4270/J XXVII. GP

Eingelangt am 19.11.2020
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Wurm, Walter Rauch, Christian Ries, Peter Schmiedlechner

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Informationsprojekte zum Thema COVID-19 und Konsumentenschutz 2020 und 2021

 

Im Rahmen der UG 21-Konsumentenschutz wurde folgendes Wirkungsziel formuliert:

 

Wirkungsziel 4: Stärkung der Rechtsposition der Verbraucherinnen und Verbraucher und Sicherstellung einer effektiven Durchsetzung.

 

Warum dieses Wirkungsziel? Das strukturelle Ungleichgewicht bewirkt, dass Konsumentinnen und Konsumenten ohne ausreichend zwingende (d.h. nicht abdingbare) Rechte, ihre Anliegen und Interessen gegenüber Unternehmerinnen und Unternehmern kaum durchsetzen können. Für den Fall, dass Unternehmerinnen und Unternehmer diese Rechte nicht beachten, ist es notwendig, die Durchsetzung dieser Rechte sicherzustellen. Da der Zugang zum Recht für Konsumentinnen und Konsumenten einerseits in Folge der Geringfügigkeit des Geschäfts und andererseits des Prozesskostenrisikos häufig ökonomisch nicht sinnvoll ist, muss die Rechtsdurchsetzung gefördert und unterstützt werden.

 

Wie wird dieses Wirkungsziel verfolgt?

-       Sicherstellung eines konsument/innenfreundlichen Rechts im Rahmen des digitalen Binnenmarkts und beim nationalen Energie- und Klimaplan.

-       Sicherstellung der Rechtmäßigkeit und Effektivität der Schlichtungsstellen. - Monitoring und Novellierung des Verbraucherzahlungskontogesetz.

-       Verbesserung der grenzüberschreitenden Durchsetzung von kollektiven Verbraucher/innenrechten im Rahmen des EU Behördenkooperations-Netzwerkes durch Entwicklung effizienterer Kooperationsmechanismen.

-       Weiterentwicklung des Produktsicherheitsrechts.

 

Wie sieht Erfolg aus?

 

Ausmaß der Realisierung der konsument/innenenrechtspolitischen Forderungen

 

Erfolgsquote der Verfahren des Vereins für Konsumenteninformation (VKI)

 

Kein Wort über Covid-19 im Budget 2021

 

Rund sieben Monate nach dem Ausbruch der Covid-19-Pandemie, die auch für die österreichischen Konsumenten laufend wachsende Belastungen bringt, ignoriert das zuständige Konsumentenschutzministerium in seinen budgetären Wirkungszielen diese Herausforderung völlig. Es wäre daher von öffentlichem Interesse, ob das BMSGPK und hier die Konsumentenschutzsektion überhaupt das Problem Covid-19 im sachpolitischen Focus hat.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Welche konkreten Informationsprojekte zum Thema COVID-19 und Konsumentenschutz wurden in Kooperation mit dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) budgetär durchgeführt?

2.    Welche konkreten Aufträge zum Thema COVID-19 und Konsumentenschutz/ Informationsprojekte wurden dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) durch das BMSGPK erteilt?

3.    Welche Kabinettsmitglieder des BMSGPK haben sich mit dem Thema COVID-19 und Konsumentenschutz 2020 beschäftigt?

4.    Welche Informationen via Newsletter, Inseraten, Homepage oder anderer Instrumente und Plattformen des BMSGPK oder in Kooperation mit Dritten wurden zum Thema COVID-19 und Konsumentenschutz 2020 veröffentlicht?

5.    Welche weiteren Projekte, Informationen, Veranstaltungen usw. planen Sie im Zusammenhang mit dem Thema COVID-19 und Konsumentenschutz bis Ende 2021?