4295/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.11.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Petra Wimmer, Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend

betreffend Erhöhung der Väterbeteiligung beim Bezug des Kinderbetreuungsgeldes

 

Von September 2018 bis Februar 2019 überprüfte der Rechnungshof die Leistungen nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz. Es wurden die Jahre 2014 bis 2018 geprüft. Laut dieser Prüfung entfallen lediglich 4,5 % der Anspruchstage auf Väter. Das Ziel des Kinderbetreuungsgeldes ist die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Dieses Ziel wurde nicht erreicht, da es zu keiner gleichmäßigeren Aufteilung der Betreuungspflichten kam und so eine effektive Entlastung von Frauen nicht gelungen ist.

Es hat sich zwar der Anteil der Väter erhöht, die sich am KBG-Bezug beteiligen – nämlich von rund 17% im Jahr 2014 auf aktuell knapp 19%[1]. Allerdings hat sich die Dauer des Bezugs verkürzt. Das belegt die im Rechnungshofbericht belegte Stagnation der Kinderbetreuungsgeldfälle seit 2018 bei 4,5%.[2] Laut aktuellem Budgetvoranschlag soll 2021 der Anteil der Väterbeteiligung am KBG-Konto auf 21,6 % steigen. Dieses Ziel wurde bereits im letzten Budgetvoranschlag vorgegeben und nicht erreicht. Auch ist die Tatsache, dass Väter sich am KBG-Bezug beteiligen unzureichend. Wichtig wäre, – so wie im Rechnungshofbericht auch angeregt – dass auch die Dauer des Bezugs durch eine Kennzahl abgebildet wird. Wie Auswertungen aus dem AK-Wiedereinstiegsmonitoring zeigen, unterbrechen die Väter meistens nur zwei Monaten, also die Mindestdauer des Kinderbetreuungsgeldbezuges[3].Da sich allerdings nur längere Väterkarenzen positiv auf den Wiedereinstieg der Partnerin auswirken, wie die Ergebnisse des AK Wiedereinstiegsmonitoring verdeutlichen, ist die Dauer der Väterbeteiligung stärker in den Fokus zu stellen.

Umso interessanter ist es, dass mit den gleichen Maßnahmen wie bisher (gezielte Informationsmaßnahmen durch Homepage, Broschüre, Mutter-Kind-Pass-Begleitbroschüre, Infoblätter) das Ziel einer höheren Väterbeteiligung 2021 erreicht werden soll. Also mit Maßnahmen, die bisher zu keiner Steigerung der Väterbeteiligung geführt haben.

Um mögliche weitere Maßnahmen zur Steigerung der Väterbeteiligung von Seiten des Ministeriums zu erfahren, stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgende

 

ANFRAGE

1.       Wie hoch sind die budgetierten Mittel für die gezielten Informationsmaßnahmen zur Steigerung der Väterbeteiligung (Aufschlüsselung nach Maßnahme)?

2.       Welche weiteren Maßnahmen zur Steigerung der Väterbeteiligung sind geplant?

3.       Wann sind diese Maßnahmen geplant?

3.1   Analysen zeigen, dass insbesondere eine gesetzlich vorgegebene ausgeglichenere Aufteilung des Kinderbetreuungsgeldbezuges zwischen den Eltern zu einer höheren Väterbeteiligung führt. Ist geplant, den Partneranteil beim Kinderbetreuungsgeld anzuheben und wenn ja auf wie viel?

4.       Wie hoch sind die budgetierten Mittel für Maßnahmen zur Steigerung der Väterbeteiligung abseits von gezielten Informationsmaßnahmen?

5.       Die Corona-bedingte massive Steigerung der Arbeitslosigkeit in Österreich führte häufig auch dazu, dass das stärker für eine partnerschaftliche Teilung genutzte einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld nicht erreicht werden kann, da die ununterbrochen ausgeübte kranken- und pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit während 182 Kalendertagen vor der Geburt nicht erreicht werden konnte. Die Beschäftigten sind in hohem Maße von Kündigungen, Insolvenzen des Arbeitgebers, Job-Wechsel u.ä. betroffen, die dazu führen, dass das e.a. KBG nicht bezogen werden kann. Ist eine Verlängerung des Beobachtungszeitraumes (über 182 Tage hinaus) beim e.a. KBG geplant?

6.       Wie viele Anträge auf Kinderbetreuungsgeld wurden im Zeitraum 1.1.2019 bis 31.10.2020 (bzw. letzter Monat, für den Daten verfügbar sind) pro Monat gestellt? Wieviele davon (auf Monatsbasis) wurden abgelehnt und wieviele davon genehmigt, jeweils untergliedert in einkommensabhängiges KBG und KBG-Konto, und getrennt nach Männern und Frauen?

7.       Wie hoch ist die durchschnittliche Erledigungsdauer im Jahr 2020 bei der Abwicklung des Kinderbetreuungsgeldes (Antragstellung bis Auszahlungsanweisung) bei inländischen Antragsstellern (Schätzung, falls keine Daten vorhanden)?

8.       Wie hoch ist die durchschnittliche Erledigungsdauer im Jahr 2020 bei der Abwicklung des Kinderbetreuungsgeldes (Antragstellung bis Auszahlungsanweisung) in Fällen mit Auslandssachverhalt (Schätzung, falls keine Daten vorhanden)?

9.       Welche Maßnahmen sind geplant, um die Erledigungsdauer bei der Abwicklung des Kinderbetreuungsgeldes zu verkürzen?

10.   Laut Rechnungshof ist für optimale Ausgestaltung des Leistungsanspruchs die "genaue Kenntnis der komplexen rechtlichen Grundlagen" erforderlich. Ist geplant, das Beratungs- und Informationsangebot vermehrt an die Bedürfnisse der Eltern anzupassen?

a.       Wenn ja, wie sieht diese Anpassung konkret aus?

b.       Wenn ja, wie hoch sind die dafür budgetierten Mittel?

c.       Wenn nein, warum nicht?

11.   Ist geplant, die komplizierte Berechnungsmethode der Zuverdienstgrenzen zu vereinfachen?

a.       Wenn ja, wie sieht die künftige Berechnungsmethode aus?

b.       Wenn nein, warum nicht?

12.   Wann ist die Evaluierung des Kinderbetreuungsgeldes voraussichtlich abgeschlossen?



[1] Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage vom 30.5.2014; Statistik Väterbeteiligung (Stand: Juli 2020) BMAFJ

[2] Diese Zahl bildet der Anteil der Väter an den KBG-Bezugstagen ab. Da Väter deutlich weniger Bezugstage aufweisen als Mütter ist diese Zahl deutlich niedriger als die Zahl der Väter die sich – egal mit welcher Dauer – am KBG-Bezug beteiligen (das sind aktuell knapp 19%).

[3] Wiedereinstiegsmonitoring 2017