4292/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.11.2020
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Anfrage

der Abgeordneten Petra Wimmer, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend bundesweites Krisen- und Katastrophenschutzgesetz

Bisher ist der Krisen- und Katastrophenschutz in Österreich auf Landesebene gesetzlich geregelt. Bundesbehörden wirken im Rahmen ihrer speziellen Aufgaben an der Katastrophenhilfe der Länder mit. In überregionalen und grenzüberschreitenden Katastrophenfällen erfolgt die Koordination von Verwaltungsmaßnahmen im Rahmen des Staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagements (SKKM) beim Bundesministerium für Inneres, in Einzelfällen auch durch das Bundeskanzleramt. Mit Beschluss der Bundesregierung vom 20. Januar 2004 wurde ein Koordinationsausschuss für das SKKM eingerichtet, der alle Bundesministerien und Bundesländer sowie Einsatzorganisationen und Medien unter dem Vorsitz des Generaldirektors für die öffentliche Sicherheit einschließt. Wenn Personen durch eine Katastrophe im Ausland betroffen sind, so zählt die Hilfe zu den Aufgaben des Außenministeriums (BMEIA).

Das Österreichische Bundesheer hält im Auftrag des Bundesministeriums für Landesverteidigung (BMLV) rund um die Uhr Soldaten bereit, die im Notfall binnen weniger Stunden oder Tage zum Einsatz kommen. Bei großen und länger andauernden Katastrophenfällen können die Helfer des Bundesheeres die zivilen Einsatzkräfte unterstützen und Schutz und Hilfe für die Bevölkerung gewährleisten.

Ein bundesweites Krisen- und Katastrophenschutzgesetz gibt es bisher nicht.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.       Gibt es Bestrebungen, ein Katastrophen- und Krisenmanagementgesetz zur Bewältigung zukünftiger Krisen auf Bundesebene auszuarbeiten?

2.       Wer ist in die Erstellung des Entwurfs eines österreichweiten Krisen- und Katastrophenschutzgesetzes eingebunden?

3.       Wurden die Länder über das Vorhaben, ein bundeseinheitliches Krisen- und Katastrophenschutzgesetz zu erlassen, informiert?

a.       Wenn ja, wann und in welcher Form?

4.       Wird es eine Begutachtung des Gesetzes geben?

5.       Wie ist das Gesetz ausgestaltet?

6.       Wird es mehr Kompetenzen für Behörden des Bundesministeriums für Inneres geben?

a.       Wenn ja, welche und in welchen Fällen werden diese erweitert?

7.       Wird es mehr Kompetenzen für Behörden des Bundesministeriums für Landesverteidigung geben?

a.       Wenn ja, welche und in welchen Fällen werden diese erweitert?

8.       Wie sieht die Einbindung des Koordinationsausschusses des SKKM im neuen Krisen- und Katastrophenschutz aus?

9.       Welche budgetären Vorkehrungen wurden für ein mögliches bundesweites Katastrophe- und Krisenmanagementgesetz getroffen?

10.   Das sogenannte Staatsgrundnetz, das völlig - und damit etwa auch von der öffentlichen Stromversorgung - autark funktionierte, ist seit 2001 nicht mehr betriebsfähig. Denken Sie an eine Wiedereinführung eines derartigen Netzes?

a.       Wenn ja, wie schaut die Umsetzung aus?