4271/J XXVII. GP

Eingelangt am 19.11.2020
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Wurm, Walter Rauch, Christian Ries, Peter Schmiedlechner

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend budgetäre Wirkungsziele generell und Sachpolitik Konsumentenschutz 2021

 

Im Rahmen der UG 21-Konsumentenschutz wurde folgendes Wirkungsziel formuliert:

 

Wirkungsziel 4: Stärkung der Rechtsposition der Verbraucherinnen und Verbraucher und Sicherstellung einer effektiven Durchsetzung.

 

Warum dieses Wirkungsziel? Das strukturelle Ungleichgewicht bewirkt, dass Konsumentinnen und Konsumenten ohne ausreichend zwingende (d.h. nicht abdingbare) Rechte, ihre Anliegen und Interessen gegenüber Unternehmerinnen und Unternehmern kaum durchsetzen können. Für den Fall, dass Unternehmerinnen und Unternehmer diese Rechte nicht beachten, ist es notwendig, die Durchsetzung dieser Rechte sicherzustellen. Da der Zugang zum Recht für Konsumentinnen und Konsumenten einerseits in Folge der Geringfügigkeit des Geschäfts und andererseits des Prozesskostenrisikos häufig ökonomisch nicht sinnvoll ist, muss die Rechtsdurchsetzung gefördert und unterstützt werden.

 

Wie wird dieses Wirkungsziel verfolgt?

-       Sicherstellung eines konsument/innenfreundlichen Rechts im Rahmen des digitalen Binnenmarkts und beim nationalen Energie- und Klimaplan.

-       Sicherstellung der Rechtmäßigkeit und Effektivität der Schlichtungsstellen. - Monitoring und Novellierung des Verbraucherzahlungskontogesetz.

-       Verbesserung der grenzüberschreitenden Durchsetzung von kollektiven Verbraucher/innenrechten im Rahmen des EU Behördenkooperations-Netzwerkes durch Entwicklung effizienterer Kooperationsmechanismen.

-       Weiterentwicklung des Produktsicherheitsrechts.

 

Wie sieht Erfolg aus?

 

Ausmaß der Realisierung der konsument/innenenrechtspolitischen Forderungen

 

Erfolgsquote der Verfahren des Vereins für Konsumenteninformation (VKI)

 

Kein Wort über Covid-19 im Budget 2021

 

Rund sieben Monate nach dem Ausbruch der Covid-19-Pandemie, die auch für die österreichischen Konsumenten laufend wachsende Belastungen bringt, ignoriert das zuständige Konsumentenschutzministerium in seinen budgetären Wirkungszielen diese Herausforderung völlig. Es wäre daher von öffentlichem Interesse, ob das BMSGPK und hier die Konsumentenschutzsektion überhaupt das Problem Covid-19 im sachpolitischen Focus hat.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Wer hat das Wirkungsziel in der UG 21-Konsumentenschutz: „Stärkung der Rechtsposition der Verbraucherinnen und Verbraucher und Sicherstellung einer effektiven Durchsetzung“ vorgegeben?

 

2.    Warum wurde bei diesem Wirkungsziel in der UG 21-Konsumentenschutz nicht auf die aktuelle Herausforderung der Covid-19-Wirtschafts-, Arbeitsmarkt- und Konsumkrise eingegangen?

 

3.    Gibt es dafür von Ihnen als zuständigem Konsumentenschutzminister eine sachpolitische Rechtfertigung?

 

4.    Wer hat die Begründung für das Wirkungsziel in der UG 21-Konsumentenschutz: „Das strukturelle Ungleichgewicht bewirkt, dass Konsumentinnen und Konsumenten ohne ausreichend zwingende (d.h. nicht abdingbare) Rechte, ihre Anliegen und Interessen gegenüber Unternehmerinnen und Unternehmern kaum durchsetzen können. Für den Fall, dass Unternehmerinnen und Unternehmer diese Rechte nicht beachten, ist es notwendig, die Durchsetzung dieser Rechte sicherzustellen. Da der Zugang zum Recht für Konsumentinnen und Konsumenten einerseits in Folge der Geringfügigkeit des Geschäfts und andererseits des Prozesskostenrisikos häufig ökonomisch nicht sinnvoll ist, muss die Rechtsdurchsetzung gefördert und unterstützt werden“ vorgegeben?

 

5.    Gibt es dafür von Ihnen als zuständigem Konsumentenschutzminister eine sachpolitische Rechtfertigung?

 

6.    Warum wurde beim „strukturellen Ungleichgewicht“ nicht auf die aktuelle Herausforderung der Covid-19-Wirtschafts-, Arbeitsmarkt und Konsumkrise eingegangen?

 

7.    Gibt es dafür von Ihnen als zuständigem Konsumentenschutzminister eine sachpolitische Rechtfertigung?

 

8.    Warum wurde bei den „zwingenden (d.h. nicht abdingbare) Rechten, Anliegen und Interessen gegenüber Unternehmerinnen und Unternehmern der Konsumenten“ nicht auf die aktuelle Herausforderung der Covid-19-Wirtschafts-, Arbeitsmarkt und Konsumkrise eingegangen?

 

9.    Gibt es dafür von Ihnen als zuständigem Konsumentenschutzminister eine sachpolitische Rechtfertigung?

 

10. Warum wurde bei der „Durchsetzung der Rechte“ nicht auf die aktuelle Herausforderung der Covid-19-Wirtschafts-, Arbeitsmarkt und Konsumkrise eingegangen?

 

11. Gibt es dafür von Ihnen als zuständigem Konsumentenschutzminister eine sachpolitische Rechtfertigung?

 

12. Warum wurde beim „der Zugang zum Recht für Konsumentinnen und Konsumenten“ nicht auf die aktuelle Herausforderung der Covid-19-Wirtschafts-, Arbeitsmarkt und Konsumkrise eingegangen?

 

13. Gibt es dafür von Ihnen als zuständigem Konsumentenschutzminister eine sachpolitische Rechtfertigung?

 

14. Warum wurde bei der „Geringfügigkeit des Geschäfts und andererseits des Prozesskostenrisikos“ nicht auf die aktuelle Herausforderung der Covid-19-Wirtschafts-, Arbeitsmarkt und Konsumkrise eingegangen?

 

15. Gibt es dafür von Ihnen als zuständigem Konsumentenschutzminister eine sachpolitische Rechtfertigung?

 

16. Wir wird die Sicherstellung eines konsumentenfreundlichen Rechts im Rahmen des digitalen Binnenmarkts und beim nationalen Energie- und Klimaplan 2021 umgesetzt?

 

17. Warum wurde bei der „Sicherstellung eines konsumentenfreundlichen Rechts im Rahmen des digitalen Binnenmarkts“ nicht auf die aktuelle Herausforderung der Covid-19-Wirtschafts-, Arbeitsmarkt und Konsumkrise eingegangen?

 

18. Gibt es dafür von Ihnen als zuständigem Konsumentenschutzminister eine sachpolitische Rechtfertigung?

 

19. Wie wird die Sicherstellung der Rechtmäßigkeit und Effektivität der Schlichtungsstellen im Budgetjahr 2021 sichergestellt?

 

20. Warum wurde bei der „Sicherstellung der Rechtmäßigkeit und Effektivität der Schlichtungsstellen im Budgetjahr 2021“ nicht auf die aktuelle Herausforderung der Covid-19-Wirtschafts-, Arbeitsmarkt und Konsumkrise eingegangen?

 

21. Gibt es dafür von Ihnen als zuständigem Konsumentenschutzminister eine sachpolitische Rechtfertigung?

 

22. Wie wird das Monitoring und Novellierung des Verbraucherzahlungskontogesetz im Budgetjahr 2021 erfolgen?

 

23. Warum wurde bei „Monitoring und Novellierung des Verbraucherzahlungskontogesetz im Budgetjahr 2021“ nicht auf die aktuelle Herausforderung der Covid-19-Wirtschafts-, Arbeitsmarkt und Konsumkrise eingegangen?

 

24. Gibt es dafür von Ihnen als zuständigem Konsumentenschutzminister eine sachpolitische Rechtfertigung?

25. Wie wird die Verbesserung der grenzüberschreitenden Durchsetzung von kollektiven Verbraucher/innenrechten im Rahmen des EU Behördenkooperations-Netzwerkes durch Entwicklung effizienterer Kooperationsmechanismen im Budgetjahr 2021 erfolgen?

 

26. Warum wurde bei der „Verbesserung der grenzüberschreitenden Durchsetzung von kollektiven Verbraucher/innenrechten im Rahmen des EU Behördenkooperations-Netzwerkes durch Entwicklung effizienterer Kooperationsmechanismen im Budgetjahr 2021 nicht auf die aktuelle Herausforderung der Covid-19-Wirtschafts-, Arbeitsmarkt und Konsumkrise eingegangen?

 

27. Gibt es dafür von Ihnen als zuständigem Konsumentenschutzminister eine sachpolitische Rechtfertigung?

 

28. Wie wird die Weiterentwicklung des Produktsicherheitsrechts im Budgetjahr 2021 erfolgen?

 

29. Warum wurde bei der „Weiterentwicklung des Produktsicherheitsrecht im Budgetjahr 2021“ nicht auf die aktuelle Herausforderung der Covid-19-Wirtschafts-, Arbeitsmarkt und Konsumkrise eingegangen?

 

30. Gibt es dafür von Ihnen als zuständigem Konsumentenschutzminister eine sachpolitische Rechtfertigung?

 

31. Wir wird der Erfolg des Ausmaßes der Realisierung der konsumentenrechtspolitischen Forderungen im Budgetjahr 2021 erfolgen?

 

32. Warum wurde beim „Erfolg des Ausmaßes der Realisierung der konsumentenrechtspolitischen Forderungen“ im Budgetjahr 2021 nicht auf die aktuelle Herausforderung der Covid-19-Wirtschafts-, Arbeitsmarkt und Konsumkrise eingegangen?

 

33. Gibt es dafür von Ihnen als zuständigem Konsumentenschutzminister eine sachpolitische Rechtfertigung?

 

34. Wie wird die Erfolgsquote der Verfahren des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) im Budgetjahr 2021 erfolgen?

 

35. Warum wurde bei der „Erfolgsquote der Verfahren des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) im Budgetjahr 2021“ nicht auf die aktuelle Herausforderung der Covid-19-Wirtschafts-, Arbeitsmarkt und Konsumkrise eingegangen?

 

36. Gibt es dafür von Ihnen als zuständigem Konsumentenschutzminister eine sachpolitische Rechtfertigung?