4293/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.11.2020
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Verfahrensstand Streusalz-Hakenkreuz

 

Am 20. Jänner 2018 befand sich auf dem Hutterweg in Innsbruck vor der Schule am Inn ein mit Streusalz hergestelltes, ca. zwei Meter großes Hakenkreuz. Ein Nachbar stellte die vermeintlichen Täter zur Rede, woraufhin ihm die Antwort "Den Juden muss man den Kopf abschlagen", gegeben worden sein soll. Zusätzlich soll der vermeintliche Täter seine Aussage mit einer Drohgebärde untermauert haben.

In der Folge brachte der Nachbar am 20.01.2018 Anzeige bei der PI Innsbruck-Hötting ein. Trotz vermehrter Nachfrage, wurde dem Nachbar jedoch keine Auskunft erteilt, wie dem Fall nachgegangen wurde.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Was ist der aktuelle Stand des Verfahrens in der oben angeführten Causa?

2.    Wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet?

a.    Wenn ja, wegen welcher präzisen Strafnormen?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

3.    Wurde das Ermittlungsverfahren mittlerweile abgeschlossen?

a.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

4.    Wie viele Personen werden derzeit als "Beschuldigte" geführt?

5.    Wurden in der Causa Weisungen vom Ministerium oder der StA erteilt?

6.    Ist beabsichtigt, in der Causa Weisungen zu erteilen?

7.    Wurde in der Causa bereits ein Vorhabensbericht der StA erstattet?

8.    Wurde in der Causa eine Stellungnahme der OStA erstattet?

9.    Wurden Ihnen bzw. dem Ministerium der Vorhabensbericht und die Stellungnahme bereits vorgelegt?

10. Wurde der Vorhabensbericht vom Weisungsrat erledigt?

a.    Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

11. Wurde der Empfehlung des Weisungsrat gefolgt?

a.    Wenn nein, weshalb nicht?

12. Wurde das Vorhaben der StA vom Weisungsrat gebilligt?

a.    Wenn nein, weshalb nicht?

13. Hat/ Hatte die StA vor, Anklage gegen bestimmte Personen zu erheben?

14. Hat/ Hatte die StA vor, das Verfahren gegen bestimmte Personen einzustellen?