4272/J XXVII. GP
Eingelangt am 19.11.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm, Mag. Christian Ragger, Michael Schnedlitz
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend
betreffend AMS-Unterstützung an den Terroristen Kujtim F.
Medienberichte berichten über den aktuellen „Sozialstatus“ des Terroristen Kujtim F.:
Der 20-Jährige absolvierte einen AMS-Kurs und wohnte in günstiger Sozialwohnung.
Er stammt aus einer normalen Familie, wurde in Mödling geboren und absolvierte die HTL – doch seit 2018 geriet Kujtim F. immer mehr auf die schiefe Bahn, fasste im normalen Leben nicht Fuß und rutschte in die Islamisten-Szene ab.
Doch wovon lebte der 20-Jährige? Im Februar bekam er vom AMS einen Kurs zur beruflichen Orientierung zugewiesen, den er auch Mitte April abschloss. Im Kurs soll er sich völlig unauffällig verhalten haben. Von einer Radikalisierung habe niemand etwas bemerkt.
Danach – ab Mai – bezog er die Mindessicherung. Seit Juli wurde ihm der Höchstbetrag von 917, 35 Euro überwiesen. Im Dezember sollte dieser Betrag auf 75 % gekürzt werden. Dazu bewohnte er noch eine günstige Sozialwohnung in Wien-Donaustadt.
https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/niederoesterreich/terror-in-wien-attentaeter-lebte-von-917-euro-sozialhilfe/452870902
"Salzburger
Nachrichten" Nr. 257 vom 05.11.2020 Seite: 9
Ressort: Innenpolitik
Österreich
Sozialhilfe
Die Hausdurchsuchung in der Wohnung des von der...
Sozialhilfe Die Hausdurchsuchung in der Wohnung des von der Polizei
erschossenen Attentäters erfolgte unmittelbar nach seiner Identifizierung.
Der 20-Jährige hat in einem Gemeindebau in Wien-Donaustadt gewohnt. Wie er
zu der Sozialwohnung kam? Wovon er gelebt hat? Nachdem er im Dezember des
Vorjahrs vorzeitig aus der Haft entlassen worden war, hat er Mindestsicherung
bezogen, wie einer seiner Betreuer nach der Haft den SN berichtet. Zuletzt hat
er auch geringfügig bei einer Sicherheitsfirma gejobbt und zwischendurch
immer wieder AMS-Kurse besucht.
Im Februar hat er laut SN-Recherchen einen Antrag auf Zuteilung einer Gemeindebauwohnung
gestellt – in dem Fall einen speziellen Antrag für junge Wienerinnen
und Wiener, die selbstständig leben und bei den Eltern ausziehen wollen.
Den Antrag hat er von der Wohnadresse seiner Eltern in Wien-Liesing aus
gestellt.
Gemeindebau Bereits im Mai hat man ihm eine Wohnung zugesprochen. Das ging
deshalb so schnell, weil es sich bei diesen Starterwohnungen immer um sehr
kleine Wohnungen handelt. Im Fall des späteren Attentäters war es
eine 40-Quadratmeter-Wohnung. Die Miete von rund 400 Euro monatlich bezahlte
der 20-Jährige stets pünktlich, es gab nie Beschwerden von Nachbarn.
Die beschreiben den späteren Attentäter übrigens als
äußerst ruhig und zurückhaltend. Aufgefallen sein soll nur
seine augenscheinliche Religiosität, die sich schon im Aussehen bemerkbar
gemacht hat, wie Nachbarn berichten: weite Kleidung, auffälliger Bart.
Bei der Bewährungshilfe und im begleitenden Deradikalisierungsprogramm
soll er hingegen wesentlich unauffälliger aufgetreten sein. zim
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend folgende
ANFRAGE
1) Welche AMS-Kurse hat der Terrorist Kujtim F. im Zeitraum 2020 besucht?
2) Welche Kosten sind dem AMS durch den Besuch dieser Kurse durch den Terroristen Kujtim F. entstanden?
3) Welche AMS-Leistungen hat der Terrorist Kujtim F. in diesem Zusammenhang in Form von Arbeitslosengeld oder Notstandhilfe im Zeitraum 2020 bezogen?
4) Nutze der Terrorist Kujtim F. das Instrument des „Aufstockens“ der AMS-Leistungen durch den Bezug von Mindestsicherung/Sozialhilfe im Zeitraum 2020?
5) Welche Leistungen hatte der Terrorist Kujtim F. in den Zeiträumen vor 2020 bezogen?