den Nachweis und die Kontrolle der zweckentsprechenden und sparsamen Verwendung der Mittel enthalten. Die Förderverträge haben die Erfüllung des Vereinszwecks zu ermöglichen, dürfen nicht in Widerspruch zu den Statuten des Vereins stehen und keinen Einfluss auf die Auswahl der Gegenstände der Vereinstätigkeit nehmen.

§ 2. Mit der Vollziehung ist der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betraut, hinsichtlich § 1 Abs. 3 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Wann wird es zu einer dauerhaften finanziellen Basis-Absicherung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) kommen?

2.    Wie hoch werden diese Basis-Beiträge für 2021 für die Überbrückungsfinanzierung des VKI sein?

3.    Welche Mittel wird das BMSGPK für den VKI ab 2022 und folgende Jahre für die Basis-Absicherung(Finanzierung) budgetieren?

4.    Auf welcher Grundlage ergibt sich dieses Basis-Budget des VKI von Seiten des BMSGPK?

5.     Welchen Beitrag wird man von der Arbeiterkammer als Basis-Beitrag fordern?